TOP 7.4 - Bebauungspläne: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 0319-03 „Sonnenrain Teilbereich 3“, Hessental; hier: Erneute Auslegungsbeschlüsse (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 328/22

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2021 (§ 245, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 17.11. bis 10.12.2021. In seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2022 (SV-Nr. 141/22, öffentlich) hat der Gemeinderat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungstabelle Stand 11.04.2022 sowie die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Auslegung erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 23.05.2022 in der Zeit vom 31.05. bis 01.07.2022. Sowohl von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 28.10.2022 (Anlage 15) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Gegenüber der Beschlussfassung des Gemeinderats am 18.05.2022 wurde aufgrund von Stellungnahmen des Regierungspräsidiums und des Regionalverbands im vorliegenden Entwurf, Stand 28.10.2022, insbesondere die Festsetzung zur Ermöglichung von Einzelhandelsbetrieben in den urbanen Gebieten außerhalb des geplanten Sondergebiets für Lebensmitteleinzelhandel nun als unzulässig festgesetzt. Zudem wird für Tiefgaragen im Bereich der Sondergebietsfläche aufgrund der hohen Bebauungsdichte ausnahmsweise Überschreitungen in die angrenzende private Grünfläche zugelassen. Die Festsetzung über die Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen wird aufgrund fehlender Erforderlichkeit gestrichen. Die Festsetzung bietet eine Grundlage zur Refinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen auf der Basis von Kostenerstattungsbeiträgen. Diese kommen in Schwäbisch Hall jedoch nicht zur Anwendung; die Refinanzierung erfolgt über die Bauplatzpreise. Weiterhin wurden im Umweltbericht einige Ausführungen aufgrund von Stellungnahmen zum Aspekt Landwirtschaft ergänzt.

Die Änderungen machen eine erneute Auslegung erforderlich. Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 11.04.2022 wurden in den aktuellen Entwurfsunterlagen grün markiert. Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Auslegung können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

Weiterhin wurden Gutachten zum Artenschutz, Kampfmittel, Archäologie und Baugrund ergänzt. Im Rahmen der Kampfmittelbergung wurden einige kleinere Kampfmittel entfernt. Das Plangebiet wurde vollständig freigegeben. Im Rahmen der archäologischen Sondierung gab es einige nicht datierbare Befunde sowie Befunde aus Stein- und Metallzeit in Form von Gruben, Pfostengruben, Keramik und Silexwerkzeugen. Im Westen wurden die Reste einer prähistorischen Siedlung gefunden, die aus Pfostengruben, Gruben und Grubenkomplexen bestehen.

Es handelt sich vermutlich um Hausgrundrisse und Einhegungen sowie Gruben zur Gewinnung von Ton. Eine Freigabe liegt für den östlichen Teil Plangebiets vor. Aufgrund von ausgedehnteren Funden im westlichen Planbereich werden die archäologischen Untersuchungen, in Abhängigkeit der Witterung, nach aktuellem Sachstand im Januar/ Februar 2023 fortgesetzt. Eine weitere erneute Auslegung ist nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund der Weiterführung der Arbeiten nicht erforderlich.

Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Planzeichnung, Stand 28.10.2022
Anlage 2: Entwurf Textteil, Stand 28.10.2022
Anlage 3: Entwurf Begründung, Stand 28.10.2022
Anlage 4: Entwurf Umweltbericht, Stand 28.10.2022
Anlage 5: Entwurf Bewertungsplan zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Stand 28.10.2022
Anlage 6: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen für den Bebauungsplan "Sonnenrain" in Hessental, Gekoplan, Oberrot, Stand 18.08.2021
Anlage 7: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Gekoplan, Oberrot, Stand 19.10.2022
Anlage 8: Verträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittel-Marktes mit Backshop sowie gastronomischer Nutzung im Stadtteil Hessental, Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH, Lörrach, Stand 05.04.2022
Anlage 9: Geräuschimmissionsprognose, RW Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, Stand 30.03.2022
Anlage 10: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet „Sonnenrain Teilbereich 3“ in Schwäbisch Hall-Hessental, Kurz & Fischer Beratende Ingenieure, Winnenden, Stand 28.09.2021
Anlage 11: Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung Bühlertalstraße, Baugebiet „Sonnenrain, Teilbereich 3“ Schwäbisch Hall-Hessental, LBA Luftbildauswertung GmbH, Stuttgart, Stand 23.09.2021
Anlage 12: Abschlussbericht Kampfmittelräumung, GFKB - Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung, Pinnow, Stand 18.10.2022
Anlage 13: Orientierende Baugrunduntersuchung mit abfalltechnischer Voreinstufung, CDM Smith, Crailsheim, Stand 14.11.2022
Anlage 14: Bericht über archäologische Grabungen, ArchaeoBW, Gerlingen, Stand 17.10.2022
Anlage 15: Abwägung der Stellungnahmen aus der Auslegung, Stand 28.10.2022

Beschlussfassung:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen

Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 15 beschlossen.

2. Erneute Auslegungsbeschlüsse
A) Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“
Die erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 28.10.2022 (vgl. Anlagen 1-5) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf erneut öffentlich auszulegen (erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 PlanSiG). Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf drei Wochen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“
Die erneute Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ wird gem. §§ 3 Bas. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 28.10.2022 (vgl. Anlagen 1-5) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf erneut öffentlich auszulegen (erneute Beteili-gung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 PlanSiG). Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf drei Wochen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

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