§ 85/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt für die Haushaltsjahre 2020/2021 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt für die Wirtschaftsjahre 2020/2021 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. November 2020, 11:56 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 25.05.2020 die Haushaltssatzung der Stadt für die Haushaltsjahre 2020/2021 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt für die Wirtschaftsjahre 2020/2021 in vollem Umfang genehmigt hat.
Darüber hinaus empfiehlt das Land Baden-Württemberg zur Abfederung der konjunkturellen und strukturellen Entwicklung eine maßvolle Erhöhung der Verschuldung zur Verstetigung notwendiger Investitionen.