§ 255/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Prüfungsbericht GPA der Bauausgaben Stadt Schwäbisch Hall 2013 - 2016 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. Juni 2020, 12:17 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Nach § 114 Abs 2 GemO i.V.m. § 43 Abs. 5 GemO hat der Oberbürgermeister den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfanstalt zu unterrichten.
Mit der Bekanntgabe des Kapitels 2 des Prüfberichts vom 04.04.2018 wird dieser Informationspflicht genüge getan. Auf ein entsprechendes Verlangen erhält jedes Gemeinderatsmitglied Einsicht in den Prüfungsbericht.
Anlage: Kapitel 2 Prüfungsbericht: Wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)