§ 255/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Prüfungsbericht GPA der Bauausgaben Stadt Schwäbisch Hall 2013 - 2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach § 114 Abs 2 GemO i.V.m. § 43 Abs. 5 GemO hat der Oberbürgermeister den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfanstalt zu unterrichten.

Mit der Bekanntgabe des Kapitels 2 des Prüfberichts vom 04.04.2018 wird dieser Informationspflicht genüge getan. Auf ein entsprechendes Verlangen erhält jedes Gemeinderatsmitglied Einsicht in den Prüfungsbericht.

Anlage: Kapitel 2 Prüfungsbericht: Wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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