§ 18 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. März 2019, 09:14 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
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Ausfallbürgschaft zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH für Sanierung Objekt Karl-Kurz-Straße 44/1
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmte am 12.12.2018 der Übernahme einer 50 %-igen kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000,00 € zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft für das Darlehen des KfW-Förderprogramms „IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren für kommunale und soziale Infrastruktur“ zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme des Objekts Karl-Kurz-Straße 44/1 zu.
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Zuschuss an den Verein Alt Hall zur Durchführung des Kuchen- und Brunnenfestes
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 12.12.2018 beschlossen, dem Verein Alt Hall zur Durchführung des Kuchen- und Brunnenfestes einen jährlichen Zuschuss durch den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall in Höhe von 55.000 € (netto) zu gewähren.