§ 6 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenäcker, 2. Änderung – Studentenwohnheim“, Kreuzäcker; a) Beschluss über den Durchführungsvertrag; b) Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a)

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Bauvorhaben Studentenwohnheim mit Tiefgarage (Flurstück745 und Teilfläche Flurstück 746/4, beide Gemarkung Schwäbisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 18.08.2016).
Der zu beschließende Durchführungsvertrag (Stand 03.01.2017) wurde bereits durch den Vorhabenträger unterzeichnet.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig­stellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
  • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. §5), insbesondere
    - Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen
    - Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Planen und Bauen
    - Herstellung und Kostentragung Erschließungsanlagen, Geh- und Radwege
    - Beweissicherungsverfahren an den Nachbargebäuden
  • Grünflächen und Pflanzgebote (vgl. § 6)
  • Sicherung von Rechten/Pflichten wie Nutzungsbeschränkungen, Stellplatzsicherung (vgl. § 7)
  • Kostentragung (vgl. § 8)
  • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 9)
  • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 10)

Anlage: Durchführungsvertrag

 

zu b)

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Schwäbisch Hall GmbH eine Wohnanlage für Studenten, Schüler, Auszubildende und Lehrkräfte. Im Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2016 und im Gemeinderat am 22.06.2016 wurde das Projekt  vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich den Investor i live Holding GmbH, Aalen zur Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermächtigt. Am 05.10.2016 hat der Gemeinderat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 13 a BauGB gefasst.

Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung am 19.10.2016 veröffentlicht.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lag im Zeitraum vom 27.10.2016 bis einschließlich 28.11.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Innerhalb dieses Zeitraums wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.10.2016 im Zeitraum vom 27.10.2016 bis einschließlich 28.11.2016.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden von den Behörden und von den sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben.

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der Tabelle „Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behörden“ (Anlage 1)

Redaktionelle Änderung:
In der zur öffentlichen Auslegung vorgelegten Begründung war bei der Beschreibung des Plangebietes unter Pkt.1.2 irrtümliche eine falsche Flurstücksnummer genannt worden. Richtig muss der Satz heißen: „Das Plangebiet betrifft das Flurstück 745 und eine Teilfläche des Flurstückes 746/4 an der Ellwanger Straße...“. Dieser Satz wird entsprechend in der Begründung korrigiert.

Anlage 1: Tabelle „Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behörden“
Anlage 2: Begründung vom 18.08.2016/11.01.2017 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 3: Textteil vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 4: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)

Alle anderen Anlagen Örtliche Bauvorschriften vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen), Geräuschimmissionsprognose vom 18.08.2016 (rw bauphysik, Schwäbisch Hall), Planteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen), Artenschutzgutachten 30.08.2016 (Visual Ökologie, Esslingen) und Baugrund- und Gründungsgutachten 19.08.2016 (Geotechnik Aalen, Stuttgart) liegen dem Gemeinderat bereits vor (SV Nr. 235/16, § 188; GR 05.10.2016), gelten unverändert weiter und werden daher hier nicht erneut vorgelegt.

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass der Wunsch des Gemeinderats nach einer Fernwärmeversorgung umgesetzt wurde. Er möchte jedoch die umliegenden Flächen, die sich ebenfalls im Umbruch befinden, auch in das Vorranggebiet der Fernwärmeversorgung aufnehmen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert die Verfahrensschritte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen ein. Auf den Durchführungsvertrag wird verwiesen. Baubeginn wird innerhalb der nächsten acht Wochen sein.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte Näheres über die Umsetzung des Fernwärmeanschlusses sowie der Anzahl von Stellplätzen wissen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink verweist auf den Durchführungsvertrag; mit dem Vorhabensträger ist hier ein Fernwärmeanschluss festgeschrieben. Darüber hinaus ist für dieses Gebiet eine Fernwärmeversorgungssatzung in Arbeit. In diesem Objekt sind 43 Stellplätze vorgesehen; die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl beträgt 27 Stellplätze.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass die Internetversorgung in diesem Gebiet hervorragend ist. Leider hat die Stadt keine eigenen Möglichkeiten, die Versorgung mit Glasfaserkabeln voranzutreiben. Probleme in der Glasfaserversorgung gibt es in Schwäbisch Hall nicht im Kernbereich sondern eher in den Teilorten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

zu a)

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (i-Live Schwäbisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herrenäcker – 2. Änderung Studentenwohnheim“ Nr. 0143-01/04) wird zugestimmt.
(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)


zu b)

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß den Abwägungsvorschlägen der Anlage 1 beschieden.
  2. Der redaktionellen Änderung der Begründung gemäß dem Sachvortrag wird zugestimmt.
  3. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 74 LBO den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker, 2. Änderung Studentenwohnheim“ als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro LK&P, Mutlangen, M 1:500 vom 18.08.2016 mit gleich lautend datiertem Textteil und örtlichen Bauvorschriften. Es gilt die Begründung vom 18.08.2016/11.01.2017 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.08.2016.

(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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