§ 277 - Quartiersentwicklung Gräterweg – Beschluss Städtebaulicher Rahmenplan (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. Januar 2017, 13:10 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Mit dem Bau des neuen Polizeireviers an der Johanniterstraße ergeben sich mit dem Auszug der Polizei aus den Gebäuden am Gräterweg umfangreiche Veränderungen für dieses Quartier.

Die Eigentümerin der Gebäude und Grundstücke hat für die weitere Entwicklung des Quartiers Gräterweg ein zukunftsweisendes Konzept für ein attraktives stadtnahes Wohngebiet entwickelt.

Geplant ist ein Wohngebiet mit einer Mischung sowohl hinsichtlich der Altersstruktur der zukünftigen Bewohner, als auch einer Mischung von Eigentums- und Mietnutzungen. Daneben ist angestrebt, einen Ort für Begegnungen zu schaffen, an dem auch die Möglichkeit für Unterstützung und Vernetzungen entstehen soll.

Die Gebäude Gräterweg 2, Gräterweg 8 und Im Lehen 1 und 1/1 bleiben bestehen. Die Wohnungen des Gebäudes Gräterweg 2 werden weiterhin wie bisher als Mietwohnungen vermietet. Die im Gebäude Gräterweg 8 vorhandenen Wohnungen, derzeit als Polizeigebäude genutzt, sollen zukünftig wieder dem Wohnen dienen. Im Gebäude Im Lehen 1 und 1/1, derzeit von der Kriminalpolizei belegt, sollen kleine Wohneinheiten für Studentenwohnungen und Junges Wohnen entstehen.

Für die Flächen der Gebäude Gräterweg 10, 12 und 12/1, sowie Im Lehen 1/ 4 ist eine Überplanung und Neubebauung angedacht.

Mit den Planungen wurde das Architekturbüro Obinger aus Schwäbisch Hall von der Eigentümerin beauftragt. Das Architekturbüro hat für die nördliche Straßenseite des Gräterweges eine Bebauung mit sieben Stadthäusern als Reihenhäuser mit Flachdach vorgeschlagen. In dem verbleibenden nordöstlichen Grundstücksbereich sollen drei viergeschossige Wohngebäude mit einer dazwischenliegenden großzügigen Quartiersmitte entstehen.

Die für die Neubebauung notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellflächen sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage unter den Gebäuden untergebracht werden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage erfolgt im Bereich der Straßeneinmündung des Gräterweges von der Crailsheimer Straße.

Die überplante Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Angestrebt wird eine Nutzung als Wohngebiet. Dies bedeutet, dass das Quartier in der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Wohngebiet dargestellt werden müsste.

Für das gesamte Quartier besteht kein Bebauungsplan. Die angedachten Neubauten müssen sich somit für eine baurechtliche Genehmigung nach § 34 (1) BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 (1) BauGB).

Alle diesen Vorgaben wird nach Auffassung der Verwaltung mit dem vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Obinger entsprochen.
Da eine abschnittsweise Entwicklung des Quartiers geplant ist, war es allen Beteiligten wichtig, eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, den vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Obinger als Rahmenplan zu beschließen. Innerhalb dieses Rahmen könnte das Baurechtsamt dann im weiteren Verfahren Baugenehmigungen für die einzelnen Bauvorhaben nach § 34 BauGB erteilen.

Anlage 1: Anschreiben Frau Franz 15.11.2016
Anlage 2: Orientierungsplan
Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung
Anlage 4: Luftfbild 2013 Photo Weller
Anlage 5: Bestandsplan Architekturbüro Obinger 17.11.2016
Anlage 6: Rahmenplan Architekturbüro Obinger 17.11.2016

Beschluss:

  1. Der städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Obinger vom 17.11.2016 wird als Rahmenplan beschlossen. Halten zukünftige Bauanträge den Rahmen dieses Entwurfes ein, kann von der Baurechtsbehörde eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden.
     
  2. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan wird im Zuge der nächsten Fortschreibung von Mischgebiet in Wohngebiet angepasst.

(einstimmig - 31 -)

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