§ 182 - Weiterer Ausbau Campus Schwäbisch Hall, In den Herrenäckern 5; hier: Mittelbereitstellung und Änderung der Vergabebedingungen für die Auftragsvergabe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. November 2014, 12:05 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In der Sitzung des Hospitalausschusses vom 07.07.2014, § 145/1 nö wurde von Herrn Oberbürgermeister Pelgrim bereits bekanntgegeben, dass das Wachstum des Campus Schwäbisch Hall einen weiteren Ausbau des Standortes „In den Herrenäckern“ erforderlich macht.

Um dies zu realisieren ist bis Oktober 2014 der Ausbau des dritten Hörsaals sowie der Nebenräume im Gebäude In den Herrenäckern 5 im zweiten Obergeschoss erforderlich. Die beiden darunter liegenden Geschosse sowie das Untergeschoss wurden bereits 2012 ausgebaut. Schon damals wurden von der Hochbauabteilung Installationsleitungen und erste Rohbaumaßnahmen für den Restausbau im zweiten Obergeschoss vorbereitet. Mittlerweile liegt das Baugesuch für den Ausbau der Restflächen in diesem Gebäudeteil vor und nach einer ersten Hochrechnung des mit der weiteren Planung beauftragten Architekturbüros Mix aus Schwäbisch Hall wird mit Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 260.000 € gerechnet.

Ab dem Jahr 2015 ist der Umbau des Objekts In den Herrenäckern 9 vorgesehen. Hierfür fallen eventuell in diesem Jahr noch Kosten in Höhe von ca. 120.000 € für vorbereitende Untersuchungen bzw. Planungsaufträge an.

Im Stadthaushalt 2014/15 sind für den weiteren Ausbau des Campus 2,2 Mio. € vorgesehen. Die Stadt gewährt für die o. g. Maßnahmen dem Hospital zum Heiligen Geist für den Haushalt 2014 einen Zuschuss in Höhe von 400.000 €.
Wegen der Dringlichkeit für den Ausbau des Hörsaales (bis zum Beginn des Wintersemesters im Oktober diesen Jahres) sowie der zusätzlichen Seminarräume und Büros (insgesamt sechs Räume bis spätestens zu den Semesterferien im Februar 2015) schlägt die Bauverwaltung vor, aufgrund der baugleichen Ausführung zu den im Jahr 2012 ausgestatteten darunter liegenden Räumen im Zuge von Nachtragsbeauftragungen die seinerzeit tätigen Firmen zu beauftragen.

Die Möglichkeit eines solchen beschleunigten Vergabeverfahrens wurde mit dem Fachbereich Revision besprochen.

Da es sich bei der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 230.000 € Baukosten (ohne Nebenkosten) im Wesentlichen um Renovierungsarbeiten, d. h. Beteiligung vieler Gewerke mit Auftragssummen überwiegend unterhalb des Schwellenwerts zur freihändigen Vergabe in Höhe von 20.000 € netto, handelt, stimmt hier der Fachbereich Revision der Auftragserteilung an ausführende Firmen auf Basis von Nachtragsvereinbarungen zu. Mittlerweile liegen für die meisten Gewerke Angebote vor. Sie basieren auf den Einheitspreisen von 2012 mit einem Preis­steigerungsindex zwischen 4 und 8 %. Die durchschnittliche Baupreissteigerung der letzten Jahre liegt bei 2,5 % pro Jahr.

Beschluss:

  1. Die Stadt gewährt aus dem Haushalt 2014/15 für den Umbau und die weiteren Planungen dem Hospital zum Heiligen Geist einen Zuschuss in Höhe von 400.000 €.
  2. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wird der Änderung der Vergaberegelungen in diesem Fall ausnahmsweise zugestimmt. Das Vorgehen ist mit dem Fachbereich Revision abgestimmt und wird entsprechend dokumentiert.

(einstimmig - 32 -)

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