§ 10 - Endgültiger Abschluss der Jahresrechnung 2003 der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist"; hier: Bericht des Rechnungsprüfungsamts (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 19.05.2004 die Jahresrechnung 2003 der Stiftung gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung festgestellt.

Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und der Schlussbericht vom 01.09.2004 liegt vor. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat den endgültigen Feststellungsbeschluss..

Die überörtliche Prüfung dieses Haushaltsjahres durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher noch nicht stattgefunden.

In dem Zeitraum zwischen Abschlussbuchungen der Kämmerei und dem Setzen des Endgültigkeitsmerkmals des Jahresabschlusses beim Rechenzentrum hat sich aufgrund eines Jahreszahl-Tippfehlers eine Fehlbuchung in Höhe von 20,52 € in den Verwaltungshaushalt eingeschlichen, die eigentlich in das Jahr 2004 gehört. Konsequenz daraus ist, dass der Verwaltungshaushalt 2003 um diesen Betrag nicht mehr ausgeglichen ist. Dies wurde beim Überprüfen der endgültigen Ausdrucke bemerkt.

Wenn das Rechenzentrum das Endgültigkeitsmerkmal für den Jahresabschluss gesetzt hat, sind keine Buchungen mehr möglich bzw. nur noch mit unverhältnismäßig hohem personellen und finanziellen Aufwand. Da die Korrektur ein vielfaches der Fehlbuchung gekostet hätte, hat die Verwaltung sich für den Weg entschieden, den Fehler im Jahr 2004 umgehend zu korrigieren und es bei der kleinen Differenz im Verwaltungshaushalt beim Jahresabschluss 2003 zu belassen. Das Rechnungsergebnis wird aufgrund der richtigen Ausgabenseite festgestellt.

Ansonsten hat sich gegenüber dem vom Gemeinderat vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss nur die Gesamtsumme des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge geändert. Hier mussten noch Ausgleichsbuchungen bei den durchlaufenden Geldern vorgenommen werden. Auf das Rechnungsergebnis hat dies keine Auswirkung, deshalb ist die Erstellung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.

Rechnungsprüfungsamtsleiter Dreher erläutert nochmals in Kürze die wichtigsten Punkte des insgesamt positiven Abschlusses.

Anschließend findet eine kurze Aussprache über mögliche Mieterhöhungen in den hospitalischen Altenwohnheimen statt.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen schlägt in diesem Zusammenhang vor, einmal die Altenwohnheim-Mieten mit den Marktmieten zu vergleichen und dann ggf. entsprechende Erhöhungen in angemessenem und vertretbarem Rahmen vorzunehmen.

B e s c h l u s s :

Die Jahresrechnung 2003 der Hospitalstiftung wird gemäß § 95 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:

A. Einnahmen und Ausgaben von je:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
7.453.259,03 €
3.536.815,80 €
zusammen 10.990.074,83 €
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
alle Sachbuchteile insgesamt
6.467.248,29 €
17.457.323,12 €
B. Als Rechnungsergebnis 2003 wird ein Fehlbetrag in Höhe von
festgestellt.
- 26.957,81 €
C. Der Stand der Rücklagen beträgt:
* Allgemeine Rücklage
* Sonderrücklage für Bildungseinrichtungen
* Zinsrücklage Stiftungskapital Bildungseinrichtungen

177.691,30 €
5.169.160,92 €
182.102,44 €
D. Der Schuldenstand des Hospitals liegt bei

6.662.855,99 € (Ist)
bzw. 7.112.855,99 € (Soll)

(einstimmig - 30 -)

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