§ 9 - HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH; hier: Anpassung und Änderung des Gesellschaftsvertrags (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 29.11.2006 die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die notarielle Beurkundung erfolgte im August 2007. Der Gesellschaftsvertrag der HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH vom 17. März 2004 verweist auf genannte Vorschriften des früheren Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke. Diese Verweise sind somit nicht mehr zutreffend und daher im Gesellschaftsvertrag zu ändern.
In dem beigefügten Gesellschaftsvertrag sind die zu berücksichtigenden geltenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und die entsprechenden Verweise auf den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke berücksichtigt. Soweit möglich wurden die Formulierungen des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke übernommen.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH stimmte in seiner letzten Sitzung dem geänderten Gesellschaftsvertrag HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH bereits zu.
Anlage: Gesellschaftsvertrag
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH in der vorgelegten Fassung beschließt.