§ 176 - HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH; hier: Anpassung und Änderung des Gesellschaftsvertrags (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 29.11.2006 (§ 201) die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die notarielle Beurkundung erfolgte im August 2007. Der Gesellschaftsvertrag von HALLKOM und IT vom 17. März 2004 verweist auf Regelungen des früheren Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke. Diese Verweise sind somit nicht mehr zutreffend und müssen geändert werden.

In dem angepassten Gesellschaftsvertrag sind die geltenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt. Auf Verweise zu Paragraphen im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke wurde verzichtet. Soweit möglich sind diese Formulierungen in den zu ändernden Gesellschaftsvertrag übernommen worden.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH stimmte in seiner letzten Sitzung dem geänderten Gesellschaftsvertrag von HALLKOM und IT zu.

Anlage: Gesellschaftsvertrag

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH in der vorgelegten Fassung beschließt.
(einstimmig - 36 -)


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