§ 232 - Empfehlungen aus dem Klimaschutzbeirat (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 22.07.2020 (§ 133, öffentlich) die Einsetzung eines Klimaschutzbeirates für die Stadt Schwäbisch Hall beschlossen.

Dieser besteht derzeit aus 29 Mitgliedern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Er hat am 15.03.2021 erstmalig getagt und den Ersten Bürgermeister, Herrn Klink zum Vorsitzenden und Jutta Niemann zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet:

  • Arbeitsgruppe 1: Energie

  • Arbeitsgruppe 2: Mobilität und Stadtentwicklung

  • Arbeitsgruppe 3: Land- und Forstwirtschaft und Biodiversität

Die Arbeitsgruppen haben sich jeweils zweimal getroffen. Dabei wurden folgende Schwerpunktthemen bearbeitet:

  • Arbeitsgruppe Energie:
    Der CO2Compass als mögliche Strategie zur Erreichung des Pariser 1,5°C Ziels auf lokaler Ebene vor allem im Wärmebereich

  • Arbeitsgruppe Mobilität und Stadtentwicklung:
    Information zum bevorstehenden Mobilitätskonzept der Stadt und weitere Beteiligung und Unterstützung

  • Arbeitsgruppe Land- und Forstwirtschaft und Biodiversität:
    Humusbildende Landwirtschaft und fleischreduzierte und regionale Schulverpflegung

Am 29. Juli 2021 traf sich der Klimaschutzbeirat zur 2. Plenumssitzung. Dort wurden ausführlich die Ergebnisse der Arbeitskreise diskutiert. Anschließend wurden folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst:

Handlungsempfehlung 1:
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Vergabe und Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts mit einer konkreten Zielformulierung. Die entsprechenden Mittel in Höhe von 15.000 € werden vom Gemeinderat im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt. Der Klimaschutzbeirat begleitet die Umsetzung und Fortführung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Schwäbisch Hall.

Handlungsempfehlung 2:

Entscheidungen, die auf kommunaler Ebene getroffen werden, haben meistens auch Auswirkungen auf die örtliche Klimabilanz, deshalb sollen diese Auswirkungen in den Gemeinderatsvorlagen dargestellt werden. Damit können Gemeinderäte*innen diese in ihre Entscheidungen einbeziehen, wie es bereits in vielen Kommunen der Fall ist (z. B. Konstanz, Heidelberg, Freiburg, Augsburg, Osnabrück).
Für die Darstellung der Nachhaltigkeitswirkung gibt es verschiedene einfache Konzepte zur Einordnung der Vorhaben. Beispiele hierfür sind der N!-Check des Landes Baden-Württemberg oder das Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten (KÖP) des Bundes. Deshalb empfiehlt der Klimaschutzbeirat, dass in allen künftigen Gemeinderatsvorlagen die Nachhaltigkeitswirkung aufgezeigt wird. Dafür soll das Klimaschutzmanagement der Stadt einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten.

Handlungsempfehlung 3:
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte. Bisher haben Kommunen jedoch immer noch nicht die Möglichkeit, zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden können. Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Organisiert wird sie von der Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages.
Deshalb bittet der Klimaschutzbeirat den Gemeinderat, die Initiative zu unterstützen.
https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2021/T30/
Positionspapier__Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU.pdf

Handlungsempfehlung 4:
Die Reduktion der CO2-Emissionen ist eine weltumspannende Aufgabe, die nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene anzugehen ist. Auch in der direkten Lebenswirklichkeit der Menschen auf kommunaler Ebene gilt es, die eigenen Möglichkeiten zu ergreifen, dieses Ziel zu erreichen. Eine gute Möglichkeit, die eigene Bürgerschaft für ihren individuellen CO2-Fußabdruck zu sensibilisieren und Handlungsmöglichkeiten anzubieten, hat die Initiative CO2compass.org entwickelt.

Der Klimaschutzbeirat empfiehlt, dass sich die Stadt Schwäbisch Hall dieser Initiative anschließt. In einem ersten Schritt bittet der Klimaschutzbeirat daher den Gemeinderat sich über das Konzept zu informieren und zu prüfen, ob eine Umsetzung als eine der gesuchten Pilotkommunen möglich ist.

 

Oberbürgermeister Bullinger gibt ein Statement zu den Handlungsempfehlungen aus dem Klimaschutzbeirat ab:
Zu Handlungsempfehlung 1:
Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes wird positiv bewertet. Gerade im Hinblick auf die Betonung des Klimaschutzes im Wahlkampf werde hierin die Möglichkeit gesehen, die Erreichung des Zieles CO2-Neutralität gut abbilden zu können.
Zu Handlungsempfehlung 2:
Die Darstellung der Auswirkungen auf die Klimabilanz sensibilisiere für dieses Thema. Die Bedenken aus der Vorberatung seien nachvollziehbar. Eine Blockadepolitik dürfe nicht entstehen, der Verwaltungsaufwand müsse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistbar sein.
Zu Handlungsempfehlung 3:
Hierin werde eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gesehen.
Zu Handlungsempfehlung 4:
Das damit verfolgte Ziel einer Bewusstseinsbildung für das Thema Klimapolitik werde befürwortet. Für die Praxis müsse jedoch der Mehrwert bewertet werden.

Stadtrat Stutz teilt namens der CDU-Fraktion mit, dass die Beschlussanträge Ziffer 1 und 4 befürwortet werden, die Beschlussanträge 2 und 3 hingegen nicht mitgetragen werden. Der hinter Beschlussantrag Ziffer 2 stehende bürokratische Aufwand werde als zu umfangreich erachtet. Beschlussantrag Ziffer 3 werde nicht unterstützt, weil er nicht im Zusammenhang mit dem Klima stehe.

Stadtrat Reichert vertritt die Ansicht, dass dem Gremium die in Beschlussantrag Ziffer 2 geforderte Darstellung der Auswirkungen auf die Klimabilanz erst bekannt sein müsse.

Stadträtin Niemann schließt sich dem Statement von Oberbürgermeister Bullinger an und hebt hervor, dass die in Beschlussantrag Ziffer 2 geforderte Darstellung von Auswirkungen auf die Klimabilanz einen Informationsgehalt für das Gremium haben sollte. Hier könne bei Projekten anderer Kommunen geschaut werden. Beschlussantrag Ziffer 3 werde befürwortet.

Stadtrat Dr. Döring teilt namens der FDP-Fraktion, die von Oberbürgermeister Bullinger eingangs vorgetragene Vorgehensweise zu unterstützen.

Stadtrat Waller zeigt namens der FWV-Fraktion auf, dass im Klimaschutzbeirat bisher nur Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes aufgegriffen worden sind, jedoch keine Maßnahmen, die zu einer CO2-Bindung an den Stellen beitragen, an denen der CO2-Ausstoß nicht zu verhindern sei. Für die Erreichung der Klimaneutralität in Bezug auf Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen könne beispielsweise für jede Sitzung ein Baum gepflanzt werden.

Stadtrat Sakellariou verweist darauf, dass das Statement von Oberbürgermeister Bullinger in Bezug auf den Beschlussantrag Ziffer 2 im Gegensatz dazu stünde, was damit tatsächlich beschlossen werde. Dieser Beschlussvorschlag beinhalte, dass alle Sitzungsvorlagen eine Klimabilanz enthalten sollen. Dies könne er zum Schutz der Verwaltung nicht mittragen.

Oberbürgermeister Bullinger formuliert aufgrund der Bedenken von Stadtrat Sakellariou einen neuen Beschlussvorschlag Ziffer 2. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag Ziffer 2 „Im Zuge der Umstellung auf das neue Ratsinfosystem erhalten alle Gemeinderatsvorlagen eine Darstellung der Auswirkung auf die Klimabilanz.“ wird aufgegeben.

Von Seiten des Gremiums besteht Konsens.

Beschluss:

Basierend auf den Empfehlungen des Klimaschutzbeirates werden folgende Beschlussanträge gestellt:

1. Im Haushaltsjahr 2022 werden 15.000 € für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes bereitgestellt.
(einstimmig - 33)

2. Im Zuge der Umstellung auf das neue Ratsinfosystem erhalten alle Gemeinderatsvorlagen eine Darstellung der Auswirkung auf die Klimabilanz.
(ohne Abstimmung)

neuer Beschlussantrag der Verwaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Umsetzungsvorschlag im Sinne der Handlungsempfehlung 2 des Klimaschutzbeirats zu erarbeiten.
(einstimmig - 33)

3. Die Stadt Schwäbisch Hall unterstützt die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“
(25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

4. Die Initiatoren des Projekts CO2Compass werden eingeladen, ihre Initiative im Gemeinderat vorzustellen.
(32 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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