§ 227 - Kenntnisgabe einer Anlagerichtlinie (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bundesverband deutscher privat Banken e. V. hat in einer Reform des Einlagensicherungsfonds 2017 beschlossen, dass Kommunen nicht mehr gesichert sind. Dies hat dazu geführt, dass bei der jüngsten Bankeninsolvenz einige Kommunen herbe Verluste hinnehmen mussten.

Damit dies in Schwäbisch Hall nicht passiert, hat der Gemeinderat am 31.05.2017 (§ 119, öffentlich) und 13.02.2019 (§ 26, öffentlich) auf Vorschlag der Verwaltung bereits Beschlüsse über die Finanzstrategie getroffen. Dieses werden nun in einer Anlagerichtlinie weiter konkretisiert.

Diese Anlagerichtlinie soll als interner Leitfaden für die Verwaltung dienen.

Dem Gemeinderat wird diese Anlagerichtlinie zur Kenntnis gegeben. Sollte es zu einer Änderung der Anlagestrategie kommen, wird diese dem Gemeinderat wieder bekannt gegeben.

Anlage: Anlagerichtlinie

Oberbürgermeister Bullinger informiert eingangs, dass neben der Kenntnisnahme der Anlagerichtlinie eine Beschlussfassung erforderlich ist.

Oberbürgermeister Bullinger sichert zu, die Anregung aufzunehmen und stellt den eingangs erwähnten, neuen Beschlussvorschlag Ziffer 2 zur Abstimmung.

Beschluss:

  1. Die Anlagerichtlinie wird zur Kenntnis genommen.
    (ohne Abstimmung)
     
  2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 13.02.2019 (§ 26, öffentlich) wird aufgehoben.
    (einstimmig - 32)
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