§ 58 - Instandsetzung der Wirtschaftswege 2018-2019; hier: Sachstandsbericht (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Stadtgebiet sind ca. 400 km Wirtschaftswege zu unterhalten. Im aktuellen Doppelhaushalt 2018/19 sind für die Unterhaltung jeweils 200.000 € pro Jahr bereitgestellt.

Im März 2018 wurden gemeinsam mit den Ortsvorstehern alle Gemarkungen mit unterhaltungsbedürftigen Wirtschaftswegen im Rahmen einer Tagesfahrt besichtigt. Dabei wurden Hinweise der Ortsvorsteher und der Abteilung Tiefbau berücksichtigt. Im Anschluss wurden die betreffenden Wege dokumentiert und die Instandsetzungskosten ermittelt. Insgesamt wurden 66 Schwerpunkt-Wirtschaftswege auf acht Gemarkungen untersucht. Der Gesamtkostenrahmen wurde auf 1.293.730 € ermittelt. Die Sanierungsmethoden waren in folgende Leistungen gegliedert:

- Vollausbau
- Tragdeckschicht
- Schotter fräsen und Material einbauen
- Oberflächenbehandlung (Splitt)
- Bankette profilieren
- Graben profilieren
- Mittelgrasnarbe nachfräsen
- Sofortmaßnahmen durch den Eigenbetrieb Werkhof

Würden diese Schwerpunktwege in den nächsten Jahren mit jährlich 200.000 € instand gesetzt, so würde dies einen Zeithorizont von 6-7 Jahren bedeuten. Vor diesem Hintergrund setzt die Verwaltung im Rahmen der Bewirtschaftung des Doppelhaushalts 2018/19 zusätzliche Mittel aus dem Budget der allgemeinen Straßenunterhaltung für die Instandhaltung der Wirtschaftswege ein.

Umsetzungskonzept 2018

Los 1 Wirtschaftswege und Gräben in Sulzdorf und Gailenkirchen.

Die Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Kosten beliefen sich einschließlich der Baunebenkosten auf brutto 49.469,17 €. Die Bauleistungen wurden von der Fa. Horlacher ausgeführt, die Abrechnung steht noch aus.

Weitere Leistungen wurden in sechs Kleinmaßnahmen mit der Gesamtsumme in Höhe von 19.568,68 € vergeben. Auf dem Sachkonto im Jahr 2018 ergibt sich somit ein Rest für die Wirtschaftswegeunterhaltung in Höhe von ca. 130.000 €, der per Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden soll.

Umsetzungskonzept 2019

Los 1 Oberflächenbehandlung und Schadstellen
3.03 Gailenkirchen, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 121_04
3.05 Gailenkirchen, OB GV Wittighäuserstraße Nr.: GV 1
3.08 Eltershofen, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 171_03
3.09 Eltershofen, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 171_04
3.15 Tüngental: Ramsbach & Wolpertsdorf, OB GV Ramsbach Nr.: GV 3

Los 2 Wege fräsen und nachschottern, Profilierung der Bankette und Gräben
3.02 Gottwollshausen, Bankette Nr.: 121_01
3.03 Gailenkirchen, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 121_5
3.05 Weckrieden, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 181_03
3.06 Weckrieden, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 181_04
3.07 Weckrieden, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 181_05
3.08 Eltershofen, Grabenprofilierung Nr.: 171_03
3.12 Veinau, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 201_05
3.13 Veinau, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 201_06
3.23 Sulzdorf, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 211_05
3.24 Anhausen, Feldwegsanierung und Bankette Nr.: 011_03

Die Bauleistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin ist am 22.02.2019 geplant. Die Vergabe ist im BPA am 25.03.2019 bzw. im GR am 10.04.2019 vorgesehen. Die Bauausführung ist von 24. April 2019 bis 28. Juni 2019 vorgesehen.

Finanzierung:

Die Gesamtaufwendungen für das Jahr 2019 belaufen sich auf voraussichtlich ca. 525.000 €. Diese setzen sich zusammen aus oben aufgeführten Leistungen und weiteren Aufwendungen in Höhe von ca. 45.000 €.

Mit dem Haushaltsansatz 2019 in Höhe von 200 T€ und der Ermächtigungsübertragung aus 2018 stehen im Ergebnishaushalt 2019 330 T€ für die Wirtschaftswege bereit. Der darüber hinausgehende Mitteleinsatz in Höhe von 195 T€ soll aus dem Straßenunterhaltungsbudget finanziert werden.

Ausblick

Die Wirtschaftswege und deren Zustand sind im GIS noch nicht dokumentiert. Im nächsten Doppelhaushalt sollen zusätzlich Mittel für die Dokumentation und die Zustandserfassung bereitgestellt werden. Auf dieser Grundlage kann danach eine strategisches und nachhaltiges Wegeunterhaltungskonzept ausgearbeitet werden.

Stellt man die bisherigen jährlichen HH-Mittel in Höhe von 200.000 € in Relation zur Wegelänge von 400.000 m, so ergeben sich Wegebaumittel in Höhe von 0,50 € / m / Jahr. Dieser Ansatz ist nach heutiger Erkenntnis zu gering und sollte in Zukunft deutlich erhöht werden.

Stadtrat Reichert begrüßt es, dass seitens der Verwaltung festgestellt wurde, dass die Forderung der CDU-Fraktion im Haushalt nicht unberechtigt gewesen sei. In der Zusammenstellung werden jedoch prophylaktische Maßnahmen für bestehende, asphaltierte Feldwege vermisst. An die Radtour mit Ortsvorsteher Dr. Philipp aus Tüngental und den hierbei in Augenschein genommenen Rissen wird erinnert. Eine Rissbehandlung zur Vermeidung von weiteren Schäden wird unterstützt.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass dies ohnehin im Rahmen der Unterhaltung stattfinde. Man müsse sich auf die Maßnahmen konzentrieren, welche man als Fremdvergabe ausschreibe. Auf den Handlungsbedarf von über 1 Mio. € wird hingewiesen. Die Umsetzung müsse deshalb über die nächsten Jahre verteilt werden.

Stadtrat Reichert spricht sich nochmals für die „Schutzbehandlung“ aus, um weitere, künftige Schäden an asphaltierten Wegen zu vermeiden. Auf der Gemarkung Sulzdorf haben man in den letzten zwei bis drei Jahren eine solche Behandlung nicht durchgeführt. Hierdurch könne nach Ansicht von Stadtrat Reichert mit wenig Aufwand viel bewirkt werden.

Erster Bürgermeister Klink nimmt den Hinweis gerne entgegen.

Stadtrat Reber begrüßt die Zusammenstellung. Da die Wirtschaftswege für alle Bürgerinnen und Bürger seien, wird es als gerechtfertigt angesehen, aus dem Straßenunterhalt Mittel heranzuziehen. Es wird davon ausgegangen, dass im nächsten Doppelhaushalt entsprechend höhere Mittel eingeplant werden.

Stadtrat Bay gibt zu bedenken, dass auch in den Stadtteilen Hessental und Steinbach Handlungsbedarf bestehe.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Kenntnisnahme. Der Verwendung der Mittel entsprechend dem Sachvortrag wird zugestimmt.
(einstimmig -18)

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