§ 281 - Annahme von Spenden (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
siehe Anlage SV-Nr. 323/18: Spendenliste
Beschluss:
Die vorgelegten Spenden gemäß Anlage werden mit Dank angenommen.
(ohne Abstimmung)