§ 184/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: 2. Inklusionsklasse an der Grundschule Breitenstein (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Grundschulen Sulzdorf und Breitenstein haben mit Genehmigungen des Gemeinderates zum Schuljahr 2009/10 bzw. 2012/13 Inklusionsklassen an ihren Schulen eingerichtet. Nach der positiven Erfahrung hat die Grundschule Sulzdorf zum Schuljahr 2013/14 eine zweite Inklusionsklasse eingeführt.
Die Schulleiterin der Grundschule Breitenstein – Frau Silke Rieker – hat mit Schreiben vom 14.07.2014 den Antrag gestellt, ab dem Schuljahr 2014/15 ebenfalls eine zweite Inklusionsklasse an der Grundschule Breitenstein einrichten zu dürfen. Die Schulkonferenz unterstützt aufgrund der ebenfalls sehr positiven Erfahrungen den Antrag einstimmig.
Mit der Einrichtung einer zweiten Inklusionsklasse entstehen der Stadt keine Kosten. Es ist lediglich eine Durchgangstüre zwischen zwei Klassenzimmern erforderlich, die mit der Abteilung Hochbau bereits abgestimmt ist und vom Sonnenhof finanziert wird.
Die Verwaltung hat der Einrichtung einer zweiten Inklusionsklasse aufgrund der engen Zeitschiene zugestimmt.
Anlage: Schreiben der Grundschule Breitenstein vom 14.07.2014
Von der Einrichtung einer zweiten Inklusionsklasse an der Grundschule Breitenstein zum Schuljahr 2014/15 wird Kenntnis genommen.