§ 301 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2022; hier: Einbringung und Erläuterung des Entwurfs sowie Erläuterung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Friedhöfe und Werkhof (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Bullinger erläutert auf Basis der als Anlage beigefügten Rede den Übergangshaushalt 2022 und geht auf den pandemiebedingten Gewerbesteuereinbruch und dessen Auswirkungen ein. Auch die Aufgaben der anstehenden Haushaltsstrukturkommission werden vorgestellt.

Anlagen:
Anlage 1: Haushaltsrede Oberbürgermeister Bullinger
Anlage 2: Präsentation "Erläuterung des Entwurfs des Haushalts 2022 der Stadt Schwäbisch Hall"
Anlage 3: Entwurf des Haushaltsplans 2022

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