§ 62 - Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in Bibersfeld hier: Behandlung der Stellungnahmen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Der Gemeinderat hat deshalb am 31.05.2017 den städtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den Abschluss im Norden und Südosten bildet ein Landwirtschaftsweg. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“.

Aufgrund der zwischenzeitlich ausgearbeiteten Anbindung an die Kreisstraße und um die Eingrünung der Bebauung im Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern, wurde das Plangebiet im Westen und im Osten im Vergleich zur Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig erweitert.

Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans (Anlage 1).

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Auf Basis des städtebaulichen Konzeptes wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden zusammengefasst und mit Vorschlägen zur Wertung bzw. Behandlung versehen (Anlage 4). Gemäß der Vorberatung im Ortschaftsrat am 13.03.2018 und dem Gemeinderat am 14.03.2018 wurde der Sachverhalt zur Verlegung der Bushaltestelle aus der Ortsmitte in der Abwägung auf S. 10 geändert. Hier wird nun darauf verwiesen, dass eine Bushaltestelle am neuen Kreisverkehrsplatz geschaffen wird.

Aufbauend auf den eingegangenen Stellungnahmen, den zwischenzeitlich erstellten Gutachten und dem städtebaulichen Konzept des Planungsbüros mquadrat, Bad Boll, wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt (Anlage 1 und Anlage 2).

Der Bebauungsplan sieht weiterhin im Wesentlichen, dem ländlichen Umfeld entsprechend, eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vor. In Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes ist im Zentrum der Wohnquartiere jeweils eine kleine Gruppe von Mehrfamiliengebäuden geplant.

Die Planung lässt weiterhin eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu.

Auch die Erschließungsplanung wurde zwischenzeitlich weiter ausgearbeitet. In den Entwurf des Bebauungsplans ist diese bereits eingeflossen. Die Hauptanbindung des Gebietes wird durch einen Kreisverkehrsplatz an der K 2591 mit Bushaltestelle für den Stadtbus geschaffen. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort und der Erschließung des Plangebietes ist weiterhin ein Anschluss an die Straße „Am Kühnbach“ geplant. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt analog zum städtebaulichen Konzept.

Im beigefügten Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 3) werden die Planungsziele und die Plankonzeption näher erläutert.

Der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungskonzept und die Geräuschimmissionsprognose liegen vor und sind der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 5 und 6). Die Ergebnisse der Fachgutachten wurden in den Bebauungsplan im zeichnerischen Teil und unter den Kapiteln 9,11 und 12 in den textlichen Festsetzungen, unter Kapitel 6 und 9 in den Hinweisen sowie unter Kapitel 7, 9 und 11 in der Begründung des Bebauungsplans eingearbeitet. Wesentliche Änderungen am Bebauungsplan die sich hieraus ergeben haben sind passive Lärmschutzmaßnahmen in Teilbereichen entlang der K2591 und flächenhafte Pflanzbindungen für Teile der Baum- und Gehölzstruktur im Plangebiet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,4 ha. Es ergeben sich ca. 100 Grundstücke mit insgesamt ca. 250 Wohneinheiten. Dadurch wird Wohnraum für ca. 540 Einwohner im Plangebiet „Langäcker“ geschaffen.

Anlage 1: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanentwurfs mit Legende vom 08.03.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 2: Entwurf Textteil des Bebauungsplanes mit Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 08.03.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan vom 08.03.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 4: Abwägungstabelle mit Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 26.03.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 5: Umweltbericht vom  12.03.2018, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen
                Anlage 1 zu Anlage 5: Bestandsplan M 1:1.000
                Anlage 2 zu Anlage 5: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
                Anlage 3 zu Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
                Anlage 4 zu Anlage 5: Maßnahmenblätter
                Anhang 1 zu Anlage 4: Revitalisierung der Bibers bei Bibersfeld
                Anhang 2 zu Anlage 4: Ökokonto-Maßnahme Beweidung der ehemaligen Erddeponie Heidsee
Anlage 6: Schallgutachten vom 15.02.2018, rw bauphysik, Schwäbisch Hall

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich nach der Beratung im Ortschaftsrat.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass eine einstimmige Beschlussempfehlung des Ortschaftsrates vorliege.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass seitens der Anwohnerinnen und Anwohner der Kühnbachsiedlung die Bitte geäußert wurde, auch die Straße Kirchbühl als Zufahrt zum Baugebiet zu öffnen, um eine direkte Anbindung an die Ortsmitte zu gewährleisten. Seitens der Verwaltung wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass man eine leistungsfähige Anbindung mit dem neuen Kreisverkehr an der Michelfelder Straße habe. Der neue Kreisverkehr habe zudem eine Verkehrsberuhigung zur Folge. Als Nebeneffekt kann ortsauswärts eine Bushaltestelle angeboten werden, welche über den Kreisverkehr als Wendemöglichkeit angefahren werden kann. Die Irritation bzgl. der Bushaltestelle in der Abwägungstabelle aus der Vorberatung wurde behoben. Die Thematik bzgl. der Straße Kirchbühl wurde im Abwägungsvorschlag zunächst nicht berücksichtigt. Diesem Vorschlag sei der Ortschaftsrat einstimmig gefolgt. Die Straße sei sehr eng. Die Straße Am Kühnbach habe im Vergleich zur Straße Kirchbühl eine bessere Leistungsfähigkeit.

Stadtrat Kaiser spricht an, dass im Zuge der Stellungnahmen der Öffentlichkeit befürchtet werde, dass Schülerinnen und Schüler nach Michelfeld abfließen. Der Abwägungsvorschlag sehe hierzu eine Kenntnisnahme vor.

Erster Bürgermeister Klink verweist darauf, dass es sich um eine städtebauliche Planung handle. Das Argument wird als sachfremd gewertet.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass es aus Sicht der Schulverwaltung selbstverständlich sei, dass man am Schulbezirk Bibersfeld festhalte und hierin einen Beitrag für die Stabilisierung der Grundschule sehe.

Stadtrat Stutz teilt die geäußerten Bedenken bzgl. eines Abfluss von Schülerinnen und Schülern nach Michelfeld nicht. Seines Erachtens handle es sich um eine Einzelmeinung.

- Stadträtin Bergmann nimmt um 16.40 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein-

Stadträtin Walter bringt zum Ausdruck, dass es sich trotz der gestalterischen Festsetzungen um ein harmonisches Baugebiet mit vielen Spielräumen handle. Es wird angefragt, wann man sich dem Thema „Anbindung an den Ortskern“ beschäftigen werde.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass man abwarten müsse, ob die Ortschaft das Thema nochmals einbringe. Es gebe Betroffene auf beiden Seiten. Ggf. ist eine Verkehrsschau durchzuführen.

Beschluss:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen (rot/grün in den Textteilen markiert) des Bebauungsplanes wird zugestimmt (Anlage 4).
     
  2. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0914-02 „Langäcker“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 08.03.2018 mit Umweltbericht vom 12.03.2018 wird zugestimmt.
     
  3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0914-02 „Langäcker“ einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 08.03.2018 mit Umweltbericht vom 12.03.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

(22 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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