§ 152 - Sanierung Wirtsgasse, Hessental; hier: Verkehrsführung und Gestaltung der Verkehrsfläche (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtin Jörg-Unfried verlässt um 19.54 Uhr den Sitzungssaal -


Im Bau- und Planungsausschuss am 30.09.2020 (§ 154, öffentlich) wurde der Entwurf einer Verkehrsplanung für die Wirtsgasse vor Ort und in der Sitzung vorgestellt. In diesem Rahmen wurde angeregt, die Wirtsgasse durchgängig als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Mischverkehrsfläche zu prüfen. Die zuständigen Fachbereiche haben die Planung deshalb noch einmal kritisch hinterfragt. In der Abwägung zeigt sich, dass die dargestellte Kombination aus Straßenführung und Mischverkehrsfläche den Ansprüchen der Wirtsgasse am besten gerecht wird.

Ein durchgängiger verkehrsberuhigter Bereich bzw. eine Mischverkehrsfläche wird in der Wirtsgasse problematisch bewertet. In einem verkehrsberuhigten Bereich hat die Aufenthaltsfunktion zu überwiegen. Durch die Zufahrt von "Elterntaxis" und eines rückliegenden Baugebiets übernimmt die Funktion der Erschließung einen mindestens gleichwertigen Anteil. Zudem widerspricht das gewünschte Kurzzeitparken für das "Elterntaxi" dem Charakter des verkehrsberuhigten Bereichs und wäre somit nicht möglich. Die durchgängige Mischverkehrsfläche wird in Bezug auf die anliegenden Nutzergruppen, der Schule und des advita Haus Hessental kritisch bewertet. Mischverkehrsflächen können insbesondere bei Kindern, Älteren und Mobilitätseingeschränkten zu Verunsicherung führen.

Die vorliegende Planung, eine Kombination aus Verkehrsführung und einer gestalteten Mischverkehrsfläche trägt zur Verkehrsreduzierung, Verkehrssicherheit und Identitätsstiftung der Straße bei. Durch die Reduzierung der Fahrgassen und die Zonierung von Straße, Gehweg und Aufpflasterung im Straßenbereich ist die Verkehrsführung deutlich ablesbar und zudem eine Verkehrsberuhigung zu erwarten. Die Pflasterfläche vor der Schule dient als Aufmerksamkeitsfeld und Grenze der unterschiedlichen Verkehrsführungen. Ab dort ist die Durchfahrt von der Bühlertalstraße aus verboten.

Die Planung wurde im Verkehrsgespräch und somit auch mit den Verkehrsträgern und der Polizeibehörde besprochen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die vorliegende Planung beizubehalten.

  • Die Wirtsgasse zu einer Einbahnstraße aus Richtung der Schmiedsgasse umwidmen.

  • Gehweg im Mittel mit der Mindestbreite von 2 m herstellen. Von der Schmiedsgasse
    kommend zwei Gehwege, bis zur Einmündung des Krone Areals ein Gehweg.

  • Fahrgasse reduzieren, von der Schmiedsgasse kommend auf 3,75 m von der Bühlertalstraße kommend auf 4,75 m.

  • Anliegerverkehr bis zum zentralen Schulgebäude von der Bühlertalstraße einfahren lassen.

  • Den nördlichen Bereich der Wirtsgasse über den ertüchtigten Einmündungsbereich von der Bühlertalstraße aus erschließen.

  • Bereich des Schulgebäudes Wirtsgasse 8 pflastern und als Mischverkehrsfläche gestalten.

Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 "Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ ist die Vorhabenträgerin durch den Durchführungsvertrag verpflichtet zur Ertüchtigung des Einmündungsbereichs Bühlertalstraße in Hessental und zum Ausbau des Gehweges. Die Stadt Schwäbisch Hall plant die restlichen Verkehrsbereiche gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom 07.10.2020 (§ 174, öffentlich) im Haushalt 2022/2023 umzusetzen.

Anlage: Lageplan Umbau Einmündung Bühlertalstraße L1060, Sanierung Wirtsgasse, IPE, Schwäbisch Hall, Stand 04.08.2020

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler erläutert anhand der Anlage, warum diese Planung beibehalten werden sollte.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet darum, den verkehrsberuhigten Bereich so zu erweitern, dass alle Ein- und Ausgänge der Schule damit erfasst sind.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler nimmt diese Anregung auf und teilt mit, dass diese Erweiterung denkbar sei.

Stadträtin Niemann sieht die Wendemöglichkeit für Eltern, vor dem verkehrsberuhigten Bereich, von der Bühlertalstraße kommend, als Gefahrenpotential, da Wenden nicht in einem Zug möglich sei und fragt, wie sich der Verkehr bei einer durchgängigen Einbahnstraße verhalten würde.

Stadtrat Baumann interessiert, ob die Situation mit der Schule und der Elternschaft diskutiert worden sei.

Dies wird von Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler bestätigt.

Erster Bürgermeister Klink teilt mit, dass bei einer durchgängigen Einbahnstraße der Verkehr zur Tiefgarage der Wohnbebauung an der Schule vorbei führen würde.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass der Sachverhalt ohne Abstimmung als vorberaten gilt, die Modifikation wird bis zum Gemeinderat am 05.07.2021 eingearbeitet.

Von Seiten des Gremiums besteht Konsens.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Beschlussantrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung für den Gemeinderat wird nicht ausgesprochen.
Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat vom 05.07.2021.

Der Verkehrsführung und Gestaltung der Verkehrsfläche zum Umbau der Einmündung Bühlertalstraße L1060 und der Sanierung Wirtsgasse gemäß des beiliegenden Plans vom 04.08.2020 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung und Ausschreibung mit dem Vorhabenträger durchzuführen. 
(ohne Abstimmung)

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