§ 174 - Sanierung Wirtsgasse, Hessental; hier: Anmeldung Maßnahme für Haushalt 2022/2023 (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 "Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ und der daraus resultierenden Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur Ertüchtigung des Einmündungsbereichs Bühlertalstraße in Hessental und der Verlängerung des Gehweges ab dem Neubau, bietet es sich von Seiten der Stadt an, die restlichen Verkehrsbereiche parallel zu sanieren sowie verkehrliche Missstände zu beheben.
Die Verkehrsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan umfasst daher alle Verkehrsflächen der Wirtsgasse (siehe Anlage). Diese sieht im Wesentlichen vor, den Schulverkehr besser abzuwickeln. Es ist geplant, die Wirtsgasse zu einer Einbahnstraße aus Richtung der Schmiedsgasse umzuwidmen. Die Verkehrsführung wird dann dahingehend geändert, dass lediglich der Anliegerverkehr bis zum zentralen Schulgebäude von der Bühlertalstraße einfahren kann. Der von dem Vorhaben ausgehende Verkehr im Rückbereich der Wirtsgasse wird komplett über den ertüchtigten Einmündungsbereich abgewickelt und erzeugt keinen zusätzlichen Verkehr in der Ortsmitte von Hessental. Im Bereich des Schulgebäudes Wirtsgasse 8 soll ein gepflasterter Bereich entstehen, der das Einfahrtsverbot Richtung Schmiedsgasse deutlich ablesbar macht aber auch zu einer Temporeduzierung beiträgt. Zusätzlich werden die Gehwegebreiten erhöht, um auf Höhe des Gasthauses Krone die Sicherheit für die Fußgänger und insbesondere die der Schülerinnen und Schülern zu erhöhen. Insgesamt wird durch die Verkehrsplanung eine deutliche Entlastung der Bereiche Schmiedsgasse und der Einmündung Kirsch- und Hallerstraße erwartet.
Nach erster Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für alle Maßnahmen im Bereich der Wirtsgasse auf ca. 605.000 € brutto. Für den Umbau der Einmündung Bühlertalstraße mit Fußwegverlängerung ab Neubau Wirtsgasse beträgt der städtische Anteil gemäß Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan "Nr. 0318-01/07 Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ ca. 66.550 € (20%). Diese Mittel zzgl. Baunebenkosten werden über die Sitzungsvorlage zum Durchführungsvertrag bereitgestellt.
Die Baukosten für die rein städtischen Maßnahmen zur Sanierung der Wirtsgasse werden auf ca. 284.350 € geschätzt. Zuzüglich 20% Baunebenkosten werden sich die Kosten der Maßnahme „Sanierung Wirtsgasse“ auf ca. 341.000 € brutto belaufen.
Um die Maßnahme zur Sanierung der Wirtsgasse parallel zu den Baumaßnahmen „Einmündung Bühlertalstraße mit Fußwegeverlängerung“ ab dem Neubau in der Wirtsgasse durchführen zu können, sollten Mittel für den Haushalt 2022 eingestellt werden.
Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass diese Maßnahme in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werde. Auf Hinweis von Erster Bürgermeister Klink erfolgt die Information, dass heute lediglich Ziffer 2 des Beschlussantrags zur Abstimmung anstehe. Der Ziffer 1 sei abschließend noch nicht planerisch umgesetzt und werde in einem der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses nochmals vorgestellt.
Stadträtin Schumacher-Koelsch fragt nach einem Zeitrahmen, wann mit einer verkehrlichen Umgestaltung der Wirtsgasse - evtl. zu einer „Spielstraße“ - gerechnet werden kann.
Oberbürgermeister Pelgrim nennt als Zeitpunkt eine Umsetzung im Jahr 2022/23. Rechtlich ist die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in einer Straße mit Gehweg nicht gestattet. Als Vorschlag wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h in diesem Bereich vorgeschlagen, um den Schülerinnen und Schülern, auch während der Zeit des über diese Straße abzuwickelnden Baustellenverkehrs, einen sicheren Schulweg zu bieten.
Stadträtin Herrmann bringt die Überlegung ein, den Straßenbereich zur Schule komplett zu schließen.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur weiteren Aussprache besteht und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.
Beschluss:
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Dem Entwurf zum Umbau der Einmündung Bühlertalstraße L1060 und der Sanierung Wirtsgasse des Planungsbüros IPE, Schwäbisch Hall, vom 04.08.2020, wird zugestimmt.
(ohne Abstimmung)
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Die Maßnahme „Sanierung Wirtsgasse“ wird mit Kosten in Höhe von 350.000 € im Haushalt 2022/2023 angemeldet.
(einstimmig - 31)