§ 172 - Bebauungsplan Nr. 2011-04 Altenhausener Straße Süd/West; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss des städtebaulichen Entwurfs (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 04.12.2019 hat der Gemeinderat (§ 315, öffentlich) den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans gefasst. Ende März wurde eine Klarstellung vom Regierungspräsidium zu den Fristen des Verfahrens gem. § 13 b BauGB an alle Gemeinden in Baden-Württemberg übermittelt. In diesem Zuge hat sich ergeben, dass der Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren durchgeführt und neu aufgestellt wird.
Zwischenzeitlich wurde ein städtebaulicher Vorentwurf entwickelt und mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.
Der städtebauliche Vorentwurf führt das prägende Bild der Ortsdurchfahrt von Tüngental fort. Die giebel- und traufständige Gebäude an der Altenhäuser Straße dienen als adressbildende Kante zum Straßenraum und fassen diesen. Im Rückbereich öffnen die Gebäude sich zu einem Hof. Hier soll Wohnungsbau entstehen, der das Wohnraumangebot von Tüngental sinnvoll ergänzt.
Die Einfamilienhäuser im Süden gruppieren sich um einen Quartiersplatz. Dieser Platz bietet neben einem ausreichend dimensionierten Wendehammer und Besucherstellplätzen Raum für einen prägenden Baum, der zur Identitätsstiftung und als Treffpunkt dient.
Für die Gebäude an der Altenhausener Straße besteht die Möglichkeit den ruhenden Verkehr, neben den Carpots entlang der Erschließungsstraße, in einer Tiefgarage unterzubringen. Die notwendigen Stellplätze der Einfamilienhäuser werden auf dem jeweilige Grundstück nachgewiesen.
Der Geltungsbereich umfasst etwa 7.785m². Auf 5 bis 6 Baugrundstücken, mit einer Gesamtzahl von 5.458m², entstehen 14 bis 16 Wohneinheiten.
Aufgrund der Lage im Übergang zur Kulturlandschaft, gilt es die städtebauliche und stadträumliche Funktion des Ortsrandes zu entwickeln. Hierfür werden die Dachformen und deren Ausrichtung und eine Eingrünung auf privater Fläche festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche parallel zum Fahrradweg, wird für den Ausgleich als Streuobstwiese aufgewertet.
Die Planung unterstützt durch diese Gestaltung einen räumlich funktionalen Abschluss der Siedlungsstruktur und sichert die städtebaulichen Qualität.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nr. 2011-04 Altenhausener Straße Süd/West“ ist in der rechtskräftigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der vorliegende Geltungsbereich ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB anzupassen.
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, aus der die Kompensationsmaßnahmen ermittelt und bewertet werden. Zusätzlich wird eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt.
Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes, ohne Maßstab, Stand 25.11.2019 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 25.11.2019 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Abgrenzungsplan, Bebauungsplan Nr. 2011-04 „ Altenhausener Straße Süd/West“, Stand 04.09.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 4: städtebaulicher Vorentwurf, Stand 05.08.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Oberbürgermeister Pelgrim weist auf die Vorberatung und informiert, dass der Ortschaftsrat Tüngental in seiner Sitzung vom 17.09.2020 mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung dem Beschluss zugestimmt hat.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
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Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
In der rechtsgültigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) nach § 1 Abs.1 BauNVO ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
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Aufstellungsbeschluss
A) Bebauungsplan Nr. 2011-04 „ Altenhausener Straße Süd/West“
Der Bebauungsplan Nr. 2011-04 „ Altenhausener Straße Süd/West“ wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Stadt Schwäbisch Hall im M 1:500 vom 04.09.2020.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-04 „ Altenhausener Straße Süd/West“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-04 „ Altenhausener Straße Süd/West“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 2011-04 „ Altenhausener Straße Süd/West“.
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Städtebaulicher Entwurf
Der städtebauliche Vorentwurf vom 05.08.2020 (Anlage 3) wird als Grundlage für die weitere Entwicklung des Plangebiets von Tüngental beschlossen.
(28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)