§ 102 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/22 „Solpark 3. Änderung Im Hardt“ hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss § 13 a BauGB (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Reber nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum in Hessental hat die Haller Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HGE) geprüft, in welchen Bereichen kurzfristig Baurecht geschaffen werden kann, um weiterhin Wohnbauflächen am Markt anbieten zu können. Hierfür wurde eine Entwicklungsfläche im Neubaugebiet „Im Hardt“ lokalisiert. (Anlage 1: Orientierungsplan)
Im ersten Schritt wurde das Büro Citiplan GmbH aus Pfullingen Ende März 2018 mit einem Städtebaulichen Entwurf beauftragt, um die Grundlage für eine zeitgemäße Bebauung und die Änderung des bestehenden Baurechts zu schaffen.
Der Städtebaulichen Entwurf (Anlage 2) sieht eine klare Baustruktur und die Erschließung über eine Stichstraße vor, wodurch eine einfache Orientierung im Quartier ermöglicht wird. Die bestehende Erschießungsstraße „Im Hardt“ wird mit einem geringen Versatz nach Norden verlängert und endet in Form eines Wendehammers. Ein Fußweg führt westlich entlang der Stichstraße Richtung Norden in den regionalen Fuß- und Radweg. Entlang der Erschließungsstraße gibt es an der östlichen Seite einen durchgehenden Parkierungs- und Erschließungsstreifen für die dahinter angeordneten Baukörper. Dieser wird mit Baumpflanzungen gegliedert, durch die eine Durchgrünung entlang der Erschließung sichergestellt und eine höhere Aufenthaltsqualität im Straßenraum geschaffen wird.
Die Gebäudetypologie ist klar gegliedert. Westlich wird die im Süden bestehende Bebauung mit Einzelhäusern Richtung Norden weitergeführt. Im Osten werden, in Anlehnung an die bestehende Bebauung, ebenfalls Geschosswohnungsbauten mit zwei und drei Vollgeschossen entstehen. Die bewusste Anordnung in Form eines „U“ schafft für die Geschosswohnungsbauten im rückwärtigen Bereich einen gemeinsam nutzbaren Hof. Die Dachform leitet sich aus der umliegenden Bebauung ab und wird einheitlich als Satteldach festgesetzt. Bei den Einfamilienhäusern besteht die Wahl zwischen einem steileren und einem niedriger geneigtem Dach. Im Bereich des Geschosswohnungsbaus ist ein flach geneigtes Satteldach vorgegeben.
Grundsätzlich wird von der HGE angestrebt den Geschosswohnungsbau an Bauträger zu veräußern, die in diesem Bereich preisgünstigen Wohnraum schaffen. Daher werden über den Bebauungsplan Rahmenbedingungen definiert, die die Möglichkeit bieten Baukosten für die künftigen Hochbaumaßnahmen zu reduzieren. Dazu zählt die Festsetzung zur Parkierung um alle notwendigen Stellplätze oberirdisch nachzuweisen zu können sowie das flach geneigte Dach.
Da sich das Planungsgebiet im Innenbereich befindet, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Aufgrund der Gebietsgröße wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wurde von der HGE beauftragt und im März 2018 durch das Ingenieurbüro Blaser durchgeführt. (Anlage 8)
Die Habitatpotenzialanalyse für den Bebauungsplan „Solpark 3.Änderung Im Hardt“ hat ergeben, dass im Untersuchungsraum keine Habitatstrukturen mit einer Relevanz als Lebensstätte für streng geschützte Arten vorhanden sind. Für europäische Vogelarten stellt der Untersuchungsraum ein Nahrungshabitat sowie potenzielle Brutstätten für freibrütende Vogelarten dar. Durch die siedlungsbedingte Vorbelastung werden jedoch nur störungstolerante nicht gefährdete Vogelarten im Untersuchungsraum erwartet. Für potenziell verlorengehende Brutstätten sowie die Verminderung des Nahrungshabitats können die umliegenden Habitatstrukturen ohne weiteres weiterhin die ökologische Funktion erfüllen. Zur Vermeidung einer unabsichtlichen Tötung und Verletzung von Individuen, deren Nestlingen oder Gelegen von Europäischen Vogelarten im Zuge der erforderlichen Gehölzerodung wird ein Rodungszeitfenster von Anfang Oktober bis Ende Februar vorgesehen. Vertiefende tierökologische Sonderuntersuchungen im Eingriffsbereich des geplanten Bebauungsplans „Solpark 3.Änderung Im Hardt“ sind nicht erforderlich.
Eine Stellungnahme zu möglichem Fluglärm bzw. möglichem Emissionen des Flughafens im Norden wurde erstellt mit dem Ergebnis, dass keine Beeinträchtigungen der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen zu erwarten sind.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ist im Bereich des Plangebietes eine Mischgebietsfläche und am westlichen Übergang zur Landschaft eine Grünfläche dargestellt. Diese Aufteilung wurde auch so in den Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan wird gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha und beinhaltet das Flurstück 353/1 sowie Teile des Flurstücks 355. Für das Plangebiet gibt es seit dem Jahr 1998 einen rechtskräftigen Bebauungsplan, dennoch wurde diese Fläche bis heute keiner Bebauung zugeführt. Im Zuge der Änderung der Bebauungsplans werden die Bebauungspläne Nr. 0313-01 „Solpark“ und Nr. 0313-01/11 „Solpark Änderung im Hardt“ (Anlage 3) in Teilbereichen ersetzt.
Wie im Städtebaulichen Konzept vorgesehen, sieht der Bebauungsplan „Solpark 3. Änderung Im Hardt“ eine Mischung zwischen verdichteter Bebauung im östlichen Bereich und aufgelockerter Bebauung im westlichen Bereich bzw. zum Übergang in die Landschaft vor. Im beigefügten Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 6) werden die Planungsziele und die Plankonzeption näher erläutert.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ergeben sich ca. 7 Grundstücke mit insgesamt ca. 36 Wohneinheiten. Dadurch wird Wohnraum für ca. 76 Einwohner im Plangebiet „Solpark 3.Änderung Im Hardt“ geschaffen.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, die in der Vorberatung bereits beschlossene Änderungen an der Nutzungsschablone MI 3 und die hierzu angepassten Verfahrensunterlagen.
Anlage 1: Orientierungsplan im Maßstab 1:25.000 Stand 13.04.2018
Anlage 2: Städtebaulicher Entwurf im Maßstab 1:500, Stand 04.04.2018
Anlage 3: bisheriger rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0313-01/11 "Solpark Änderung Im Hardt"
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 0313-01/11 "Solpark Änderung im Hardt" im Maßstab 1:500, Stand 13.04.2018 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 5: Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Stand 13.04.2018 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 6: Begründung, Stand 13.04.2018 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 7: Stellungnahme Fluglärm, Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, Stand 16.04.2018
Anlage 8: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Stand 12.04.2018 (Ingenieurbüro Blaser, Esslingen)
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/22 „Solpark 3.Änderung Im Hardt“
Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/22 „Solpark 3.Änderung Im Hardt“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros citiplan GmbH, Pfullingen, M 1:500 vom 13.04.2018 mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/22 „Solpark 3.Änderung Im Hardt“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der darge stellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros citiplan GmbH, Pfullingen vom 13.04.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Solpark 3.Änderung Im Hardt“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -30)