§ 135 - Abschluss der Jahresrechnung 2001 der Stadt (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 08.07.02

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2001 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt festzustellen, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt. Der Beschluss muss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2001 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.

Die Schlusssummen jeweils in Einnahmen und Ausgaben betragen:

in DM:

Im Verwaltungshaushalt 259.897.660,66 DM
im Vermögenshaushalt 84.200.955,24 DM
zusammen 344.098.615,90 DM
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
(vorläufig)
177.936.860,93 DM
Als Rechnungsergebnis 2001 wird ein
Überschuss in Höhe von
ausgewiesen und festgestellt.
18.546.387,25 DM
Der Stand der allgemeinen Rücklage wird mit
festgestellt
24.157.752,09 DM
Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren
Darlehen wird festgestellt auf
63.367.783,55 DM

in EURO:

Im Verwaltungshaushalt 132.883.563,84 €
im Vermögenshaushalt 43.051.264,80 €
zusammen 175.934.828,64 €
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
(vorläufig)
90.977.672,35 €
Als Rechnungsergebnis 2001 wird ein
Überschuss in Höhe von
ausgewiesen und festgestellt.
9.482.617,23 €
Der Stand der allgemeinen Rücklage wird mit
festgestellt
12.351.662,51 €
Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren
Darlehen wird festgestellt auf
32.399.433,26 €

(einstimmig - 31 -)


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