§ 180 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 "Solpark Nord 1. Änderung"; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/20 "Solpark Nord 1. Änderung“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 27.07.2018 veröffentlicht.
Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 06.08.2018 bis einschließlich 06.09.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 01.08.2018.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 5).
Die Firma Optima packaging group GmbH im Solpark hat infolge ihres anhaltenden Wachstums zusätzlichen Flächenbedarf, der sich auf die östlich der „Otto-Hahn-Straße“ angrenzenden Flächen erstreckt. Damit sinnvolle und wirtschaftliche Produktionsabläufe erreicht werden können, ist die Schließung der „Otto-Hahn-Straße“ notwendig, was ein zusammenhängendes Betriebsgelände ermöglicht. Mittlerweile wurde das erste neue Gebäude realisiert.
Die Schließung der „Otto-Hahn-Straße“ hat zur Folge, dass der westlich gelegene Anschluss am „Hans-Georg-Albrecht-Weg“ verstärkt die Erschließungsfunktion des Solparks an die Ostumfahrung übernehmen muss (Anlage 4).
Hierfür sind nachstehende Maßnahmen notwendig, die im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden.
- Die Ampelanlage Einmündung Otto-Hahn-Straße/Ostumfahrung wird rückgebaut. Abbau der Signalgeber, Abklemmen der Anschlüsse, Abbau der Masten und Rückbau aller Kabel und Leitungen, sowie Ausbau und Verfüllung der Ampelfundamente. An der Einmündung Hans-Georg-Albrecht-Weg/Ostumfahrung wird die erforderliche Signalanlage installiert.
- Die vorhandene Rechtsabbiegerspur auf der Ostumfahrung (Flst. 3084/3) in Richtung Hans-Georg-Albrecht-Weg wird auf 112 m verlängert.
- Umbau eines Parkplatzes im Hans-Georg-Albrecht-Weg vor Flst. 3086/1 mit Einbau einer Grüninsel mit Baumpflanzung.
- Umbau von zwei Parkplätzen vor Flst. 3086/2 an der Geschwister-Scholl-Straße im Bereich der Einmündung zum Hans-Georg-Albrecht-Weg zu einer Grünfläche mit Bepflanzung.
- Am Kreisverkehr Abzweig Otto-Hahn-Straße werden die Straßenbeleuchtungsmasten nördlich des Übergangs Geh-Radweg an der künftigen Flurstücksgrenze vom Netz der Stadt getrennt. Auch die dort verlaufenden Leerrohre werden an gleicher Stelle vom städtischen Leerrohrsystem getrennt. Die Anlagen (Leuchten, Kabel + Leerrohre) gehen unentgeltlich in das Eigentum des Vorhabenträgers über. Das Abtrennen erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. den Stadtbetrieben Schwäbisch Hall.
- Die vorhandenen Schmutz- und Regenwasserkanäle in der Otto-Hahn-Straße werden vom Eigenbetrieb Abwasser nicht mehr benötigt, weshalb hierfür keine Leitungsrechte bzw. Dienstbarkeiten erforderlich sind. Die Kanäle gehen unentgeltlich in das Eigentum des Vorhabenträgers über.
- Eine verkehrsführende Beschilderung innerhalb des Solparks wird erstellt.
- Auf der Ostseite des „Hans-Georg-Albrecht-Weges“ in Richtung Ostumfahrung (Ellwangen) wird eine zusätzliche Rechtseinbiegespur angelegt. Auf einer Länge von ca. 80 m wird die Fahrbahn zwischen 1,00 m und 3,25 m verbreitert. Diese Maßnahme ist für eine konfliktfreie Durchfahrt der Feuerwehr im Einsatzfall notwendig. Bei roter Signalanlage besteht die Möglichkeit eines Rückstaus in den „Hans-Georg-Albrecht-Weg“. Einsatzfahrzeuge hätten dann nicht mehr die Möglichkeit, oder nur mit hohen Zeitverlusten, auf kurzem Wege in die Ostumfahrung einzufahren. Die zusätzliche Rechtseinbiegespur ist deshalb für die Feuerwehr notwendig.
- Die Nutzung der bestehenden Leitungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall in der Otto-Hahn-Straße durch den Vorhabensträger wird in einem separaten Vertrag geregelt.
Sämtliche Maßnahmen werden vom Vorhabenträger in enger Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall durchgeführt. Der Vorhabenträger übernimmt hierfür sämtliche Kosten. Ausgenommen hiervon ist die Maßnahme (8). Hierfür werden die anfallenden Kosten zu gleichen Teilen von Vorhabenträger und Stadt Schwäbisch Hall getragen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Rechtseinbiegerspur wegen der allgemeinen Verkehrszuwächse zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin notwendig geworden wäre.
Ein Rückbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt in Abstimmung mit den entsprechenden Leitungsträgern. Diese gehen in das Eigentum des Vorhabenträgers über.
Der städtebauliche Vertrag wird zur Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 vom Vorhabenträger unterschrieben vorliegen.
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“ im Maßstab 1 : 1000, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)*
Anlage 2: Begründung, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 3: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 4: Verkehrsuntersuchung (BIT Ingenieure AG vom 22.11.2016)*
Anlage 5: Abwägungsliste Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt regt einen Kreisverkehr an, da dieser eine Entschleunigung und Erhöhung der Sicherheit herbeiführe.
Stadtrat Sakellariou erkundigt sich, ob die Ampelanlage, welche abgebaut werden soll, auch für die genutzt werden kann, welche an anderer Stelle neu installiert wird. Der Verursacher übernimmt laut Sitzungsvorlage sämtliche Kosten für die Maßnahmen, außer die zusätzliche Rechtseinbiegespur für die Feuerwehr. Die Begründung sei nicht schlüssig. Eine Nachverhandlung werde gewünscht sowie eine Quantifizierung des Betrages.
Erster Bürgermeister Klink bejaht die Wiederwendung der Ampelanlage. Bei den Verhandlungen habe man sich auf eine Kostenteilung der Rechtseinbiegespur für die Feuerwehr verständigt. Durch die erstellte Verkehrsprognose wurde ersichtlich, dass die Rechtsabbiegespur notwendig werde, wenn der gesamte Solpark aufgesiedelt wird. Mit dem Vorhaben ziehe man dies nun vor. Der Kostenanteil der Stadtverwaltung liege bei 30.000 €. Einen Kreisverkehr habe man geprüft, doch aufgrund der Nähe des angrenzenden Flugplatzes, sei die Fläche nicht ausreichend und man würde mit der Fläche des Flugplatzes kollidieren.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt fragt, ob diesbezüglich Gespräche mit dem Flugplatzbetreiber stattgefunden haben.
Erster Bürgermeister Klink verneint dies. Kreisverkehre werden an Stellen erbaut, an denen an allen vier Verkehrszweigen gleiche Verkehrsstärken herrscht. Dies sei hier nicht der Fall.
Beschluss:
Satzungsbeschluss
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt (Anlage 5).
A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan von LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, im M 1:1000 vom 04.02.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Solpark Nord 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark Nord 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil von LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen vom 04.02.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“.
Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)