§ 177 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“; hier: Vorstellung des Vorhabens (öffentlich)
Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderates vom § 11.10.2017 stellte die Adolf Würth GmbH & Co. KG gemeinsam mit dem Architekturbüro Henning Larsen aus München die Überlegungen zur Erweiterung der Kunsthalle vor. Einstimmig wurde auf Grundlage des präsentierten Vorhabens die Ermächtigung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde die Planung zum Vorhaben weitergeführt und der Verwaltung Ende März dieses Jahres präsentiert. Auf Grundlage des Vorentwurfs folgte eine grundsätzliche Prüfung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Abstandsflächen und die Inanspruchnahme von denkmalgeschützter Bausubstanz. Hierzu fand auch eine Begehung des Planungsgebietes mit der Denkmalschutzbehörde statt.
Die Ergebnisse aus dem Termin wurden in die Planung übernommen und der Verwaltung Ende Mai erneut vorgelegt. Neben dem Nachweis der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde geprüft, inwieweit die denkmalgeschützte Bausubstanz entlang der Kirchgasse erhalten werden kann. Das Ensemble an der Ecke der Langen Straße und Kirchgasse bleibt auch künftig erhalten und wird in der Planung zur Erweiterung der Kunsthalle berücksichtigt. Die Studien im Übergang an die bestehende Kunsthalle haben jedoch gezeigt, dass das Gebäude „Kirchgasse 7“ nicht oder nur mit dem Kellerraum in die Planung integriert werden kann. Da das Gebäude „Kirchgasse 7“ als Gesamtgebäude unter Denkmalschutz steht und sich die Denkmaleigenschaften sowohl auf den Keller als auch besonders auf den Dachstuhl und die Deckenkonstruktionen beziehen, ist ein reiner Erhalt des Kellers aus denkmalpflegerischer Sicht fragwürdig. Zum Erhalt des Denkmals wäre demnach nur ein Erhalt des gesamten Gebäudes möglich, doch wird nach intensiver Prüfung festgestellt, dass die Integration des Gebäudes in die Kunsthallenerweiterung keine städtebauliche und architektonische Verbesserung der Situation in der Kirchgasse erwarten lässt.
Wie bereits vom Gemeinderat in der Sitzung im Oktober 2017 festgestellt, handelt es sich bei der Erweiterung der Kunsthalle um ein Vorhaben von größtem öffentlichen Interesse. Es handelt sich um einen Sonderbau, der einen städtebaulichen Mehrwert für die Katharinenvorstadt und die angrenzenden Stadträume darstellt. Mit seiner differenzierten Ausgestaltung der Dächer trägt der Neubau zur kleinteiligen Dachlandschaft bei. Durch Abrücken des Neubaus in die Flucht der bestehenden Kunsthalle können die Abstandsflächen in der Kirchgasse eingehalten werden, bei gleichzeitiger Wahrung des Gassencharakters.
Im Bereich der Kirche Sankt Katharina entsteht eine spannungsvolle Platzsituation durch das Abrücken des Neubaus an der Lange Straße, der künftig auch eine bessere Abwicklung der Besucherströme und des An- und Ablieferverkehrs ermöglicht. Die für die Katharinenvorstadt typische Fassadengliederung der Altstadthäuser wird ebenfalls beim Neubau aufgenommen und neu interpretiert. Der Vorentwurf sieht für die kleinteilig parzellierten monolitischen Gebäude eine Differenzierung zwischen Sockelgeschoss, Obergeschosse und Dachgeschoss vor.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage der vorgestellten Planung in die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzusteigen, sodass ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Anfang Dezember im Gemeinderat gefasst und abhängig vom Verfahren eine Baugenehmigung im zweiten Quartal 2020 erteilt werden kann.
siehe Präsentation
Architektin Demel vom Architekturbüro Henning Larsen stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den Vorentwurf zur Erweiterung der Kunsthalle vor.
Stadtrat Krauß regt an, die Kirchgasse 7 in das Hohenloher Freilandmuseum Schwäbisch Hall-Wackershofen zu translozieren.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass das Freilandmuseum Wackershofen ländliche Gebäude und Häuser transloziere. Urbane städtische Gebäude gehören nicht zum Sammlungsgegenstand des Museums.
- Stadtrat Kaiser nimmt um 18.24 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bedankt sich bei den Architekten und deren Entwurf. Man sei froh, dass investiert werde. Dies bringe weitere Besucher in die Stadt Schwäbisch Hall. Es stelle sich hierbei die Frage, ob die Verkehrssituation für dieses Vorhaben gegeben sei. Zudem sei die planungsrechtliche Ausweisung des Gebietes unklar. Es sei zu Problemen mit umliegenden Anwohnern gekommen.
Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass man hier ein Sondergebiet ausweise und erläutert die rechtlichen Hintergründe eines Sondergebietes.
- Stadträtin Koch nimmt um 18.25 ihren Platz am Ratstisch ein -
Oberbürgermeister Pelgrim beschreibt die künftige Verkehrssituation im Zusammenhang mit den Vorhaben „Weilertunnel“ und „Bahnhofsareal“. Die planungsrechtliche Ausweisung wird im Bauleitplanverfahren abgearbeitet, sodass Entwicklungen rechtlich zulässig werden.
Stadtrat Rempp vertritt die Ansicht, dass bei der Gestaltung von privaten Bauvorhaben viel durch Vorgaben eingeschränkt sei. Es werde als kritisch angesehen, dass nun eine Vielzahl von Ausnahmen gemacht wird. Ein Abriss von denkmalgeschützten Gebäuden ist z. B. für private Bauherren nicht ohne weiteres möglich.
Erster Bürgermeister Klink erläutert die Gründe der Ausnahmen bei Sonderbauten. Man regele diese Sondernutzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch Ausweisung eines Sondergebiets. Ein Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes ist nur im Rahmen eines Abwägungsprozesses möglich, wenn ein Abriss einem übergeordnetem öffentlichen Interesse dient.
Stadträtin Herrmann äußert ihre Bedenken hinsichtlich der Kirchgasse 7. Es sei schwer solch ein historisches Gebäude zu „opfern“, deshalb sei eine Translozierung wünschenswert. Man dürfe jedoch nicht den Abwägungsprozess gegenüber den Interessen der Kunsthalle außer Acht lassen, denn die Kunsthalle sei eine große Bereicherung für Schwäbisch Hall. Anhand der hochwertigen Architektur wird sichtbar, dass man sehr bemüht sei, den Charme der Katharinenvorstadt auf eine moderne Art umzusetzen.
Stadtrat Preisendanz vertritt die Meinung, dass es sich um eine hervorragende Planung handle. Wenn man sich zurück erinnere an die Zeit, bevor die Kunsthalle entstand, konnte sich kaum jemand vorstellen, wie diese sich authentisch in das Gesamtbild füge. Wenn man sich die Innenstadt gegenwärtig anschaue, falle auf, dass diese bei weitem nicht so schön wäre, wenn es früher einen so strengen Denkmalschutz gegeben hätte wie heute. Das Faszinierende sei, dass das Stadtbild nicht von einer Bauweise geprägt sei, sondern von ganz unterschiedlichen. Man dürfe aber nicht den hohen Stellenwert von denkmalgeschützt Gebäuden vernachlässigen und müsse diese respektieren.
Stadtrat Sakellariou erklärt, dass die Bewohner und Bewohnerinnen die Substanz des Altbaus über die Zeit streng bewahrt haben. Aufgrund des dadurch entstandenen vielfältigen Charmes sei die Kunsthalle erst nach Schwäbisch Hall gekommen. Das dürfe man nicht vergessen. Die Kunsthalle begeistere nicht nur Einheimische, sondern auch Besucher und Besucherinnen aus der ganzen Welt. Dass diese auch noch kostenfrei Kultur zur Verfügung stelle, sei den Abwägungsprozess und eine authentische Integration in das Stadtbild wert.
Stadtrat Baumann vertritt die Ansicht die Vergangenheit habe gezeigt, dass bei reifen Überlegungen sinnvolle Vorhaben in der Altstadt entstanden sind. Es sei erfreulich, dass der Bauherr weiter investiere und somit die Stadt bereichere. Seitens der Verwaltung solle man künftig die gleiche Fairness gegenüber ähnlichen Bauvorhaben aufbringen.
Oberbürgermeister Pelgrim bedankt sich für die Unterstützung des Gemeinderats. Die Verwaltung sei von einer qualitativen Entwicklung der Altstadt, durch das Vorhaben, überzeugt. In der Vergangenheit gab es leider vereinzelte Bausünden, aber dies sei nicht der typische Fall. Der Verwaltung sei bewusst, dass „Erschließungsthemen“ ein wichtiger Bestandteil bei der Entwicklung der Stadt sei und man dies bei der Fortentwicklung mit berücksichtigen müsse. Darüber hinaus, solle man sich bewusst sein, dass bei bei einer Translozierung jedes Gebäude die Denkmaleigenschaft verliere.
Beschluss
- Empfehlung an der Gemeinderat -
Dem durch das Architekturbüro Henning Larsen vorgestellten Vorentwurf zum Vorhaben der Adolf Würth GmbH & Co. KG zur Erweiterung der Kunsthalle wird zugestimmt.
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)