§ 220 - Sanierung Treppenturm an der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall - Tauberbischofsheim; hier: Erneuerung Aufzugsanlage, Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

- Stadtrat Waller verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Der Treppenturm am Verwaltungsgebäude der Agentur für Arbeit in der Bahnhofstraße mit anschließender Brücke über die Steinbacher Straße verbindet die Altstadt auf direktem Wege mit dem südlich und höher gelegenen Bahnhof. Der Treppenaufgang befindet sich seit mehreren Jahren in einem sehr schlechten baulichen Zustand, der Beton ist durch Korrosion stark geschädigt.

Auch der in den Turm integrierte städtische Aufzug war in der Vergangenheit wiederholt defekt, zuletzt belief sich die Schätzung für eine Reparatur der Technik auf ca. 25.000 €. Darüber hinaus gibt es einen erheblichen Sanierungsbedarf bei den konstruktiven Elementen des Schachtes. Angesichts der ursprünglich für dieses Jahr geplanten Sanierung des Treppenaufgangs durch die Bauverwaltung der Agentur für Arbeit und des hierfür erforderlichen Abbruchs des Aufzugs wäre eine vorherige Reparatur nicht sinnvoll gewesen. Die Kosten für die Erneuerung des Aufzugs mit Schacht und Kabine betragen nach Ermittlung der Bauverwaltung der Arbeitsagentur ca. 202.000 € brutto inkl. Baunebenkosten. Angesichts dieser Kosten und der Planungen eines weiteren barrierefreien Zugangs zum Bahnhof im Rahmen der Entwicklung des Bahnhofsareals erschien die Perspektive zweier Aufzüge in relativ kurzer Entfernung wirtschaftlich fragwürdig, so dass auch ein Verzicht auf den Aufzug im Treppenturm ins Spiel gebracht wurde.

Aufgrund 1.) zahlreicher und nachvollziehbarer Klagen aus der Bürgerschaft über die seit Schließung des Aufzugs schlechte barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnhofs, 2.) des Nutzens einer auch künftig direkten barrierefreien Anbindung der Agentur für Arbeit an den Bahnhof und 3.) der Zeit bis zur Realisierung eines möglichen alternativen Aufzuges hat die Stadtverwaltung der Bauverwaltung der Agentur für Arbeit zwischenzeitlich signalisiert, dass sich die Stadt – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats – nun doch mit der Erneuerung der Aufzugsanlage an der Sanierung des Treppenturms beteiligen würde. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen aus der Bauzeit der Agentur für Arbeit ist die Agentur für das Bauwerk samt Treppe und die Stadt Schwäbisch Hall für den Aufzug zuständig. Dies betrifft dessen Erstellung als auch dessen Unterhaltung.

Die von der Agentur für Arbeit ermittelten Kosten setzen sich zusammen aus den voraussichtlichen Baukosten von ca. 165.000 € und den Kosten für das Baumanagement durch die Bauverwaltung der Agentur für Arbeit von ca. 37.000 €. Hier soll noch geklärt werden, inwieweit diese Kosten durch Leistungen der städtischen Bauverwaltung gesenkt werden können. Dennoch wird empfohlen, im Falle einer Zustimmung 202.000 € für diese Maßnahme bereitzustellen.

Finanzierung:

Die finanziellen Mittel stehen im Doppelhaushalt 2018/19 nicht zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, die erforderlichen 202.000 € außerplanmäßig im Finanzhaushalt bereitzustellen. Deckung ist gegeben bei folgenden Maßnahmen:

14006 - Busbeschleunigungskozept

16.000 €

15025 Gottwollshausen: Straßenerneuerung Riegeläcker/Steigäcker

87.000 €

17033 Kreuzäcker: Sanierung Schweickerweg

39.000 €

18029 Weilertunnel: Anbindung Süd- und Nordportal

60.000 €

Summe:

202.000,00 €

Die Maßnahmen 14006, 15025 und 17033 sind abgeschlossen, die Restmittel können somit verwendet werden. Und die Umsetzung der Maßnahme 18029 wird sich – wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 04.07.2018 berichtet, in die Folgejahre verschieben.

Ergänzung des Sachvortrags:

Am 08.10.2018 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Gebäude-, Bau- und Immobilienmagement GmbH (GBI) und der städtischen Bauverwaltung statt, in dessen Verlauf festgestellt wurde, dass die von der BA genannten Zahlen für Baukosten und Baumanagement versehentlich als Nettosummen übermittelt wurden. Im folgenden wurden die Beträge auf Bruttobeträge abgeändert und der Deckungsvorschlag entsprechend angepasst.

Die Baumanagementkosten (22,5 % der Baukosten) entsprechen exakt dem, was die BA an die GBI zu entrichten hat. Dies soll ohne Aufschläge an die Stadt weitergeben werden. Zur Verfahrensoptimierung soll die Gesamtmaßnahme durch die GBI abgewickelt werden.

Der Treppenturm am Verwaltungsgebäude der Agentur für Arbeit in der Bahnhofstraße mit anschließender Brücke über die Steinbacher Straße verbindet die Altstadt auf direktem Wege mit dem südlich und höher gelegenen Bahnhof. Der Treppenaufgang befindet sich seit mehreren Jahren in einem sehr schlechten baulichen Zustand, der Beton ist durch Korrosion stark geschädigt.

Auch der in den Turm integrierte städtische Aufzug war in der Vergangenheit wiederholt defekt, zuletzt belief sich die Schätzung für eine Reparatur der Technik auf ca. 25.000 €. Darüber hinaus gibt es einen erheblichen Sanierungsbedarf bei den konstruktiven Elementen des Schachtes. Angesichts der ursprünglich für dieses Jahr geplanten Sanierung des Treppenaufgangs durch die Bauverwaltung der Agentur für Arbeit und des hierfür erforderlichen Abbruchs des Aufzugs wäre eine vorherige Reparatur nicht sinnvoll gewesen. Die Kosten für die Erneuerung des Aufzugs mit Schacht und Kabine betragen nach Ermittlung der Bauverwaltung der Arbeitsagentur ca. 240.500 brutto inkl. Baunebenkosten. Angesichts dieser Kosten und der Planungen eines weiteren barrierefreien Zugangs zum Bahnhof im Rahmen der Entwicklung des Bahnhofsareals erschien die Perspektive zweier Aufzüge in relativ kurzer Entfernung wirtschaftlich fragwürdig, so dass auch ein Verzicht auf den Aufzug im Treppenturm ins Spiel gebracht wurde.

Aufgrund 1.) zahlreicher und nachvollziehbarer Klagen aus der Bürgerschaft über die seit Schließung des Aufzugs schlechte barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnhofs, 2.) des Nutzens einer auch künftig direkten barrierefreien Anbindung der Agentur für Arbeit an den Bahnhof und 3.) der Zeit bis zur Realisierung eines möglichen alternativen Aufzuges hat die Stadtverwaltung der Bauverwaltung der Agentur für Arbeit zwischenzeitlich signalisiert, dass sich die Stadt – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats – nun doch mit der Erneuerung der Aufzugsanlage an der Sanierung des Treppenturms beteiligen würde. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen aus der Bauzeit der Agentur für Arbeit ist die Agentur für das Bauwerk samt Treppe und die Stadt Schwäbisch Hall für den Aufzug zuständig. Dies betrifft dessen Erstellung als auch dessen Unterhaltung.

Die von der Agentur für Arbeit ermittelten Kosten setzen sich zusammen aus den voraussichtlichen Baukosten von ca. 196.500 € und den Kosten für das Baumanagement durch die Bauverwaltung der Agentur für Arbeit von ca. 44.000 € (22,5% der Baukosten). Hier soll noch geklärt werden, inwieweit diese Kosten durch Leistungen der städtischen Bauverwaltung gesenkt werden können. Dennoch wird empfohlen, im Falle einer Zustimmung 245.000 € für diese Maßnahme bereitzustellen.

Finanzierung:

Die finanziellen Mittel stehen im Doppelhaushalt 2018/19 nicht zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, die erforderlichen 245.000 € außerplanmäßig im Finanzhaushalt bereitzustellen. Deckung ist gegeben bei folgenden Maßnahmen:

 

14006 - Busbeschleunigungskozept

16.000 €

15025 Gottwollshausen: Straßenerneuerung Riegeläcker/Steigäcker

87.000 €

17033 Kreuzäcker: Sanierung Schweickerweg

39.000 €

18029 Weilertunnel: Anbindung Süd- und Nordportal

103.000 €

Summe:

245.000,00 €

Die Maßnahmen 14006, 15025 und 17033 sind abgeschlossen, die Restmittel können somit verwendet werden. Und die Umsetzung der Maßnahme 18029 wird sich – wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 04.07.2018 berichtet, in die Folgejahre verschieben.

Stadtrat Schorpp fragt zum Verständnis nach, ob die 245.000 € der Anteil der Stadt darstelle.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht dies.

Beschluss:

  1. Der Erneuerung der Aufzugsanlage im Rahmen der Sanierung des Treppenturms bei der Agentur für Arbeit wird zugestimmt.
  2. Die Maßnahme wird im Finanzhaushalt außerplanmäßig finanziert. Es werden Mittel in Höhe von 245.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt wie oben beschrieben.

(einstimmig -28)

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