§ 172 - Ganztagesgrundschulen nach Schulgesetz und kommunale Betreuungsangebote (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In Schwäbisch Hall gibt es derzeit zehn Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Drei von diesen zehn Grundschulen werden als Ganztagsschulen auf Schulversuchsbasis geführt. (Grundschulen Am Langen Graben, Rollhof und Steinbach). Zwei von diesen Ganztagsschulen auf Schulversuchsbasis (Grundschulen Am Langen Graben und Steinbach) sowie die Halbtagsschule Breitenstein haben einen Antrag auf Ganztagsschule nach Schulgesetz ab dem Schuljahr 2014/15 gestellt.

In der Sitzung des BSSK vom 10.03.14, § 21 nö bzw. der Sitzung des Gemeinderats vom 02.04.14, § 51 wurde bereits ausführlich über die geplanten Änderungen des Landes für Ganztagsgrundschulen berichtet.

Um den Schulen eine Planungsgrundlage und Planungssicherheit zu geben, ist es aus Sicht des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales unerlässlich, hierfür Richtlinien des Schulträgers zu erstellen.

Die aufgeführten Regelungen basieren auf der Vorgabe, dass ab dem Schuljahr 2014/15  Ganztagsgrundschulen nach Schulgesetz gänzlich der Aufsicht und Organisation des Landes und somit der Schulleitung unterliegen und dass die Stadt als Schulträger somit ausschließlich zuständig für die Organisation und Aufsicht des Mittagessens im Essensraum und für die Organisation und Finanzierung von Ergänzungsangeboten ist. Unter Ergänzungsangebote fallen Angebote vor und nach dem Ganztagsbetrieb, Angebote am 5. Tag (GT Land max. 4 Tage) sowie zusätzliche Angebote für Halbtagsschülerinnen und -schüler. Die Ferienangebote bleiben hiervon unberührt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Richtlinien bei antragstellenden Grundschulen anzuwenden und die organisatorischen Maßnahmen zum Schulbetrieb umzusetzen.

Folgende Regelungen werden vorgeschlagen:

Richtlinien für alle Grundschulen

  1. Kommunale Ergänzungsangebote (KEA) werden vom Schulträger organisiert und finanziert. Ein Antrag auf Einrichtung von Ergänzungsmodulen ist bis zum 1. Juni verbindlich für das jeweils kommende Schuljahr zu stellen.
  2. Die Organisation von kommunalen Ergänzungsangeboten erfolgt nach dem Ganztagsbetrieb nach Schulgesetz und am 5. Tag jeweils mit einem mindestens zweistündigen Modul. Die Module können bei Bedarf darüber hinaus erweitert werden.
  3. Kommunale Ergänzungsangebote am 5. Tag erfolgen grundsätzlich erst ab 12 Uhr. Für die Zeit bis 12 Uhr ist die Schule zuständig.
  4. Für Halbtagsschülerinnen und -schüler (auch bei Ganztagsschulen in Wahlform) wird auf Antrag ein Ergänzungsmodul täglich von 12 – 14 Uhr eingerichtet (bisher Verlässliche Grundschule). Für die Zeit bis 12 Uhr ist die Schule zuständig. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt hierfür zehn Kinder. Um den Grundschulen, die nicht auf Ganztagsbetrieb nach Schulgesetz umstellen eine Übergangsfrist zu gewähren, gilt dieser Passus erst ab dem Schuljahr 2015/2016. Bei Ganztagsschulen nach dem Schulgesetz wird bereits zum Schuljahr 2014/15 umgestellt.
  5. Alle kommunalen Ergänzungsangebote können von den Eltern tageweise - jedoch verbindlich für ein Schuljahr - gewählt werden.
  6. Bei kommunalen Ergänzungsangeboten wird der Personalschlüssel pro Betreuungsgruppe von 1:20 zugrunde gelegt.
  7. Für kommunale Ergänzungsangebote wird ein Entgelt erhoben.
  8. Unterjährig ist kein Wechsel zwischen Ganztags- und Halbtagsangeboten möglich.
  9. Für die Aufsicht beim Mittagessen erhält eine Ganztagsgrundschule nach Schulgesetz von der Stadt pro Ganztagsgruppe eine halbe Stunde pro Tag, an dem ein Mittagessen angeboten wird, finanziert. Dies erfolgt entweder in Form von Personal oder in Form einer finanziellen Entschädigung.
  10. Wird bei der Aufsicht kein städtisches Personal in Anspruch genommen, erhält die Schule eine Entschädigung von 12,50 € pro 0,5 Std. (= 25 €/Std). Wird die Aufsicht von einer Person ausgeübt, die sich in einem sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindet („Mini-Job“), wird die Entschädigung auf max. 7,50 € pro 0,5 Std. (=15 €/Std.) gedeckelt.
  11. Die Schulen mit bereits vorhandenem Personal (städtisches oder sonstiges externes Personal) verpflichten sich, dieses vorrangig weiter einzusetzen. Dies gilt auch für Ziffer 18.
  12. Wird städtisches Personal über die Aufsicht beim Mittagessen hinaus in Anspruch genommen, wird der Schule hierfür ebenfalls 25 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
  13. Für das Mittagessen wird ein Entgelt erhoben.

    Verbindliche Ganztagsgrundschule (verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler)
  14. Schulen, die eine verbindliche Ganztagsschule planen, können beim Schulträger Anträge für 3 Tage x 7 Stunden, 3 Tage X 8 Stunden, 4 Tage x 7 Stunden und 4 Tage x 8 Stunden stellen.
  15. Kommunale Ergänzungsangebote (KEA) von Seiten der Stadt werden nur bei der Wahl von 4 Tagen x 8 Stunden gewährt.

    Ganztagsschule in Wahlform
  16. Der Schulträger unterstützt Anträge für 3 Tage x 7 Stunden, 3 Tage X 8 Stunden,  4 Tage x 7 Stunden und 4 Tage x 8 Stunden
  17. Bei der Wahl 4 Tage x 8 Stunden werden auf Antrag Ergänzungsangebote gewährt.
  18. Bei der Wahl 3 Tage x 8 Stunden werden auf Antrag nur Ergänzungsangebote nach dem Ganztagsbetrieb sowie am 5. Tag gewährt. Für den 4. Tag ist die Schule organisatorisch und finanziell selbst zuständig.
  19. Die Mindestteilnehmerzahl für die Einrichtung von Ergänzungsangeboten für Ganztagsschüler beträgt sieben Kinder.

Dieser Richtlinienentwurf wurde an alle Grundschulen mit der Bitte um Stellungnahme versandt. Am 23. Juni 2014 fand ein Gespräch mit EBM Wilhelm, Fachbereich Jugend, Schule & Soziales, Gesamtelternbeiratsvorsitzende Frau Dr. Kern sowie den antragstellenden Schulleitungen und deren Elternvertretern der Grundschulen Am Langen Graben, Breitenstein und Steinbach statt. Alle drei Schulleitungen sowie die Elternvertretungen und Frau Dr. Kern stimmen den Richtlinien zu. Alle drei vorliegende Anträge zur Ganztagsschule nach Schulgesetz sind mit den Richtlinien vereinbar. Sollten noch weitere Stellungsnahmen eingehen wird in der Sitzung berichtet.

Bisher werden für die Ergänzungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bzw. Angebote im Ganztagsbereich Entgelte erhoben (s. Anlage 1). Im aktuellen Schuljahr werden insgesamt 692 (von 1.386) Schülerinnen und Schüler betreut, davon 193 im Ganztagsbetrieb und 499 in den Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule.

Die Ganztagsschule nach Schulgesetz unterliegt der Schulgeldfreiheit und ist daher für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Für Ergänzungsangebote im Ganztagsbereich nach Schulgesetz sollen Entgelte erhoben werden. Für diese Ergänzungsangebote entfallen die Landeszuschüsse.

Die Ergänzungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sollen für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen (also auch an Ganztagsschulen in Wahlform), weitergeführt werden.

Mit diesen Bausteinen wird das Angebot der Ganztagsschule im Umfang der Landesvorgaben erweitert, die Flexibilität wird erhöht und die bisherige Verlässlichkeit für die Eltern beibehalten.

Der Fachbereich empfiehlt, die bisherigen Entgelte (seit 28.04.2010/30.06.2010) anzupassen und für die Ergänzungsangebote im Ganztagsbereich nach Schulgesetz, die Entgelte auf der Basis der zu verabschiedenden Richtlinien (siehe SV Richtlinien für Ganztagsgrundschulen nach Schulgesetz) in gleicher Höhe zu erheben.

Die Anpassung der Entgelte soll von bisher 4 € pro betreute Wochenstunde auf 5 € erhöht werden.

Auf der Basis einer Berechnung der Betreuungsangebote (nur Regelangebote, ohne Ferienangebote, ohne hauswirtschaftliche Kräfte bzw. ohne Unterstützungsleistungen an Fördervereine) und den geschätzten Teilnehmerzahlen des Schuljahres 2014/15 ergeben sich für das Schuljahr 2014/15

Gesamtkosten in Höhe von  286.610€
Gesamterlöse  in Höhe von  244.551€

Die Höhe der Elternbeiträge beträgt 167.073 €.

Bisher betrug der Kostendeckungsgrad 90 %. Dieser verringert sich aufgrund des Wegfalls des Landeszuschusses auf 74 %. Durch die Entgeltanpassung verbessert sich der Kostendeckungsgrad auf 85 %, davon werden 58 % über Elternbeiträge gedeckt.

Die bisherige Staffelung soll beibehalten werden. Bei erweiterten Angeboten und während der Übergangszeit für die bestehenden Angeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschulen gibt es zusätzlich das Modul 2 plus 1 (anstatt 2 Stunden täglich können drei Stunden gebucht werden).

Die Ferienangebote werden weiterhin an zwei Standorten zum bisherigen Entgelt durchgeführt.

Anlage 1: Ganztagsschule in Wahlform
Anlage 2: Entgelte
Anlage 3: Musterberechnung

Beschluss:

  1. Den Richtlinien wird zugestimmt.
  2. Die Entgelte für die Verlässliche Grundschule und die Ganztagsschule nach Schulversuch werden von bisher 4 € pro betreuter Wochenstunde pro Monat auf 5 € erhöht.
  3. Für Ergänzungsangebote an Ganztagsgrundschulen nach Schulgesetz wird das Entgelt in  gleicher Höhe und Systematik erhoben.
  4. Die Erhöhung erfolgt zum Schuljahr 2014/15.

(einstimmig - 32 -)

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