§ 13 - Bau des RÜB 140 und der Ortsentwässerung von Sittenhardt ohne Landeszuschuss sowie Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung (Vermögensplan) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit Anfang 2005 gelten neue Antragsschwellenwerte für die Landesförderung nach den Förderichtlinien Wasserwirtschaft. Mit dem neuen Schwellenwert sind nur noch Kommunen antragsberechtigt, deren Wasser- und Abwassergebühren zusammen über 5,50 €/m³ liegen. Das Umweltamt des Landkreises hat daraufhin im Januar die Antragsunterlagen für die Projekte RÜB 140 Stuttgarter Straße und Ortsentwässerung Sittenhardt mit dem Hinweis zurückgeschickt, dass die Stadt nicht mehr antragsberechtigt ist. . Eine Förderung der Abwassermaßnahmen ist damit auch in den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Die anstehenden Projekte müssen daher ohne Landesförderung umgesetzt werden. Ein Verschieben der Realisierung in die Zukunft ist aus Gründen des Gewässerschutzes, der Auflagen der unteren Wasserbehörde und im Hinblick auf die Einschränkungen für die Bevölkerung bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Gebäuden in den noch nicht an die zentrale Abwasseranlage angeschlossenen Teilorten nicht sinnvoll und durchsetzbar. Derzeitiger Planungsstand des RÜB 140: Für die B 19 im Bereich des RÜB 140 hat die Straßenbauverwaltung signalisiert, dass mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm des Bundes ein vierspuriger Ausbau der Stuttgarter Straße im Jahre 2008 vom jetzigen Bauende bis zum Eisenbahnviadukt möglich sein wird. Voraussetzung hierfür ist die Errichtung des RÜB 140, da es aufgrund seiner notwendigen Lage unter der künftigen Straße liegen wird. Es steht aber in keinem ursächlichen Zusammenhang zum Ausbau der Bundesstraße und des Weilertunnels. Die wasserrechtliche Genehmigung für das Regenüberlaufbecken ist erteilt, Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen sind weitgehend fertiggestellt, so dass die Ausschreibung Anfang April erfolgen und der Baubeginn für Anfang August terminiert werden könnte. Die Bauzeit wird auf ca. 2 ½ Jahre geschätzt. Der vierspurige Ausbau der B19 könnte dann direkt im Anschluss realisiert werden. Derzeitiger Planungsstand der Ortsentwässerung Sittenhardt: Die Planungen sehen die Sanierung der vorhandenen Niederschlagswasserkanalisation und die Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation mit Überleitung des Wassers über eine Druckleitung nach Rosengarten-Sanzenbach vor. Derzeit läuft das Wasserrechtsverfahren. Eine Informationsveranstaltung für die Bürger von Sittenhardt wird in Kürze stattfinden. Je nach Fortgang des Wasserrechtsverfahrens könnte die Ausschreibung noch im Frühjahr erfolgen, ein Baubeginn wäre damit nach den Sommerferien 2005 möglich. Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung: Eine Tabelle zeigt die aktuelle mittelfristige Finanzplanung für den Vermögensplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. Für die Ortsentwässerungen von Gottwollshausen-Schleifbach und Sülz sowie von Sulzdorf-Dörrenzimmern und Buch werden derzeit Anträge auf das Landesförderprogramm für private Abwassermaßnahmen vorbereitet, die bis März 2005 eingereicht werden sollen. Bei diesem Förderprogramm sind auch Kommunen antragsberechtigt, sofern es sich um Wohnplätze mit weniger als 50 Einwohnern handelt. Im Hinblick auf die absehbare weitere Absenkung der Landesförderung im Abwasserbereich besteht so eventuell die Möglichkeit, für diese Maßnahmen doch noch einen Zuschuss in Höhe von ca. 30 % zu bekommen. Sollte eine Förderung bewilligt werden, müssen die Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden. Ohne Zuschuss werden die Maßnahmen zu dem Abwasserkonzeption 2004 vorgesehenen Zeitpunkt realisiert (Gottwollshausen-Schleifbach 2006, Dörrenzimmern 2010, Buch 2011, Sülz 2013). In der Fortschreibung sind auch die Investitionskosten des Eigenbetriebes für die geplanten Erschließungsmaßnahmen der HGE berücksichtigt. Auswirkungen auf die Gebührensituation: Anhand der Investitionssummen wurde vom Sachgebiet Finanzen eine grobe Hochrechnung durchgeführt, um welche Beträge die Abwassergebühren erhöht werden müssen, um die anstehenden Investitionen ohne Zuschuss zu realisieren. Folgende Gebührenerhöhungen sind demnach voraussichtlich in den kommenden Jahren zur Finanzierung der anstehenden Investitionen notwendig:

  1. 2006 weitere Erhöhung um ca. 0,06 €
  2. 2007 weitere Erhöhung um ca. 0,09 €
  3. 2008 weitere Erhöhung um ca. 0,10 €
  4. 2009 weitere Erhöhung um ca. 0,06 €

Dies muss nicht zwingend sofort und in jährlichen Schritten erfolgen. Es ist auch eine einmalige, entsprechend umfangreiche Gebührenerhöhung oder eine Verteilung auf zwei Termine möglich. Die Erhöhung kann auch nachträglich, angepasst an die tatsächlich notwendige Deckung des entstehenden Defizites, beschlossen werden. Stadtrat Stutz weist auf Probleme in Sittenhardt hin, da dort einige Anwohner vor fünf bis sechs Jahren eigene Hauskläranlagen errichten mussten, die dann nicht mehr benötigt werden. Außerdem solle die Möglichkeit geprüft werden, in einen der beiden Teiche in Sittenhardt ggf etwas mehr Regenwasser einzuleiten, da der Wasserspiegel dieses Sees bereits erheblich abgesunken ist.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt dem Bau des Regenüberlaufbeckens 140 und der Ortsentwässerung von Sittenhardt ohne Landeszuschuss (Baubeginn im Jahr 2005) zu. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird ermächtigt, die entsprechenden Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebs im Vermögensplan wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig - 29 -; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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