§ 141 - Jahresabschluss der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH zum 31.12.2020 (öffentlich)
Sachvortrag:
Sie bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Abschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Nähere Einzelheiten über den Geschäftsverlauf, Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft und Risiken der künftigen Entwicklung, können dem beiliegenden Lagebericht entnommen werden.
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2020 |
2019 |
2018 |
Anlagevermögen |
144.357,57 € |
154.381,57 € |
120.103,57 € |
Umlaufvermögen |
21.290.363,77 € |
27.045.426,73 € |
25.220.410,99 € |
Bilanzsumme |
21.444.224,23 € |
27.215.539,40 € |
25.348.683,82 € |
Eigenkapital |
10.504.538,79 € |
8.504.538,79 € |
8.004.538,79 € |
Rückstellungen |
3.846.405,00 € |
8.260.591,00 € |
3.984.791,00 € |
Verbindlichkeiten |
7.092.177,94 € |
10.450.409,61 € |
13.359.354,03 € |
Bilanzgewinn |
586.101,79 € |
586.101,79 € |
586.101,79 € |
Jahresumsatz |
11.797.477,83 € |
15.366.760,13 € |
15.224.778,17 € |
Jahresüberschuss |
2.220.387,23 € |
3.888.106,73 €
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2.649.886,18 € |
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrrechnung
Anlage 3: Lagebericht
Anlage 4: Anhang
Anlage 5: Präsentation Jahresabschluss 2020
Kaufmännischer HGE-Geschäftsführer Lindenmeyer stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation die wesentlichen Entwicklungen für das Jahr 2020 dar und gibt für das laufende Jahr 2021 einen kurzen Überblick.
Erster Bürgermeister Klink referiert über die hohe Nachfrage im Wohnbaubereich, welche mit künftigen Erschließungsmaßnahmen zu begegnen sei, sowie über die beachtliche Angebotsentwicklung im Geschosswohnungsbau.
- Stadtrat Waller verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Stadtrat Härtig sieht dies als einen wichtigen Schritt in die Zukunft, unterschiedliche Wohnformen anzubieten, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Versiegelung von Flächen. Es wird gefragt, ob es im Gewerbebereich Strategien Seitens der HGE und der Wirtschaftsförderung gebe, zukunftsfähige, mit modernen Technologien ausgestattete, Unternehmen zu etablieren.
- Stadtrat Waller nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Krauß verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Kaufmännischer HGE-Geschäftsführer Lindenmeyer bejaht dies und teilt mit, dass in der Realisierung ein Standortwechsel oft an der mangelnden Mitarbeiterbereitschaft hierzu liege. Wichtig sei zu erwähnen, dass Bestandsbetriebe erheblich erweitern, wodurch innovative Zulieferfirmen gebunden würden.
Stadtrat Schorpp ist der Auffassung, dass bei der letztjährigen Beratung festgelegt worden sei, dass es einen Wechsel des Abschlussprüfers geben soll.
- Stadtrat Krauß nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
Oberbürgermeister Pelgrim sagt zu, dies prüfen zu lassen und schlägt diesbezüglich einen Zustimmungsvorbehalt vor.
Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH folgendes, unter Vorbehalt der Prüfung bezüglich eines Wechsels des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021, beschließt:
1. Der geprüfte Jahresabschluss 2020 wird hiermit festgestellt.
2. Gemäß Ergebnisabführungsvertrag wird an die SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH ein Betrag von 1.577.344,79 € Nettogewinnabführung (zzgl. Steuerumlagen 2.220.387,23 €) abgeführt.
Der vororganschaftliche Bilanzgewinn von 586.101,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die Wirtschaftstreuhand Henke GmbH bestellt.
4. Es wird zugestimmt, dass die Geschäftsleitung der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH entlastet wird.
(16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)