§ 156 - Bebauungsplan "Erweiterung Burgstraße, Gottwollshausen"; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 26.09.11

Im Jahr 2007 wurde in Gottwollshausen das Baugebiet „Burgstraße“ mit 15 Baugrundstücken erschlossen, welches zwischenzeitlich vollständig bebaut ist. Zur kurzfristigen Deckung des örtlichen Bauplatzbedarfs ist eine kleinräumige Erweiterung des Gebietes um vier Wohnbauplätze geplant. Somit kann auch dem Gesetzgeber Rechnung getragen werden, Nachverdichtungspotentiale auszuschöpfen.

Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH besitzt rd. 30 % der Flächen. In vorhergehenden Gesprächen konnte mit der Eigentümerin der übrigen Fläche eine Vereinbarung hinsichtlich Erschließung und Vermarktung getroffen werden.

Die Gesamtgröße der Erweiterung beträgt ca. 0,25 ha, welche über die bestehende Stichstraße des Baugebiets „Burgstraße“ erschlossen wird. Vorgesehen ist eine etwa 40 m lange Verlängerung der Turmstraße in westliche Richtung mit einer Wende­möglichkeit für Pkw’s. Die Bebauung ist, analog der Körnung und Gestaltung des angrenzenden Wohnbaugebiets, in Form von Einzelhäusern geplant. Diese sollen sich in Größe, Form und Gestaltung der bestehenden Bebauung anpassen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Baumöglichkeiten bereits im kommenden Jahr eröffnet werden können. Dem Ortschaftsrat wurde der Bebauungsplan zur Beratung in der Sitzung vom 21.09.2011 vorgelegt. Er hat dem Sachverhalt ohne Einwendungen zugestimmt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 1217-10:
Der B-Plan Nr. 1217-10 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros mquadrat M 1:500 vom 16.09.2011 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Erweiterung Burgstraße“:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Erweiterung Burgstraße“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros mquadrat vom 16.09.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1217-10. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen)

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