§ 145/2 - Bebauungsplan "Erweiterung Burgstraße, Gottwollshausen"; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Jahr 2007 wurde in Gottwollshausen das Baugebiet „Burgstraße“ mit 15 Baugrundstücken erschlossen, welches zwischenzeitlich vollständig bebaut ist. Zur kurzfristigen Deckung des örtlichen Bauplatzbedarfs ist eine kleinräumige Erweiterung des Gebietes um vier Wohnbauplätze geplant. Somit kann auch dem Gesetzgeber Rechnung getragen werden, Nachverdichtungspotentiale auszuschöpfen.
Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH besitzt rd. 30 % der Flächen. In vorhergehenden Gesprächen konnte mit der Eigentümerin der übrigen Fläche eine Vereinbarung hinsichtlich Erschließung und Vermarktung getroffen werden.
Die Gesamtgröße der Erweiterung beträgt ca. 0,25 ha, welche über die bestehende Stichstraße des Baugebiets „Burgstraße“ erschlossen wird. Vorgesehen ist eine etwa 40 m lange Verlängerung der Turmstraße in westliche Richtung mit einer Wendemöglichkeit für Pkw’s. Die Bebauung ist, analog der Körnung und Gestaltung des angrenzenden Wohnbaugebiets, in Form von Einzelhäusern geplant. Diese sollen sich in Größe, Form und Gestaltung der bestehenden Bebauung anpassen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Baumöglichkeiten bereits im kommenden Jahr eröffnet werden können. Dem Ortschaftsrat wurde der Bebauungsplan zur Beratung in der Sitzung vom 21.09.2011 vorgelegt. Er hat dem Sachverhalt ohne Einwendungen zugestimmt.
Anlage: Lageplan
Oberbürgermeister Pelgrim sieht die Erweiterung des Bebauungsplans Burgstraße als geringfügige Ergänzung des bereits vorhandenen Bebauungsplans. Der Ortschaftsrat Gailenkirchen trägt diesen Vorschlag einstimmig mit.
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt: Es handelt sich um vier Bauplätze in nördlicher Ergänzung der Turmstraße. Die Erweiterung ist ein Paradebeispiel für die gesetzlich geforderte Nachverdichtung, ohne dass groß in die bestehenden Flächen eingegriffen wird. Die vier Bauplätze haben eine Größe von 0,25 ha. Die Grundstücksgrößen sind zwischen und 5 - 6,5 ar.
Stadtrat Reber legt auf die Festlegung einer eingeschossigen Bebauung im Bebauungsplan Wert. Er hätte gerne weitere Flächen nördlich bzw. westlich mit einbezogen.
Nach Auskunft von Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ist dies jedoch nicht möglich, da sonst die Erschließung zu Lasten der umliegenden Grundstücke erfolgt bzw. der Grünstreifen zwischen dem Baugebiet An der Breiteich und Gottwollshausen tangiert ist.
Angesichts des 1. Bauabschnitts des Baugebiets An der Breiteich ist für Stadtrat Dr. Pfisterer die weitere Erschließung von vier Bauplätzen im Baugebiet Burgstraße nicht nachvollziehbar.
Oberbürgermeister Pelgrim ist der Meinung, dass vier (!) Bauplätze in Gottwollshausen nicht in Konkurrenz stehen zum Baugebiet An der Breiteich.
Stadtrat Feucht schließt sich der Meinung von Stadtrat Dr. Pfisterer an. Für ihn ist es nicht schlüssig, ein altes gewachsenes Grundstück mit Baumbestand trotz Vorhandensein des neuen Baugebiets An der Breiteich in unmittelbarer Nähe für die Erschließung freizugeben.
Oberbürgermeister Pelgrim betont nochmals, dass der Ortschaftsrat die Erweiterung des Bebauungsplans einstimmig beschlossen hat - diesem Wunsch soll Rechnung getragen werden.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
A) Bebauungsplan Nr. 1217-10:
Der B-Plan Nr. 1217-10 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros mquadrat M 1:500 vom 16.09.2011 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Erweiterung Burgstraße“:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Erweiterung Burgstraße“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros mquadrat vom 16.09.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1217-10. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)