§ 15 - Sanierung Wirtsgasse, Hessental; hier: Verkehrsführung und Gestaltung der Verkehrsfläche (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Bau- und Planungsausschuss am 30.09.2020 (§ 154, öffentlich) wurde der Entwurf einer Verkehrsplanung für die Wirtsgasse vor Ort und in der Sitzung vorgestellt. In diesem Rahmen wurde angeregt, die Wirtsgasse durchgängig als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Mischverkehrsfläche zu prüfen. Die zuständigen Fachbereiche haben die Planung deshalb noch einmal kritisch hinterfragt. In der Abwägung zeigt sich, dass die dargestellte Kombination aus Straßenführung und Mischverkehrsfläche den Ansprüchen der Wirtsgasse am besten gerecht wird.
Ein durchgängiger verkehrsberuhigter Bereich bzw. eine Mischverkehrsfläche wird in der Wirtsgasse problematisch bewertet. In einem verkehrsberuhigten Bereich hat die Aufenthaltsfunktion zu überwiegen. Durch die Zufahrt von "Elterntaxis" und eines rückliegenden Baugebiets übernimmt die Funktion der Erschließung einen mindestens gleichwertigen Anteil. Zudem widerspricht das gewünschte Kurzzeitparken für das "Elterntaxi" dem Charakter des verkehrsberuhigten Bereichs und wäre somit nicht möglich. Die durchgängige Mischverkehrsfläche wird in Bezug auf die anliegenden Nutzergruppen, der Schule und des advita Haus Hessental kritisch bewertet. Mischverkehrsflächen können insbesondere bei Kindern, Älteren und Mobilitätseingeschränkten zu Verunsicherung führen.
Die vorliegende Planung, eine Kombination aus Verkehrsführung und einer gestalteten Mischverkehrsfläche trägt zur Verkehrsreduzierung, Verkehrssicherheit und Identitätsstiftung der Straße bei. Durch die Reduzierung der Fahrgassen und die Zonierung von Straße, Gehweg und Aufpflasterung im Straßenbereich ist die Verkehrsführung deutlich ablesbar und zudem eine Verkehrsberuhigung zu erwarten. Die Pflasterfläche vor der Schule dient als Aufmerksamkeitsfeld und Grenze der unterschiedlichen Verkehrsführungen. Ab dort ist die Durchfahrt von der Bühlertalstraße aus verboten.
Die Planung wurde im Verkehrsgespräch und somit auch mit den Verkehrsträgern und der Polizeibehörde besprochen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die vorliegende Planung beizubehalten.
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Die Wirtsgasse zu einer Einbahnstraße aus Richtung der Schmiedsgasse umwidmen.
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Gehweg im Mittel mit der Mindestbreite von 2 m herstellen. Von der Schmiedsgasse
kommend zwei Gehwege, bis zur Einmündung des Krone Areals ein Gehweg. -
Fahrgasse reduzieren, von der Schmiedsgasse kommend auf 3,75 m von der Bühlertalstraße kommend auf 4,75 m.
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Anliegerverkehr bis zum zentralen Schulgebäude von der Bühlertalstraße einfahren lassen.
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Den nördlichen Bereich der Wirtsgasse über den ertüchtigten Einmündungsbereich von der Bühlertalstraße aus erschließen.
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Bereich des Schulgebäudes Wirtsgasse 8 pflastern und als Mischverkehrsfläche gestalten.
Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 "Mittelhöhe - Änderung Krone Areal“ ist die Vorhabenträgerin durch den Durchführungsvertrag verpflichtet zur Ertüchtigung des Einmündungsbereichs Bühlertalstraße in Hessental und zum Ausbau des Gehweges. Die Stadt Schwäbisch Hall plant die restlichen Verkehrsbereiche gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom 07.10.2020 (§ 174, öffentlich) im Haushalt 2022/2023 umzusetzen.
Beschluss:
Der Verkehrsführung und Gestaltung der Verkehrsfläche zum Umbau der Einmündung Bühlertalstraße L1060 und der Sanierung Wirtsgasse gemäß des beiliegenden Plans vom 04.08.2020 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung und Ausschreibung mit dem Vorhabenträger durchzuführen.
(23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen)