§ 6/2 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzäcker - Änderung Leonhard-Kern-Weg 34"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. September 2009, 04:12 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

s. a. BPA 17.09.07 bzw. GR 26.09.07

Der Bebauungsplan Nr. 0142-05/02 „Kreuzäcker Änderung Leonhard-Kern-Weg 34“ in Schwäbisch Hall wurde in der Zeit vom 08.06. bis 08.07.2009 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Bürgerschaft, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen keine Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, ein.

Anlage: Lageplan


Beschluss:

Satzungsbeschluss:

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0142-05/02 „Kreuzäcker Änderung Leonhard-Kern-Weg 34“

Der Bebauungsplan Nr. 0142-05/02 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 06.09.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Kreuzäcker Änderung Leonhard-Kern-Weg 34“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Kreuzäcker Änderung Leonhard-Kern-Weg 34“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.09.2007. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0142-05/02.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


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