§ 131 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzäcker - Änderung Leonhard-Kern-Weg 34"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. GR vom 26.09.07, § 156
Der Bebauungsplan Nr. 0142-05/02 „Kreuzäcker Änderung Leonhard-Kern-Weg 34“ in Schwäbisch Hall wurde in der Zeit vom 08.06. bis 08.07.2009 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
Von Seiten der Bürgerschaft, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen keine Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, ein.
Anlage: Lageplan
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
A) Der Bebauungsplan Nr. 0142-05/02 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 06.09.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Kreuzäcker Änderung Leonhard-Kern-Weg 34“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.09.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0142-05/02.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(einstimmig - 18 -)