§ 156 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzäcker - Änderung Leonhard-Kern-Weg 34"; hier: Auslegungsbeschluss und Änderung des Flächennutzungsplans (öffentlich)
Sachvortrag:
Auf dem Grundstück Leonhard-Kern-Weg 34 befindet sich der seit dem 01.09.2007 in die Trägerschaft der Ev. Gesamtkirchengemeinde übertragene Kindergarten "Sonnenstrahl". Das Gebäude befindet sich auf städtischer Fläche. Es ist geplant, in der Kreuzäckersiedlung ein neues Kinderhaus unter Trägerschaft der Evangelischen Kirche zu realisieren. Hierfür soll u. a. der o. g. Kindergarten aufgegeben und das Grundstück einer wirtschaftlichen Folgenutzung zugeführt werden. Der Veräußerungserlös soll mit zur Finanzierung des Kinderhausneubaus dienen. Die Realisierung des neuen Gebäudes ist für das Kindergartenjahr 2008/2009 geplant. Danach ist die Neubebauung des bisherigen Grundstücks möglich.
Die Parzelle "Leonhard-Kern-Weg 34" befindet sich in attraktiver, zentraler Lage der Kreuzäckersiedlung (zwischen der Seniorenwohnanlage und der Fachschule für Sozialpädagogik, im rückwärtigen Bereich der ehemaligen Landeszentralbank). Angesichts der Höhenentwicklung der angrenzenden Bebauung (Seniorenwohnanlage sechsgeschossig) und LZB-Gebäude mit einer Höhe von ca. 15 m, schlägt die Verwaltung die Bebauung mit einem viergeschossigen Wohngebäude vor. Es soll ein Flachdach entsprechend der angrenzenden Bebauung erhalten. Angesichts der Lage ist das Grundstück zum Beispiel auch für ein Mehrgenerationenwohnhaus geeignet.
Die Fläche ist in der rechtsverbindlichen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als "Sondergebiet Schule (SO)" dargestellt, weshalb hier eine Änderung in "Wohngebiet (W)" erforderlich wäre. Angesichts der Zeitschiene wird daher vorgeschlagen, dass bei der anstehenden Auslegung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans die beschriebene Änderung mit aufgenommen und ausgelegt wird. Anschließend kann die Auslegung des Bebauungsplans erfolgen.
1. Auslegung:
A) Der o.g. B-Plan Nr. 0142-05/02 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 06.09.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung / Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.09.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes "Kreuzäcker - Änderung Leonhard-Kern-Weg 34". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
2. Änderung Flächennutzungsplan:
Die notwendige Änderung von Sondergebiet Schule (SO) in Wohngebiet (W) wird in die Auslegung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit aufgenommen.
(einstimmig - 32 - )