§ 29 - Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021 der Stadt Schwäbisch Hall; hier: a) Haushaltsreden der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder; b) Verabschiedung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans (öffentlich)
Sachvortrag:
zu a)
Stadträtin Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: siehe Anlage
- Stadträtin Schumacher-Koelsch verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt kann den Ausführungen seiner Vorrednerin namens der CDU-Gemeinderatsfraktion folgen. Bezüglich des Umgangstons im Gremium vertrete man jedoch eine andere Auffassung. In einer Demokratie seien Auseinandersetzungen um den besten Weg legitim und Meinungen dabei zu vertreten, wichtig.
Es wird auf die Rede im Gemeinderat vom 20.01.2021 (§ 11, öffentlich) Bezug genommen und von der Verwaltung zeitnah eine Aussage zum Umsetzungsstand zur Durchführbarkeit von Online-Sitzungen gewünscht.
- Stadträtin Schumacher-Koelsch nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -
Stadtrat Sakellariou bringt zum Ausdruck, dass der Öffentlichkeit vermittelt werden müsse, dass die kommenden Jahre von Einsparungen geprägt sein werden. Die vorhandenen Rücklagen ermöglichen es der Stadt, die Krise einigermaßen zu bewältigen. Die Aussage von Stadträtin Herrmann, dass sich die vielen Freiwilligkeitsleistungen der Stadt jetzt rächen würde, träfe nicht zu.
Zudem wird die in Krisenzeiten gezielt falsche Kommunikation nach außen bemängelt. In Bezug auf die Grundschule Hessental kann der Argumentation der Verwaltung gefolgt werden. Es sei ausreichend, wenn im Haushalt Mittel für Planungsleistungen verankert sind. Daraus könne sehr wohl der Wunsch abgeleitet werden, die Baumaßnahme vorantreiben zu wollen. Auch das Thema Fachkräftemangel sei kein städtisches, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dem Vorwurf von Stadträtin Herrmann, den Einstieg in digitale Sitzungen versäumt zu haben, müsse eindeutig widersprochen werden. Entlang des neu eingeführten § 37 a Gemeindeordnung entscheidet die Kommune, ob die Sitzungen in Präsenz oder online durchgeführt werden. Die Problematik von fehlerhaft gefassten Beschlüssen in online-Sitzungen und deren mögliche Auswirkungen könne nicht einfach ausgeblendet werden.
Von Seiten der SPD-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt 2021 zugestimmt.
Stadtrat Baumann erklärt die Zustimmung der FWV-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2021 und fügt an, dass dieser Verbesserungen von Seiten der Verwaltung gegenüber dem seinerzeit beschlossenen Haupthaushalt beinhalte und daher von seiner Fraktion auch keine Anträge gestellt worden seien. Die Beratungen seien zudem nicht so schlimm gewesen, wie von Stadträtin Herrmann dargestellt. Es wurde um politische Themen gestritten, was dem der Öffentlichkeit vermittelten Bild eines zerstrittenen Gremiums nicht entspräche.
Stadtrat Preisendanz für die FDP-Gemeinderatsfraktion: siehe Anlage
zu b)
Am 11. Januar 2021 (§ 1, öffentlich) wurde die städtische Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie die neue Mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Erläuterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand im nichtöffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung (§ 1, nichtöffentlich) statt.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2021 (§ 11, öffentlich) haben die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderats ihre Änderungsanträge gestellt sowie ihre Anfragen und Anregungen vorgebracht.
Die Beantwortung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen sowie der fraktionslosen Mitglieder erfolgte im Gemeinderat am 10. Februar 2021 in Form des § 23 a, öffentlich. Außerdem wurden zwei weitere für den Nachtragshaushalt relevante Sitzungsvorlagen (§ 23 b: Online-Sitzungen Gemeinderat sowie § 23 c: Verkehrssicherungsmaßnahmen Wettbach Klinge, öffentlich) in diese Sitzung eingebracht.
Die im Einzelnen beschlossenen Änderungen sind der Anlage 1 aufgelistet. Hieraus ergeben sich eine neue Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 2) sowie ein geänderter Gesamtergebnishaushalt (Anlage 3) und Gesamtfinanzhaushalt (Anlage 4).
Anlagen:
Anlage 1: Änderungsliste Gemeinderat sowie Verwaltung
Anlage 2: Nachtragshaushaltssatzung 2021
Anlage 3: Gesamtergebnishaushalt der Jahre 2020 – 2024
Anlage 4: Gesamtfinanzhaushalt der Jahre 2020 – 2024
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt folgendes:
1. Den Änderungen zum Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, die in der beigefügten Anlage 1 explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
2. Die aktualisierte Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 2), der Gesamtergebnishaushalt (einschließlich Mittelfristiger Finanzplanung - Anlage 3), der Gesamtfinanzhaushalt (einschließlich Mittelfristiger
Finanzplanung - Anlage 4) werden beschlossen.
(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Im Nachgang verweist Oberbürgermeister Pelgrim auf die Abfrage von Seiten der Verwaltung an die Stadträtinnen und Stadträte nach dem technischen Unterstützungsbedarf zur Durchführung von online-Sitzungen. Bisher seien 14 Rückmeldungen eingegangen, u. a. fehlen noch fünf Rückmeldungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.