§ 27 - Ausleihung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. März 2019, 08:40 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall muss zwei auslaufende Darlehen in Höhe von 5,135 Mio. € und 2 Mio. € umschulden. Außerdem werden noch weitere 3 Mio. € für Investitionsmaßnahmen benötigt. Hierfür bestehen Kreditermächtigungen. Die Geldanlage soll in zwei Tranchen Mitte Februar 2019 in Höhe von 8,135 Mio. € und im Juni 2019 in Höhe von 2 Mio. € ausbezahlt werden.

Die liquiden Mittel stehen bei der Stadt zu Verfügung und sollen zu einem Zinssatz von 2,5% über dem 6-Monats-Euribor zu Verfügung gestellt werden. Derzeit sind dies 2,25%. Die Ausleihung soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben und endfällig sein. Eine jährliche Sonderkündigungsmöglichkeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende wurde ebenfalls vereinbart.

Anlage: Vertrag über eine langfristige Geldanlage (Ausleihung)

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall werden für Umschuldungen und Investitionen insgesamt 10.135.000 € als Ausleihung für 20 Jahre zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt 2,5 % über dem 6-Monats-Euribor, derzeit 2,25%.
(einstimmig -29)

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