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Version vom 25. Juli 2023, 12:15 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: Neu 145/23
Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderats am 23.02.2022 (§ 53/22, öffentlich) wurde über den Lärmaktionsplan (Anlage 1) und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. In dem Beschluss wurden Maßnahmen für die einzelnen Straßenabschnitte festgesetzt, mit welchen hier Abhilfe geschaffen werden soll. Sowohl die Unterlagen des Lärmaktionsplans mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen als auch die teilweise abweichende Beschlussfassung des Gemeinderats wurden ausgelegt.
Die Stellungnahmen der einzelnen Behörden und der Bürgerinnen und Bürger sind der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 2), auf den Beschluss der Sitzung vom 27.04.2022 (§ 120, öffentlich) wird verwiesen.
Da von Seiten der Busbetreiber der in der Stadt fahrenden Linien Bedenken gegen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen vorgebracht wurden, gab es hier ein Abstimmungsgespräch. Dabei wurde die Bedenken der Buslinienbetreiber diskutiert. Es wurden die einzelnen Maßnahmen in ihrer Wirkung auf Fahrzeitverlängerungen abgewogen und Kompromisse erörtert. Der Handlungsbedarf für einzelne Maßnahmen wurde anerkannt, die Umsetzung muss jedoch zwingend im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel erfolgen. Ebenfalls sind die Ampelschaltungen zu optimieren. Insgesamt wurde ein Konsens erzielt.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die eingegangenen Stellungnahmen, das Gespräch mit dem ÖPNV und die Beschlusslage des Gemeinderats zu den im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, wägt diese ab und stellt nach Ansicht der Verwaltung sachgerechte Lösungen für die einzelnen Straßenabschnitte dar.
Bei den Straßenbereichen, für die eine Pflicht zu Maßnahmen besteht, hält die Verwaltung den Beschlussvorschlag für „Tempo 30 ganztags“ aufrecht, abweichend vom Gemeinderatsbeschluss. Dies betrifft Punkt 2.1 (Johanniterstraße) und Punkt 2.4 (Langer Graben/Crailsheimer Straße zwischen Holzmarkt und Bausparkasse).
Bei den Ermessensentscheidungen zu den Punkten 2.5 (Ellwanger Straße) und 2.7 (Neue Reifensteige) folgt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Belange des ÖPNV der Beschlussfassung des Gemeinderats.
Bei der Ermessensentscheidung zu Punkt 2.6 (L1060 Sulzdorf Bühlertalstraße) berücksichtigt die Verwaltung die Beschlussfassung des Ortschaftsrats Sulzdorf und des Gemeinderats.
Anlagen:
Anlage 1: Lärmaktionsplan
Anlage 2: Abwägungstabelle
Anlage 3: Antrag SPD zum Lärmschutzkonzept
Anlage 4: Stellungnahme Kreisverkehr