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Aktuelle Version vom 7. Juli 2023, 09:43 Uhr
Sachvortrag:
Auf dem privaten Flurstück 2803, Gemarkung Sulzdorf, plant der Eigentümer Sebastian Ott, Rosengarten, auf einer Fläche von ca. 3 ha eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.
Die Fläche befindet sich östlich von Sulzdorf auf der Flur Weißenhalde nördlich einer Waldfläche (s. Anlage 2). Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes. Da die Anlage innerhalb der Vorrangflur Stufe I aber nicht in einer Vorrangfläche I liegt, wird ein Gutachten benötigt, welches auf die genauen Beschaffenheiten des Ackerlandes eingeht und eine Überbauung mit einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. Aufgrund der Lage nahe eines Waldstückes kann davon ausgegangen werden, dass die Ackernutzung beeinträchtigt bzw. eingeschränkt ist. Ferner sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Solarparks u.a. auf Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Dies trifft auf dieses Vorhaben zu. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Schienenweges, an dem in einem 110 m tiefen Streifen prinzipiell die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für eine Freiflächen-PV-Anlage möglich ist. Daher wird die Anlage seitens der Verwaltung begrüßt.
Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Sebastian Ott als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.
Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-Anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).
In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaik-Aanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Sebastian Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 26. Juni 2021 stattzugeben.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 mehrheitlich zugestimmt.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträges Sebastian Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 26.06.2021
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Begründung zum Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 16.06.2021
Beschluss:
Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:
Dem Antrag des Vorhabenträges Sebastian Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 26. Juni 2021 wird stattgegeben.
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)