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Der Bebauungsplan Nr. Nr. 0313-24 &bdquo;Solpark - 24. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung sind die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0313-24 &bdquo;Solpark - 24. &Auml;nderung&ldquo; in der Fassung vom 27.07.2021, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0313-01&bdquo;Solpark&ldquo; vom 07.07.1998 sowie die &ouml;rtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0313-01&bdquo;Solpark&ldquo; vom 07.07.1998.</p>
 
Der Bebauungsplan Nr. Nr. 0313-24 &bdquo;Solpark - 24. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung sind die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0313-24 &bdquo;Solpark - 24. &Auml;nderung&ldquo; in der Fassung vom 27.07.2021, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0313-01&bdquo;Solpark&ldquo; vom 07.07.1998 sowie die &ouml;rtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0313-01&bdquo;Solpark&ldquo; vom 07.07.1998.</p>
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2022, 11:26 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 14/22

Sachvortrag:

Die Planung betrifft ein ca. 559 qm großes Baugrundstück in Hessental zwischen dem Baugebiet Sonnenrain und dem Gewerbegebiet Solpark in der Straße „Im Bürkle“. Im Rahmen der Grundstücksaufteilung zum Bestandsbebauungsplan „Solpark“ (rechtskräftig seit 1999) erfolgte der letztendliche Grundstückszuschnitt abweichend von den Darstellungen des Bebauungsplans. Dadurch wurde auf dem betroffenen Flurstück das festgesetzte Baufenster derart geteilt, dass lediglich eine Fläche von ca. 40 qm grenzständig an der Garage des Nachbargrundstücks mit einem Wohngebäude überbaut werden kann. Bisherige Anfragen zu einer Bebaubarkeit waren mit den Festsetzungen des Bestandsbebauungsplans jedoch nicht vereinbar. Da die bebaubare Fläche für eine Wohnbebauung nach gängigen Standards kaum ausreichend ist, soll eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen, die insbesondere zum Ziel hat, das bestehende Baufenster zu vergrößern, um das Flurstück baulich besser ausnutzbar zu machen. Auf diese Weise wird auch ein Beitrag zur Innenentwicklung geleistet.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung wurde aufgrund von § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.

In seiner Sitzung am 06.10.2021 (SV-Nr. 246/21, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 19.10.2021 bis 19.11.2021. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen der Planfestsetzungen führen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 07.12.2021 (vgl. Anlage 8) wird verwiesen.

Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Satzungsbeschluss entsprechen im Grundsatz der Entwurfsfassung vom 27.07.2021. Es wurden lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Weiteres Vorgehen:

Folgt der Gemeinderat dem Beschlussantrag der Verwaltung und beschließt den Bebauungsplan als Satzung, so tritt diese nach Ausfertigung und mit Bekanntmachung in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stand 27.07.2021
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan, Stand 27.07.2021
Anlage 3: Abgrenzungsplan, Stand 27.07.2021
Anlage 4: Planzeichnung, Stand 27.07.2021 (Satzungsbeschlüsse)
Anlage 5: Begründung, Stand 27.07.2021 (Satzungsbeschlüsse)
Anlage 6: Relevanzprüfung zum Artenschutz, Stand 20.07.2021
Anlage 7: Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bestandsbebauungsplan Nr. 0313-01„Solpark“ vom 07.07.1998
Anlage 8: Abwägungstabelle zu eingegangenen Stellungnahmen der Auslegung Stand 07.12.2021

Beschlussfassung:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen

Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 8 beschlossen.

2. Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. Nr. 0313-24 „Solpark - 24. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung sind die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0313-24 „Solpark - 24. Änderung“ in der Fassung vom 27.07.2021, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0313-01„Solpark“ vom 07.07.1998 sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0313-01„Solpark“ vom 07.07.1998.

(einstimmig - 16)