694128/meetingminutes/1212881/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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|paragraph-attribute-id=1212881|paragraph-attribute-mm_id=694128|paragraph-attribute-number=9|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=9|paragraph-attribute-title=Umsetzung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) bei der Stadt Schwäbisch Hall|paragraph-attribute-statement=s. a. [[31940/meetingminutes/690667{{!}}VFA vom 07.07.]] und [[31965/0/meetingminutes/906624/paragraph{{!}}GR 23.07.08]]<br>Ziel des Projektes „NKHR in Schwäbisch Hall“ ist die Einführung des doppischen Rechnungswesens im Kernhaushalt der Stadt zum 01.01.2012 und im Haushalt der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ zum 01.01.2010.
  
Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 wurden die Weichen für eine Umgestaltung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) gestellt. Nach heutigem Stand der Gesetz- und Verordnungsentwürfe soll die GemHVO-Doppik in Baden-Württemberg zum 01.01.2009 in Kraft treten. Die Übergangsfrist für die Umstellung in Baden-Württemberg ist derzeit bis zum 01.01.2016 vorgesehen.
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[[Media:207-08_Projektstruktur-neu.pdf{{!}} Grafik Projektstruktur]]<br>
 
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Mehr Wirtschaftlichkeit und Bürgerorientierung sind die zentralen Ziele dieser Verwaltungsreform in den Kommunen.
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Kernpunkt der Reform ist die Umstellung von der bisherigen zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine vollständige Abbildung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens durch die Erfassung von Aufwendungen und Erträgen anstelle von Ausgaben und Einnahmen. Damit wird zukünftig zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen, mit denen der Geldverbrauch dokumentiert wird, auch der nicht zahlungswirksame Vermögensverzehr, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen, erfasst. Die so sichtbaren Informationen sollen mit betriebswirtschaftlichen Elementen ( Produktorientierung, Budgetierung, Kostenrechnung, Zielvorgaben und Ressourcendarstellung) zu mehr Transparenz und einer effektiveren Verwaltungssteuerung (Outputorientierung) beitragen.
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Grundvoraussetzung für den Erfolg bei der Umstellung des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens auf ein doppisch basiertes System ist ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine neue Verwaltungssteuerung.
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Der Umstellungsprozess bei der Stadt Schwäbisch Hall soll mit Hilfe eines auf die Aufgabenstellung zugeschnittenen Projektmanagements erfolgen.<br>Ziel des Projektes „NKHR in Schwäbisch Hall“ ist die Einführung des doppischen Rechnungswesens im Kernhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2012 und im Haushalt der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zum 01.01.2010
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* mit der Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und –verbrauchs '''(Ergebnisrechnung)''',
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* einer Gesamtdarstellung des kommunalen Vermögens und der Schulden '''(Bilanz)''',
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* der Darstellung der Liquiditätsentwicklung und der Investitionstätigkeit '''(Finanzrechnung)'''
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* sowie einer Kosten- und Leistungsrechnung.
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<br>Das Gesamtprojekt ist aufgrund der umfangreichen anstehenden Änderungen in nachfolgende vier Teilprojekte zu untergliedern:
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1.TP 1: Vermögens- und Schuldenerfassung / Bewertung / Aufstellung der Eröffnungsbilanz
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- Arbeitsgruppe 1: Vermögenserfassung<br>- Arbeitsgruppe 2: Vermögensbewertung<br>- Arbeitsgruppe 3: Erfassung und Bewertung von Rückstellungen<br>- Arbeitsgruppe 4: Aufstellung der Eröffnungsbilanz
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2.TP 2: Ausarbeitung eines Produktplans für die Stadt Schwäbisch Hall als Kern einer<br>produktorientierten Haushaltsplanung / Aufstellen des Doppelhaushaltes 2012/2013
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- Arbeitsgruppe 1: Produktplan <br>- Arbeitsgruppe 2: Konzeptionelle Gliederung des Haushaltes in Teilhaushalte<br>- Arbeitsgruppe 3: Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013
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3.TP 3: Konzeptionelle Ausarbeitung einer Kosten- und Leistungsrechnung zugeschnitten<br>auf die Verwaltungsabläufe der Stadt Schwäbisch Hall
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- Arbeitsgruppe 1: Kostenstellenplan<br>- Arbeitsgruppe 2: Berichtswesen
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4.TP 4: Organisation des Rechnungswesens / Qualifikation der Beschäftigten
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- Arbeitsgruppe 1: Organisation des Rechnungswesens<br>- Arbeitsgruppe 2: Schulung der Beschäftigten<br>
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<br>Von der Projektleitung wurde daher nachfolgend dargestellte Projektstruktur erarbeitet:
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[[Media:207-08_Projektstruktur-neu.pdf{{!}}siehe Anlage]]<br>
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Die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll entsprechend nachfolgendem Zeitplan durchgeführt werden:
 
Die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll entsprechend nachfolgendem Zeitplan durchgeführt werden:
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'''TP 3: Kosten- und Leistungsrechnung'''<br>Beginn: 2. Halbjahr 2009:<br>Entwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der internen Leistungsverrechnung; Ausarbeitung eines an die neuen Strukturen angepassten Berichtswesens
 
'''TP 3: Kosten- und Leistungsrechnung'''<br>Beginn: 2. Halbjahr 2009:<br>Entwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der internen Leistungsverrechnung; Ausarbeitung eines an die neuen Strukturen angepassten Berichtswesens
  
'''TP 4: Organisation des Rechnungswesens / Qualifikation von Beschäftigten'''<br>Beginn: 1. Halbjahr 2009 – begleitend zum Fortgang in den jeweiligen Teilprojekten
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'''TP 4: Organisation des Rechnungswesens/ Qualifikation von Beschäftigten'''<br>Beginn: 1. Halbjahr 2009 – begleitend zum Fortgang in den jeweiligen Teilprojekten
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- Stadtrat Gaukel bis 20.00 Uhr anwesend -
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<u>Stadträtin Ziehl</u> begrüßt und befürwortet die Einführung der doppelten Haushaltsführung.
  
<br>Eine frühere Realisierung des Projektes ist aus folgenden Gründen nicht möglich:<br>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> spricht sich ebenfalls für den Verwaltungsantrag aus.
  
# Es gibt so gut wie keine Inventurunterlagen. Die Erfassung und Auflistung von Vermögensgegenständen der Stadt Schwäbisch Hall erfordert einen immensen Zeit- und Personalaufwand.<br>Die Inventur soll dezentral von den einzelnen Fachbereichen und Abteilungen durchgeführt werden. Hierzu wurde eine Inventurrichtlinie der Stadt Schwäbisch Hall ausgearbeitet.
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Nach weiterer kurzer Aussprache im Sinne des Vorhabens wird einstimmig - 32 - folgender '''Beschluss''' gefasst:
# In Baden-Württemberg erfolgt die Bewertung des Anlagevermögens zwingend anhand der ursprünglichen Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten. Zeitwertermittlungen, wie teilweise in anderen Bundesländern möglich sind, sind in Baden-Württemberg nicht zulässig.<br>Um die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu ermitteln, müssen viele Unterlagen aus den Registraturen und Archiven mit enormen Zeitaufwand gesichtet werden.
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# Auch sind die EDV-technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes noch nicht optimal. Insbesondere fehlen im Fachbereich Planen und Bauen noch die entsprechenden Katasterprogramme, welche zum einen für die gewünschten Verbesserungen im Fachbereich dienen und zum anderen für die Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens notwendig sind.
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# Bei der Aufstellung des Produktplanes sollten sinnvollerweise die internen Verwaltungsabläufe in der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall Berücksichtigung finden. Hierbei ist es sinnvoll, klare Verantwortungen für die einzelnen neu zu definierenden Produkte festzulegen.<br>Diese klare Verantwortungszuordnung zu den einzelnen Produkten ist nur durch eine teilweise Umstrukturierung in der Organisation der Verwaltung realisierbar.
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<br>Die Rückendeckung und Unterstützung seitens der Verwaltungsspitze und der anderen Fachbereiche ist dafür mit entscheidend für das Gelingen dieses Projektes.|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=# Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen - „NKHR in Schwäbisch Hall“ - wird zum 01.01.2010 im Rechnungswesen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und zum 01.01.2012 im Rechnungswesen der Stadt Schwäbisch Hall eingeführt.
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# Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen - „NKHR in Schwäbisch Hall“ - wird zum 01.01.2010 im Rechnungswesen der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ und zum 01.01.2012 im Rechnungswesen der Stadt eingeführt.
# Die Projektleitung wird mit der Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens beauftragt.
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# Die Projektleitung wird mit der Umsetzung des NKHR beauftragt.
 
# Die Durchführung des Projekts soll in der dargestellten Struktur erfolgen.
 
# Die Durchführung des Projekts soll in der dargestellten Struktur erfolgen.
# Die Projektleitung regelt im Einvernehmen mit dem Fachbereich Hauptverwaltung die Aufgaben Personalplanung, Überstundenregelung, Schulung der Beschäftigten und die Beschaffung der notwendigen Betriebs- und Geschäftsausstattung.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Umsetzung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) bei der Stadt Schwäbisch Hall|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=22.10.2008|paragraph-template-backlink=694128/0/meetingminutes|}}
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# Die Projektleitung regelt im Einvernehmen mit dem Fachbereich Hauptverwaltung die Aufgaben Personalplanung, Überstundenregelung, Schulung der Beschäftigten und die Beschaffung der notwendigen Betriebs- und Geschäftsausstattung.|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=2 A. FB 20|paragraph-attribute-keywords=Haushalt, Finanzwesen|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Umsetzung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) bei der Stadt Schwäbisch Hall|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=22.10.2008|paragraph-template-backlink=694128/0/meetingminutes|}}
  
 
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Version vom 4. November 2008, 13:26 Uhr

Sachvortrag:

s. a. VFA vom 07.07. und GR 23.07.08
Ziel des Projektes „NKHR in Schwäbisch Hall“ ist die Einführung des doppischen Rechnungswesens im Kernhaushalt der Stadt zum 01.01.2012 und im Haushalt der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ zum 01.01.2010.

Grafik Projektstruktur

Die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll entsprechend nachfolgendem Zeitplan durchgeführt werden:

TP 1: Vermögens- und Schuldenerfassung bzw. Bewertung und Eröffnungsbilanz:
01.07.2008 – 30.09.2011: Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden, Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 im Haushalt der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und 01.01.2012 im Kernhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall

TP 2: Produktplan Schwäbisch Hall
Beginn: 1. Halbjahr 2009:
Erarbeitung Produktplan, Schlüsselprodukte, Budgetierung der Teilhaushalte, Gesamthaushaltsplan

TP 3: Kosten- und Leistungsrechnung
Beginn: 2. Halbjahr 2009:
Entwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der internen Leistungsverrechnung; Ausarbeitung eines an die neuen Strukturen angepassten Berichtswesens

TP 4: Organisation des Rechnungswesens/ Qualifikation von Beschäftigten
Beginn: 1. Halbjahr 2009 – begleitend zum Fortgang in den jeweiligen Teilprojekten

- Stadtrat Gaukel bis 20.00 Uhr anwesend -

Stadträtin Ziehl begrüßt und befürwortet die Einführung der doppelten Haushaltsführung.

Stadtrat Kaiser spricht sich ebenfalls für den Verwaltungsantrag aus.

Nach weiterer kurzer Aussprache im Sinne des Vorhabens wird einstimmig - 32 - folgender Beschluss gefasst:

  1. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen - „NKHR in Schwäbisch Hall“ - wird zum 01.01.2010 im Rechnungswesen der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ und zum 01.01.2012 im Rechnungswesen der Stadt eingeführt.
  2. Die Projektleitung wird mit der Umsetzung des NKHR beauftragt.
  3. Die Durchführung des Projekts soll in der dargestellten Struktur erfolgen.
  4. Die Projektleitung regelt im Einvernehmen mit dem Fachbereich Hauptverwaltung die Aufgaben Personalplanung, Überstundenregelung, Schulung der Beschäftigten und die Beschaffung der notwendigen Betriebs- und Geschäftsausstattung.
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