§ 208 - Umsetzung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) bei der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 07.07. und GR 23.07.08
Ziel des Projektes „NKHR in Schwäbisch Hall“ ist die Einführung des doppischen Rechnungswesens im Kernhaushalt der Stadt zum 01.01.2012 und im Haushalt der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ zum 01.01.2010.

Grafik Projektstruktur

Die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll entsprechend nachfolgendem Zeitplan durchgeführt werden:

TP 1: Vermögens- und Schuldenerfassung bzw. Bewertung und Eröffnungsbilanz:
01.07.2008 – 30.09.2011: Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden, Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 im Haushalt der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und 01.01.2012 im Kernhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall

TP 2: Produktplan Schwäbisch Hall
Beginn: 1. Halbjahr 2009:
Erarbeitung Produktplan, Schlüsselprodukte, Budgetierung der Teilhaushalte, Gesamthaushaltsplan

TP 3: Kosten- und Leistungsrechnung
Beginn: 2. Halbjahr 2009:
Entwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der internen Leistungsverrechnung; Ausarbeitung eines an die neuen Strukturen angepassten Berichtswesens

TP 4: Organisation des Rechnungswesens/ Qualifikation von Beschäftigten
Beginn: 1. Halbjahr 2009 – begleitend zum Fortgang in den jeweiligen Teilprojekten

- Stadtrat Gaukel bis 20.00 Uhr anwesend -

Stadträtin Ziehl begrüßt und befürwortet die Einführung der doppelten Haushaltsführung.

Stadtrat Kaiser spricht sich ebenfalls für den Verwaltungsantrag aus.

Nach weiterer kurzer Aussprache im Sinne des Vorhabens wird einstimmig - 32 - folgender Beschluss gefasst:

  1. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen - „NKHR in Schwäbisch Hall“ - wird zum 01.01.2010 im Rechnungswesen der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ und zum 01.01.2012 im Rechnungswesen der Stadt eingeführt.
  2. Die Projektleitung wird mit der Umsetzung des NKHR beauftragt.
  3. Die Durchführung des Projekts soll in der dargestellten Struktur erfolgen.
  4. Die Projektleitung regelt im Einvernehmen mit dem Fachbereich Hauptverwaltung die Aufgaben Personalplanung, Überstundenregelung, Schulung der Beschäftigten und die Beschaffung der notwendigen Betriebs- und Geschäftsausstattung.
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