136290794/meetingannouncement/166415513/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 02.05.2024 11:15, durch .)
(Änderung am 02.05.2024 11:51, durch .)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{agendaitem_template
 
{{agendaitem_template
 
|agendaitem-attribute-id=166415513|agendaitem-attribute-ma_id=136290794|agendaitem-attribute-number=9|agendaitem-attribute-subnumber=1|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=116/24|agendaitem-attribute-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ in Tüngental; hier: Aufstellungsbeschlüsse, Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung|agendaitem-attribute-statement=<p>
 
|agendaitem-attribute-id=166415513|agendaitem-attribute-ma_id=136290794|agendaitem-attribute-number=9|agendaitem-attribute-subnumber=1|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=116/24|agendaitem-attribute-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ in Tüngental; hier: Aufstellungsbeschlüsse, Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung|agendaitem-attribute-statement=<p>
Vorlage folgt</p>
+
Am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496957/meetingannouncement/125313924/agendaitem 26.07.2023] (&sect; 182/23) hat der Gemeinderat dem Antrag der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH, auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.</p>
|agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=9.1|agendaitem-template-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ in Tüngental; hier: Aufstellungsbeschlüsse, Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=15.05.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=- nicht anzeigen -|}}
+
<p>
 +
Anlass f&uuml;r die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2017-01&bdquo;Freifl&auml;chen-PV Rotbach-Ost&ldquo; in T&uuml;ngental sowie die Aufstellung der &ouml;rtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage mit einer Gr&ouml;&szlig;e von 2,96 ha auf dem Flurst&uuml;ck 160, Gemarkung T&uuml;ngental. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage f&uuml;r die Bebauung.</p>
 +
<p>
 +
Das Plangebiet liegt s&uuml;dlich der Ortslage Wolpertsdorf im Gewann &bdquo;Rotbach&ldquo;. Es umfasst das Flurst&uuml;ck 160 mit einer Planfl&auml;che von ca. 2,96 ha. Dieses wird intensiv ackerbaulich genutzt. N&ouml;rdlich grenzt ein Gr&uuml;nweg, &ouml;stlich die Kreisstra&szlig;e K2570 sowie eine Baumreihe. Im Westen liegt ein Acker an und im S&uuml;den befindet sich ebenfalls ein Gr&uuml;nweg und im Anschluss daran der Rotbach mit Begleitgeh&ouml;lz.</p>
 +
<p>
 +
Der Bebauungsplan regelt sowohl die maximalen Modultischh&ouml;hen von 3,50 m als auch Bauh&ouml;hen der notwendigen Betriebsgeb&auml;ude / Technikstationen und sonstigen baulichen Anlagen bezogen auf das nat&uuml;rliche Gel&auml;nde am Bauk&ouml;rper sowie die &uuml;berbaubaren Grundst&uuml;cksfl&auml;chen.</p>
 +
<p>
 +
Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgest&auml;nderten, nicht beweglichen Solarmodulen, sowie den erforderlichen weiteren Anlagen (Wechselrichter, Verkabelung etc.) bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne angeordnet und aufgest&auml;ndert. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Photovoltaikanlage kann nach Ende der Nutzungsdauer r&uuml;ckstandslos entfernt werden.</p>
 +
<p>
 +
Die verkehrstechnische Erschlie&szlig;ung regelt sich &uuml;ber das bereits vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz.</p>
 +
<p>
 +
Dem Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes f&uuml;r die Erzeugung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft soll durch folgende Ma&szlig;nahmen abgeholfen werden:</p>
 +
<p>
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Anlage des gesamten Plangebietes als Extensivgr&uuml;nland auch unter den Modulen<br />
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Minimierung der Bodenversiegelungen durch Begrenzung der &uuml;berbaubaren Grund-st&uuml;cksfl&auml;che<br />
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Begrenzung der H&ouml;henentwicklung der geplanten Betriebsgeb&auml;ude/Stationen/So- larmodule<br />
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Minimierung der Bodeninanspruchnahme durch das Verbot von Betonfundamenten f&uuml;r die Solar-Modultische, diese sind im &bdquo;Ramm- oder Schraubverfahren&ldquo; zu verankern.<br />
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Anlagen von Gr&uuml;nstrukturen</p>
 +
<p>
 +
F&uuml;r den Bebauungsplan wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung (saP, Anlage 6) angefertigt, die Aussagen zu Ma&szlig;nahmen trifft, um Gef&auml;hrdungen von Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu vermindern. Hierunter f&auml;llt in erster Linie eine CEF-Ma&szlig;nahme bez&uuml;glich der Feldlerche, deren Lebensraum durch den Bau der FF-PV verloren geht. Als Ausgleich wird eine mehrj&auml;hrige Buntbrache auf dem etwa 300m n&ouml;rdlich gelegenem Flurst&uuml;ck 134, Gemarkung T&uuml;ngental angelegt.</p>
 +
<p>
 +
Das Plangebiet ist im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall als Au&szlig;enbereichsfl&auml;che dargestellt (Anlage 2) und soll k&uuml;nftig als Sonderbaufl&auml;che festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren anzupassen ist.</p>
 +
<p>
 +
Das&nbsp; Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, Stand 07.12.2023, welcher zuletzt durch den Gemeinderat am 07.02.2024 (&sect;2/24) beschlossen wurde.</p>
 +
<p>
 +
Die anstehende Offenlage soll nach &sect; 3 Abs. 2 BauGB &uuml;ber das Internet erfolgen. Die &Ouml;ffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.</p>
 +
<p>
 +
Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental tagt am 25.04.2024. &Uuml;ber das Ergebnis wird im Bau- und Planungsausschuss am 06.05.2024 bzw. im Gemeinderat am 15.05.2024 berichtet.</p>
 +
<p>
 +
<u>Nachtrag zur Sitzungsvorlage:</u><br />
 +
Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 zugestimmt (2 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen).</p>
 +
<p>
 +
<u>Anlagen:</u><br />
 +
Anlage 1:&nbsp;[[Media:116-24_A1_Orientierungsplan_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}Orientierungsplan ohne Ma&szlig;stab, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 15.02.2024 ]]<br />
 +
Anlage 2:&nbsp;[[Media:116-24_A2_Ausschnitt-FNP_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}Ausschnitt rechtskr&auml;ftiger Fl&auml;chennutzungsplan, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 15.02.2024]]<br />
 +
Anlage 3:&nbsp;[[Media:116-24_A3_BPlan-Entwurf-Planteil_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}Bebauungsplanentwurf Planteil, Ma&szlig;stab 1:1500, Kl&auml;rle GmbH, 15.02.2024]]<br />
 +
Anlage 4:&nbsp;[[Media:116-24_A4_Textteil-zum-BPlan_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}Textteil und &Ouml;rtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Kl&auml;rle GmbH, 15.02.2024]]<br />
 +
Anlage 5:&nbsp;[[Media:116-24_A5_Begruendung-mit-Umweltbericht-zum-BPlan_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Kl&auml;rle GmbH, 15.02.2024]]<br />
 +
Anlage 6:&nbsp;[[Media:116-24_A6_SaP_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}Spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung (SaP), Kl&auml;rle GmbH, 15.02.2024]]<br />
 +
Anlage 7:&nbsp;[[Media:116-24_A7_Feldlerchenkartierung_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}Feldlerchenkartierung 2023, B&uuml;ro f&uuml;r Gew&auml;sser&ouml;kologie und Umweltberatung, 16.11.2023]]<br />
 +
Anlage 8:&nbsp;[[Media:116-24_A8_5-Teilaenderung-FNP-7D-Teilbereich-4_Vorhabenbez-BPlan-Freiflaechen-Rotbach-Ost-Tuengental_Aufstellungsbeschluesse.pdf{{!}}5. Teil&auml;nderung des FNP 7D, Teilbereich 4, Stadt Schw&auml;bisch Hall, 15.02.2024]]</p>
 +
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p align="justify">
 +
<u>1. Empfehlungsbeschluss an den GA</u></p>
 +
<p align="justify">
 +
Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss f&uuml;r die &Auml;nderung des rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall im Parallelverfahren gem. &sect; 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. &sect; 8 Abs. 3 BauGB zuzustimmen. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan vom 15.02.2024 (vgl. Anlage 7).</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>2. </u><u>Aufstellungsbeschl&uuml;sse und Beschl&uuml;sse &uuml;ber die fr&uuml;hzeitige Beteiligung</u></p>
 +
<p align="justify">
 +
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-PV Rotbach-Ost&ldquo;</p>
 +
<p align="justify">
 +
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2017-01&bdquo;Freifl&auml;chen-PV Rotbach-Ost&ldquo; in T&uuml;ngental wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 BauGB und &sect; 12 Abs. 2 BauGB aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan im Ma&szlig;stab 1:1500 vom 15.02.2024 (vgl. Anlage 3).</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Beteili-gung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB beauftragt. Grundlagen hierf&uuml;r sind die Anlagen 3-6. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
 +
<p align="justify">
 +
B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2017-01&bdquo;Freifl&auml;chen-PV Rotbach-Ost&ldquo;</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0 2017-01&bdquo;Freifl&auml;chen-PV Rotbach-Ost&ldquo; in T&uuml;ngental werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 i.V.m &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Der ma&szlig;gebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 2017-01&bdquo;Freifl&auml;chen-PV Rotbach-Ost&ldquo; (vgl. Anlage 3).</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB beauftragt. Grundlagen hierf&uuml;r sind die Anlagen 3-6. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=9.1|agendaitem-template-title=Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ in Tüngental; hier: Aufstellungsbeschlüsse, Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=15.05.2024|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|166415513]]
 
[[Category:TYP:AI|166415513]]

Version vom 2. Mai 2024, 10:51 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 116/24

Sachvortrag:

Am 26.07.2023 (§ 182/23) hat der Gemeinderat dem Antrag der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2017-01„Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ in Tüngental sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Größe von 2,96 ha auf dem Flurstück 160, Gemarkung Tüngental. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.

Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Wolpertsdorf im Gewann „Rotbach“. Es umfasst das Flurstück 160 mit einer Planfläche von ca. 2,96 ha. Dieses wird intensiv ackerbaulich genutzt. Nördlich grenzt ein Grünweg, östlich die Kreisstraße K2570 sowie eine Baumreihe. Im Westen liegt ein Acker an und im Süden befindet sich ebenfalls ein Grünweg und im Anschluss daran der Rotbach mit Begleitgehölz.

Der Bebauungsplan regelt sowohl die maximalen Modultischhöhen von 3,50 m als auch Bauhöhen der notwendigen Betriebsgebäude / Technikstationen und sonstigen baulichen Anlagen bezogen auf das natürliche Gelände am Baukörper sowie die überbaubaren Grundstücksflächen.

Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen, sowie den erforderlichen weiteren Anlagen (Wechselrichter, Verkabelung etc.) bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne angeordnet und aufgeständert. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Photovoltaikanlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos entfernt werden.

Die verkehrstechnische Erschließung regelt sich über das bereits vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz.

Dem Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes für die Erzeugung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft soll durch folgende Maßnahmen abgeholfen werden:

    • Anlage des gesamten Plangebietes als Extensivgrünland auch unter den Modulen
    • Minimierung der Bodenversiegelungen durch Begrenzung der überbaubaren Grund-stücksfläche
    • Begrenzung der Höhenentwicklung der geplanten Betriebsgebäude/Stationen/So- larmodule
    • Minimierung der Bodeninanspruchnahme durch das Verbot von Betonfundamenten für die Solar-Modultische, diese sind im „Ramm- oder Schraubverfahren“ zu verankern.
    • Anlagen von Grünstrukturen

Für den Bebauungsplan wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP, Anlage 6) angefertigt, die Aussagen zu Maßnahmen trifft, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu vermindern. Hierunter fällt in erster Linie eine CEF-Maßnahme bezüglich der Feldlerche, deren Lebensraum durch den Bau der FF-PV verloren geht. Als Ausgleich wird eine mehrjährige Buntbrache auf dem etwa 300m nördlich gelegenem Flurstück 134, Gemarkung Tüngental angelegt.

Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als Außenbereichsfläche dargestellt (Anlage 2) und soll künftig als Sonderbaufläche festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren anzupassen ist.

Das  Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, Stand 07.12.2023, welcher zuletzt durch den Gemeinderat am 07.02.2024 (§2/24) beschlossen wurde.

Die anstehende Offenlage soll nach § 3 Abs. 2 BauGB über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

Der Ortschaftsrat Tüngental tagt am 25.04.2024. Über das Ergebnis wird im Bau- und Planungsausschuss am 06.05.2024 bzw. im Gemeinderat am 15.05.2024 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 zugestimmt (2 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen).

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan ohne Maßstab, Stadt Schwäbisch Hall, 15.02.2024
Anlage 2: Ausschnitt rechtskräftiger Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 15.02.2024
Anlage 3: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:1500, Klärle GmbH, 15.02.2024
Anlage 4: Textteil und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 15.02.2024
Anlage 5: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 15.02.2024
Anlage 6: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), Klärle GmbH, 15.02.2024
Anlage 7: Feldlerchenkartierung 2023, Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung, 16.11.2023
Anlage 8: 5. Teiländerung des FNP 7D, Teilbereich 4, Stadt Schwäbisch Hall, 15.02.2024

Beschlussantrag:

1. Empfehlungsbeschluss an den GA

Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall im Parallelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB zuzustimmen. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 15.02.2024 (vgl. Anlage 7).

2. Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung

A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächen-PV Rotbach-Ost“

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2017-01„Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ in Tüngental wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 Abs. 2 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1500 vom 15.02.2024 (vgl. Anlage 3).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteili-gung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beauftragt. Grundlagen hierfür sind die Anlagen 3-6. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2017-01„Freiflächen-PV Rotbach-Ost“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0 2017-01„Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ in Tüngental werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i.V.m § 74 Abs. 1 LBO parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Der maßgebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 2017-01„Freiflächen-PV Rotbach-Ost“ (vgl. Anlage 3).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beauftragt. Grundlagen hierfür sind die Anlagen 3-6. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

Meine Werkzeuge