28009151/meetingminutes/30175601/paragraph
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Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p> | Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p> | ||
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− | Der Gemeinderat hat deshalb am 31.05.2017 den städtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.</p> | + | Der Gemeinderat hat deshalb am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301598/meetingminutes/23074997/paragraph 31.05.2017] den städtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.</p> |
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Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den Abschluss im Norden und Südosten bildet ein Landwirtschaftsweg. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“.</p> | Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den Abschluss im Norden und Südosten bildet ein Landwirtschaftsweg. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 28. Mai 2018, 10:04 Uhr
Sachvortrag:
Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Der Gemeinderat hat deshalb am 31.05.2017 den städtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den Abschluss im Norden und Südosten bildet ein Landwirtschaftsweg. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“.
Aufgrund der zwischenzeitlich ausgearbeiteten Anbindung an die Kreisstraße und um die Eingrünung der Bebauung im Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern, wurde das Plangebiet im Westen und im Osten im Vergleich zur Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig erweitert.
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans (Anlage 1).
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Auf Basis des städtebaulichen Konzeptes wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden zusammengefasst und mit Vorschlägen zur Wertung bzw. Behandlung versehen (Anlage 4).
Aufbauend auf den eingegangenen Stellungnahmen, den zwischenzeitlich erstellten Gutachten und dem städtebaulichen Konzept des Planungsbüros mquadrat, Bad Boll, wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt (Anlage 1 und Anlage 2).
Der Bebauungsplan sieht weiterhin im Wesentlichen, dem ländlichen Umfeld entsprechend, eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vor. In Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes ist im Zentrum der Wohnquartiere jeweils eine kleine Gruppe von Mehrfamiliengebäuden geplant.
Die Planung lässt weiterhin eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu.
Auch die Erschließungsplanung wurde zwischenzeitlich weiter ausgearbeitet. In den Entwurf des Bebauungsplans ist diese bereits eingeflossen. Die Hauptanbindung des Gebietes wird durch einen Kreisverkehrsplatz an der K 2591 mit Bushaltestelle für den Stadtbus geschaffen. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort und der Erschließung des Plangebietes ist weiterhin ein Anschluss an die Straße „Am Kühnbach“ geplant. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt analog zum städtebaulichen Konzept.
Im beigefügten Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 3) werden die Planungsziele und die Plankonzeption näher erläutert.
Das Schallgutachten und der Umweltbericht mit spezieller Artenschutzprüfung werden derzeit noch abschließend fertiggestellt. Die Ergebnisse der Fachgutachten werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Sollten sich hierdurch noch Änderungen am Bebauungsplan ergeben, werden diese in den Gremien dargelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,4 ha. Es ergeben sich ca. 100 Grundstücke mit insgesamt ca. 250 Wohneinheiten. Dadurch wird Wohnraum für ca. 540 Einwohnerinnen und Einwohner im Plangebiet „Langäcker“ geschaffen.
Anlage 1: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanentwurfs mit Legende vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 2: Entwurf Textteil des Bebauungsplans mit Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 4: Abwägungstabelle mit Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 5: Umweltbericht vom März 2018, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen
Anlage 1 zu Anlage 5: Bestandsplan M 1:1.000
Anlage 2 zu Anlage 5: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Anlage 3 zu Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 4 zu Anlage 5: Maßnahmenblätter
Anhang 1 zu Anlage 4: Revitalisierung der Bibers bei Bibersfeld
Anhang 2 zu Anlage 4: Ökokonto-Maßnahme Beweidung der ehemaligen Erddeponie Heidsee
Anlage 6: Schallgutachten vom 28.02.2018, rw bauphysik, Schwäbisch Hall
ergänzende Anlage: Zusammenstellung
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Bibersfeld in seiner Sitzung am 13.03.2018 dem Vorhaben einstimmig zugestimmt hat.
Erster Bürgermeister Klink stellt die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs sowie die wesentlichen Ziele der Planung mit den Kernaussagen aus den vorliegenden Gutachten vor.
Stadtrat Stutz kommt auf die Ortschaftsratssitzung am Vortag zu sprechen. Der Großteil der Beratung thematisierte Wegeverbindungen außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Eine Anbindung an den Ort wäre wünschenswert. Der Kreisverkehr wird als positiv bewertet. Es wird der Zugang eines Briefes per Mail aus der Anwohnerschaft angesprochen. Es wird angeregt, den Satz in der Abwägungstabelle zu streichen, wonach die Bushaltestelle von der Ortsmitte an den geplanten Kreisverkehr verlegt werden sollte. Um Erklärung wird hierzu gebeten.
Erster Bürgermeister Klink sagt ein Streichen des angesprochenen Satzes zu. Es handle sich um ein Missverständnis.
Stadtrat Stutz spricht an, dass sich in der Michelfelder Straße einige Mehrfamilienhäuser befinden. Es wird angefragt, ob es Möglichkeiten gibt, diese bei Interesse mit Fernwärme zu versorgen. Ferner gebe es seit Bestehen der Kühnbachsiedlung immer wieder Hochwasserprobleme. Die angegebene Dimensionierung der Durchlässe wird hinterfragt.
Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass dem Durchlass ein Regenrückhaltebecken vorgeschaltet wird, sodass eine gedrosselte Abführung erfolgen kann.
Stadtrat Kaiser spricht ebenfalls die erhaltene Mail an. Hierin werden das Thema „Wasserüberlauf“ und „Erschließung“ angesprochen. Es wird angefragt, ob man sich in der gestrigen Ortschaftsratssitzung dazu entschieden habe, auf die Bedenken der Bürgergruppe nicht einzugehen.
Stadtrat Stutz erklärt, dass der Ortschaftsrat in Aussicht gestellt hat, die angesprochene Problemstellung über eine Verkehrsschau getrennt anzugehen. Hiermit sei die angesprochene Bürgergruppe nicht zufrieden gewesen. Die angesprochene Mail wurde kurz nach Beendigung der Ortschaftsratssitzung verschickt.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass sowohl ihm als auch dem Ersten Bürgermeister keine entsprechende Mail zugegangen sei.
Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass es sich um ein historisch belastetes Thema handle. Man habe unabhängig von Betroffenheiten eine Engstelle zwischen zwei Häusern, sodass man die Straße Kirchbühl nur einspurig befahren könne. Ein Begegnungsverkehr sei nicht möglich. Seitens der Verwaltung sei man der Auffassung, dass zu innerörtlichen Verbindungen auch attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen gehören. Dies stelle ein Abwägungsergebnis dar, welches man dem Gemeinderat vorschlage. Der Ortschaftsrat habe sich diesem Vorschlag angeschlossen. Dieser habe die Stimmung aufgenommen und in Aussicht gestellt, hierüber nochmals diskutieren zu wollen.
Stadträtin Herrmann kündigt keine einheitliche Abstimmung ihrer Fraktion an. Man sehe einerseits die Notwendigkeit eine bauliche Entwicklung in Bibersfeld zu ermöglichen, andererseits werde fruchtbarer Ackerboden im erheblichen Umfang beansprucht. Es müsse in allen Teilorten vermehrt innerörtliches Potenzial erschlossen werden. Die Ermöglichung von Geschosswohnungsbau in ländlich geprägten Teilorten werde begrüßt. Die Anbindung an die Ortsmitte sehe man als notwendig an. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine bessere Anbindung erreicht werden kann.
Stadtrat Waller bittet die Möglichkeit eines Einbahnstraßenverkehrs zu prüfen.
Oberbürgermeister Pelgrim fasst nochmals zusammen, dass ein einstimmiger Beschluss des Ortschaftsrates vorliege. Dies mache die Relevanz des Gebietes für die Siedlungsentwicklung deutlich. Der vorgestellte Vorschlag der Verwaltung wird nochmals beworben.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
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Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen (rot/grün in den Textteilen markiert) des Bebauungsplanes wird zugestimmt (Anlage 4).
Der Satz, wonach die Bushaltestelle von der Ortsmitte an den geplanten Kreisverkehr verlegt werden sollte, ist zu streichen. - Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0914-02 „Langäcker“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 26.02.2018 mit Umweltbericht vom März 2018 wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0914-02 „Langäcker“ einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 26.02.2018 mit Umweltbericht vom März 2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)