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Die beantragten Verfügungsermächtigungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall werden in der Anlage dargestellt.</p> | Die beantragten Verfügungsermächtigungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall werden in der Anlage dargestellt.</p> | ||
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+ | Anlage 1: [[Media:102-13_1.pdf{{!}}Verfügungsermächtigungen Stadt]]</p> | ||
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+ | Anlage 2: [[Media:102-13_2.pdf{{!}}Verfügungsermächtigungen Hospital]]</p> | ||
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Dem Übertrag der Verfügungsermächtigungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall in das Jahr 2013 wird zugestimmt.<br /> | Dem Übertrag der Verfügungsermächtigungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall in das Jahr 2013 wird zugestimmt.<br /> |
Aktuelle Version vom 4. Dezember 2013, 11:27 Uhr
Sachvortrag:
In der kommunalen Doppik sind bei der Übertragung von nicht bewirtschafteten Mitteln in das Folgejahr neue formale Vorschriften zu beachten. Die Zuständigkeit richtet sich bei diesen noch nicht ausgeschöpften Mitteln (Verfügungsreserve) nach der allgemeinen Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen der Zuständigkeitsordnung der Hauptsatzung.
Nach der Hauptsatzung ist der
- Oberbürgermeister / 1. Bürgermeisterin |
bis 49.999,99 € netto |
- Bau- und Planungsausschuss |
von 50.000 € bis 249.999,99 € netto |
- Verwaltungs- und Finanzausschuss |
von 50.000 € bis 249.999,99 € netto |
- Gemeinderat |
ab 250.000 € netto |
zuständig.
Aus terminlichen und praktischen Gründen werden die Verfügungsermächtigungen 2012 (ab 50.000 € netto) ausschließlich vom Gemeinderat beschlossen.
Die beantragten Verfügungsermächtigungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall werden in der Anlage dargestellt.
Anlage 1: Verfügungsermächtigungen Stadt
Anlage 2: Verfügungsermächtigungen Hospital
Beschluss:
Dem Übertrag der Verfügungsermächtigungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall in das Jahr 2013 wird zugestimmt.
(einstimmig - 39 -)