146651679/meetingannouncement/172229126/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Wie bereits im Rahmen der 4. Teil&auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans dargestellt, m&uuml;ssen Kommunen im Rahmen ihrer Kompetenz die Erreichung der Klimaschutzziele aktiv unterst&uuml;tzen. Dazu z&auml;hlt u. a. die Ausweisung geeigneter Fl&auml;chen f&uuml;r Freifl&auml;chen-Photovoltaik. Dies wurde im letzten Jahr f&uuml;r laufende Bebauungsplanverfahren mit der 4. Teil&auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans Fortschreibung 7D (Sammel&auml;nderung Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen) beschlossen.</p>
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In der VVG Schw&auml;bisch Hall gibt es weitere Verfahren die eine weitere Anpassung des Fl&auml;chennutzungsplans n&ouml;tig machen. Folgende Teilbereiche sollen in die 5. Teil&auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans Fortschreibung 7D aufgenommen werden:</p>
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<strong>Teilbereich 1 &sbquo;Freifl&auml;che PV Stein&auml;cker Ost&lsquo;, Sulzdorf</strong></p>
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Das Plangebiet liegt &ouml;stlich von Sulzdorf im Gewann &bdquo;Stein&auml;cker&ldquo;. Es umfasst das Flurst&uuml;ck 2942 mit einer Planfl&auml;che von ca. 9,5 ha. Dieses wird intensiv landwirtschaftlich genutzt.</p>
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Der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 gibt f&uuml;r das Plangebiet die Lage in einem regionalen Gr&uuml;nzug vor. Daher ist das Vorhaben gem&auml;&szlig; Regionalplan, Teilfortschreibung Photovoltaik als regional bedeutsam einzustufen und bedarf einer Beurteilung nach den festgelegten Ausnahmekriterien. Auf Initiative der Verbandsverwaltung wurde in der Verbandsversammlung am 26. M&auml;rz 2021 beschlossen, ausgew&auml;hlte Standorte mit einer Gr&ouml;&szlig;e von mehr als f&uuml;nf Hektar in regionalen Gr&uuml;nz&uuml;gen im Rahmen einer Sammel-Regionalplan&auml;nderung zu unterst&uuml;tzen. Das Plangebiet ist nach Flurbilanz als Vorrangflur I und nach Fl&auml;chenbilanzkartierung als Vorrangfl&auml;che Stufe II eingestuft und entspricht damit dem Beschluss zur neuen Auslegung des Ausnahmetatbestands. Die Fl&auml;che ist Teil der derzeit laufenden 20. &Auml;nderung des Regionalplans f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaik, weshalb in Aussicht gestellt werden kann, dass die Planung k&uuml;nftig mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sein wird.</p>
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(https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=98187129/meetingannouncement/118524763/agendaitem&amp;oldid=87292)</p>
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<strong>Teilbereich 2 &bdquo;Freifl&auml;che PV Sandbauernfeld-S&uuml;dost&ldquo;, T&uuml;ngental</strong></p>
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Das Plangebiet liegt s&uuml;dwestlich von T&uuml;ngental im Gewann &bdquo;Sandbauernfeld&ldquo;. Es umfasst die Flurst&uuml;cke 349, 370 und 371 mit einer Planfl&auml;che von ca. 6,5 ha. Diese werden intensiv landwirtschaftlich, bzw. als Gr&uuml;nweg genutzt. Das Vorhaben befindet sich&nbsp;<u>nicht</u>&nbsp;in einem regionalen Gr&uuml;nzug Das Plangebiet ist nach Flurbilanz als Vorrangflur I und nach Fl&auml;chenbilanzkartierung als Vorrangfl&auml;che Stufe II eingestuft.</p>
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(https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=118496957/meetingannouncement/125313895/agendaitem&amp;oldid=90321)</p>
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<strong>Teilbereich </strong><strong>3</strong><strong> &bdquo;</strong><strong>Solarpark K&uuml;hmahd</strong><strong>&ldquo;, </strong><strong>Michelfeld, Wirtzmannsweiler</strong></p>
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Die Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage (FFPV) auf dem Flurst&uuml;ck 584 n&ouml;rdlich von Witzmannsweiler weist eine Gr&ouml;&szlig;e von rd. 4,6 ha auf. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs vom 17.10.2022 der Gemeinde Michelfeld. Die Fl&auml;che befindet sich parallel zur K 2579 zwischen Neunkirchen und Witzmannsweiler.</p>
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<strong>Teilbereich </strong><strong>4</strong><strong> &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost&ldquo;, </strong><strong>T&uuml;ngental</strong></p>
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Auf dem privaten Flurst&uuml;ck 160 auf der Gemarkung T&uuml;ngental ist auf einer Fl&auml;che von ca. 3,0 ha eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage geplant. Die Fl&auml;che befindet sich s&uuml;dlich der Ortslage Wolpertsdorf unmittelbar entlang der Kreisstra&szlig;e K2570 auf der Flur Rotbach. S&uuml;dlich grenzt in einem Abstand von ca.&nbsp; 5 m der Rotbach an. Die Fl&auml;che wird bisher als Ackerfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug.</p>
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(https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=118496957/meetingannouncement/125313924/agendaitem&amp;oldid=90325)</p>
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Alle Vorhaben befinden sich im planungsrechtlichen Au&szlig;enbereich und sind gem&auml;&szlig; &sect; 35 BauGB nicht privilegiert. Im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan Fortschreibung 7D der VVG Schw&auml;bisch Hall sind diese Teilbereiche als Fl&auml;chen f&uuml;r die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der Zul&auml;ssigkeitsvoraussetzungen f&uuml;r die beschriebenen Anlagen wurde f&uuml;r jeden Teilbereich jeweils ein Bebauungsplan aufgestellt.</p>
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Da die Bebauungsplanungen nicht den Darstellungen des Fl&auml;chennutzungsplans entsprechen, ist dieser im Parallelverfahren nach &sect; 8 Abs. 3 BauGB zu &auml;ndern.</p>
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K&uuml;nftig sollen die Plangebiete darin als Sonderbaufl&auml;chen dargestellt werden (vgl. Anlagen 1-4).</p>
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Die Umweltauswirkungen der einzelnen Vorhaben werden im weiteren Verfahren jeweils in einem Umweltbericht beschrieben.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: [[Media:115-24_A1_Planzeichnung-Teilbereich-1_FNP_5-Teilaenderung-Fortschreibung-7D_Empfehlungsbeschluss-zu-FFPV-Verfahren.pdf{{!}}Planzeichnung Teilbereich 1]]<br />
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Anlage 2: [[Media:115-24_A2_Planzeichnung-Teilbereich-2_FNP_5-Teilaenderung-Fortschreibung-7D_Empfehlungsbeschluss-zu-FFPV-Verfahren.pdf{{!}}Planzeichnung Teilbereich 2]]<br />
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Anlage 3: [[Media:115-24_A3_Planzeichnung-Teilbereich-3_FNP_5-Teilaenderung-Fortschreibung-7D_Empfehlungsbeschluss-zu-FFPV-Verfahren.pdf{{!}}Planzeichnung Teilbereich 3]]<br />
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Anlage 4: [[Media:115-24_A4_Planzeichnung-Teilbereich-4_FNP_5-Teilaenderung-Fortschreibung-7D_Empfehlungsbeschluss-zu-FFPV-Verfahren.pdf{{!}}Planzeichnung Teilbereich 4]]</p>
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<u>Aufstellungsbeschluss</u></p>
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Die 5. Teil&auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans Fortschreibung 7D der VVG Schw&auml;bisch Hall wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB und &sect; 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt. Ma&szlig;gebend sind die beigef&uuml;gten Abgrenzungspl&auml;ne (vgl. Anlage 1-4).</p>
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(einstimmig - 14)</p>
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2024, 12:16 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 143/24

Sachvortrag:

Wie bereits im Rahmen der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans dargestellt, müssen Kommunen im Rahmen ihrer Kompetenz die Erreichung der Klimaschutzziele aktiv unterstützen. Dazu zählt u. a. die Ausweisung geeigneter Flächen für Freiflächen-Photovoltaik. Dies wurde im letzten Jahr für laufende Bebauungsplanverfahren mit der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D (Sammeländerung Freiflächenphotovoltaikanlagen) beschlossen.

In der VVG Schwäbisch Hall gibt es weitere Verfahren die eine weitere Anpassung des Flächennutzungsplans nötig machen. Folgende Teilbereiche sollen in die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D aufgenommen werden:

Teilbereich 1 ‚Freifläche PV Steinäcker Ost‘, Sulzdorf

Das Plangebiet liegt östlich von Sulzdorf im Gewann „Steinäcker“. Es umfasst das Flurstück 2942 mit einer Planfläche von ca. 9,5 ha. Dieses wird intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 gibt für das Plangebiet die Lage in einem regionalen Grünzug vor. Daher ist das Vorhaben gemäß Regionalplan, Teilfortschreibung Photovoltaik als regional bedeutsam einzustufen und bedarf einer Beurteilung nach den festgelegten Ausnahmekriterien. Auf Initiative der Verbandsverwaltung wurde in der Verbandsversammlung am 26. März 2021 beschlossen, ausgewählte Standorte mit einer Größe von mehr als fünf Hektar in regionalen Grünzügen im Rahmen einer Sammel-Regionalplanänderung zu unterstützen. Das Plangebiet ist nach Flurbilanz als Vorrangflur I und nach Flächenbilanzkartierung als Vorrangfläche Stufe II eingestuft und entspricht damit dem Beschluss zur neuen Auslegung des Ausnahmetatbestands. Die Fläche ist Teil der derzeit laufenden 20. Änderung des Regionalplans für Freiflächenphotovoltaik, weshalb in Aussicht gestellt werden kann, dass die Planung künftig mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sein wird.

(https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=98187129/meetingannouncement/118524763/agendaitem&oldid=87292)

Teilbereich 2 „Freifläche PV Sandbauernfeld-Südost“, Tüngental

Das Plangebiet liegt südwestlich von Tüngental im Gewann „Sandbauernfeld“. Es umfasst die Flurstücke 349, 370 und 371 mit einer Planfläche von ca. 6,5 ha. Diese werden intensiv landwirtschaftlich, bzw. als Grünweg genutzt. Das Vorhaben befindet sich nicht in einem regionalen Grünzug Das Plangebiet ist nach Flurbilanz als Vorrangflur I und nach Flächenbilanzkartierung als Vorrangfläche Stufe II eingestuft.

(https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=118496957/meetingannouncement/125313895/agendaitem&oldid=90321)

Teilbereich 3Solarpark Kühmahd“, Michelfeld, Wirtzmannsweiler

Die Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) auf dem Flurstück 584 nördlich von Witzmannsweiler weist eine Größe von rd. 4,6 ha auf. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs vom 17.10.2022 der Gemeinde Michelfeld. Die Fläche befindet sich parallel zur K 2579 zwischen Neunkirchen und Witzmannsweiler.

Teilbereich 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost“, Tüngental

Auf dem privaten Flurstück 160 auf der Gemarkung Tüngental ist auf einer Fläche von ca. 3,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Die Fläche befindet sich südlich der Ortslage Wolpertsdorf unmittelbar entlang der Kreisstraße K2570 auf der Flur Rotbach. Südlich grenzt in einem Abstand von ca.  5 m der Rotbach an. Die Fläche wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug.

(https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=118496957/meetingannouncement/125313924/agendaitem&oldid=90325)

Alle Vorhaben befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich und sind gemäß § 35 BauGB nicht privilegiert. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D der VVG Schwäbisch Hall sind diese Teilbereiche als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die beschriebenen Anlagen wurde für jeden Teilbereich jeweils ein Bebauungsplan aufgestellt.

Da die Bebauungsplanungen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechen, ist dieser im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Künftig sollen die Plangebiete darin als Sonderbauflächen dargestellt werden (vgl. Anlagen 1-4).

Die Umweltauswirkungen der einzelnen Vorhaben werden im weiteren Verfahren jeweils in einem Umweltbericht beschrieben.

Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung Teilbereich 1
Anlage 2: Planzeichnung Teilbereich 2
Anlage 3: Planzeichnung Teilbereich 3
Anlage 4: Planzeichnung Teilbereich 4

Beschlussfassung:

Aufstellungsbeschluss

Die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D der VVG Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB und § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt. Maßgebend sind die beigefügten Abgrenzungspläne (vgl. Anlage 1-4).

(einstimmig - 14)

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