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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall, die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und das Land Baden-W&uuml;rttemberg besitzen Waldfl&auml;chen in unmittelbarem r&auml;umlichem Zusammenhang. Um die Bewirtschaftbarkeit der Waldfl&auml;chen zu optimieren, werden arrondierte Fl&auml;chen von sinnvoller Gr&ouml;&szlig;e angestrebt. Gemengelagen sollen, wo m&ouml;glich, durch Kauf, Verkauf oder Tausch bereinigt werden. Im Bereich Maibach, Heimbach und Einkorn gibt es mehrere Gebiete, in denen ein Tausch zwischen Stadt, Hospital und Land sinnvoll ist. Die potenziellen Tauschfl&auml;chen sind als Anlage beigef&uuml;gt. Die Tauschgaben wurden zwischen Vertretern von Hospitalforstbetrieb, ForstBW und dem Forstamt Schw&auml;bisch Hall unter Begleitung des Amts f&uuml;r Flurneuordnung und Vermessung abgestimmt. Vorbehaltlich der endg&uuml;ltigen Vermessung sollen in Summe ca. 172 ha getauscht werden. Die summarische Auflistung ist in untenstehender Tabelle dargestellt.</p>
 
Die Stadt Schw&auml;bisch Hall, die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und das Land Baden-W&uuml;rttemberg besitzen Waldfl&auml;chen in unmittelbarem r&auml;umlichem Zusammenhang. Um die Bewirtschaftbarkeit der Waldfl&auml;chen zu optimieren, werden arrondierte Fl&auml;chen von sinnvoller Gr&ouml;&szlig;e angestrebt. Gemengelagen sollen, wo m&ouml;glich, durch Kauf, Verkauf oder Tausch bereinigt werden. Im Bereich Maibach, Heimbach und Einkorn gibt es mehrere Gebiete, in denen ein Tausch zwischen Stadt, Hospital und Land sinnvoll ist. Die potenziellen Tauschfl&auml;chen sind als Anlage beigef&uuml;gt. Die Tauschgaben wurden zwischen Vertretern von Hospitalforstbetrieb, ForstBW und dem Forstamt Schw&auml;bisch Hall unter Begleitung des Amts f&uuml;r Flurneuordnung und Vermessung abgestimmt. Vorbehaltlich der endg&uuml;ltigen Vermessung sollen in Summe ca. 172 ha getauscht werden. Die summarische Auflistung ist in untenstehender Tabelle dargestellt.</p>
 
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Version vom 6. September 2024, 11:31 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 188/24

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall, die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und das Land Baden-Württemberg besitzen Waldflächen in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang. Um die Bewirtschaftbarkeit der Waldflächen zu optimieren, werden arrondierte Flächen von sinnvoller Größe angestrebt. Gemengelagen sollen, wo möglich, durch Kauf, Verkauf oder Tausch bereinigt werden. Im Bereich Maibach, Heimbach und Einkorn gibt es mehrere Gebiete, in denen ein Tausch zwischen Stadt, Hospital und Land sinnvoll ist. Die potenziellen Tauschflächen sind als Anlage beigefügt. Die Tauschgaben wurden zwischen Vertretern von Hospitalforstbetrieb, ForstBW und dem Forstamt Schwäbisch Hall unter Begleitung des Amts für Flurneuordnung und Vermessung abgestimmt. Vorbehaltlich der endgültigen Vermessung sollen in Summe ca. 172 ha getauscht werden. Die summarische Auflistung ist in untenstehender Tabelle dargestellt.

 

siehe: Grafik

 

Strukturverbessernde Maßnahmen werden durch das Land gefördert. Der vorliegende freiwillige Landtausch zwischen Hospital, Stadt und Land wurde dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) zur Prüfung vorgelegt und als förderfähig genehmigt. Vorteil für die Tauschpartner ist bei diesem Verfahren, dass unter anderem keine Vermessungsgebühren und Notarkosten anfallen, er ist zudem von der Grunderwerbsteuer befreit. Lediglich eventuell notwendige Ausgleichszahlungen (siehe unten) sind zu besteuern.
Da bei Wald, anders als bei Grünland beispielsweise, sowohl Boden- als auch Bestandswert ausschlaggebend für den Grundstückspreis sind, ist im nächsten Schritt eine Bewertung der einzelnen Bestände durch einen amtlich bestellten Sachverständigen notwendig. Hier wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 17.000 € ausgegangen. Jeder Tauschpartner trägt dabei den Anteil, der auf die von ihm eingebrachte Fläche fällt, so dass für die Stadt Schwäbisch Hall Bewertungskosten in Höhe von 4300 € und für den Hospital in Höhe von 7600 € erwartet werden. Nach dieser Bewertung der Flächen können eventuell notwendige Ausgleichszahlungen zwischen den Tauschpartnern festgesetzt werden.

Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Bestandskarten
Anlage 2: Bestandskarte 1
Anlage 3: Bestandskarte 2
Anlage 4: Bestandskarte 3
Anlage 5: Bestandskarte 4
Anlage 6: Liste der Tauschgaben
Anlage 7: Verzeichnis der betroffenen Gemarkungen
Anlage 8: Schreiben des LGL

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Waldbewertung durchführen zu lassen und den freiwilligen Landtausch entsprechend dem Sachvortrag beim LGL zu beantragen. 

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