65947894/meetingminutes/77692041/paragraph

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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt mit, die Sitzungsvorlage als Tischvorlage eingebracht werde, da die Thematik Bestandteil der Haushaltrede (&sect; 1) gewesen sei. Die Beratung und Beschlussfassung erfolge in der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung am 20.01.2021.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt mit, die Sitzungsvorlage als Tischvorlage eingebracht werde, da die Thematik Bestandteil der Haushaltrede ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/65947894/meetingminutes/76016965/paragraph &sect; 1]) gewesen sei. Die Beratung und Beschlussfassung erfolge in der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung am 20.01.2021.</p>
 
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> umrei&szlig;t den Sachvortrag.</p>
 
<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> umrei&szlig;t den Sachvortrag.</p>

Aktuelle Version vom 22. September 2021, 14:58 Uhr

Sachvortrag:

Im Rahmen der Baumaßnahme „Fischtreppe“ wurde der Wasserspiegel des Kochers abgesenkt. Die Abteilung Tiefbau hat dies für eine umfangreiche Untersuchung an der Kocherufermauer Salinenstraße genutzt. Es wurden Vermessungen und zur Dokumentation der Schäden ein Laserscan gemacht; archäologische Grabungen haben das Schadensbild ergänzt.

Aktuell wurden die Hauptschäden im Bereich des Froschgraben auf einer Länge von ca. 90 m untersucht und die Mauer mit den Schäden dokumentiert.

Dieser Abschnitt ist ein Denkmal und in der Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg aufgeführt. Dieser Abschnitt ist Teil der mittelalterlichen Stadtbefestigung.

Es wurden bei den Untersuchungen gravierende Mängel festgestellt. Auswaschungen unterhalb des Wasserspiegels erreichen eine Tiefe von bis zu 1,0 m bei einer Gesamttiefe der Mauer von ca. 1,7 m. Kleinere Fehlstelle und Bewuchs mit Wurzeln, die weit in das Mauerwerk eingreifen, müssen sorgfältig behoben werden, damit die Standsicherheit nachhaltig gewährleistet werden kann.

Vom Ingenieurbüro wurde, in Abstimmung mit der Abteilung Tiefbau und der Hinzuziehung des Baurechtsamts, ein umfangreiches Instandsetzungskonzept ausgearbeitet. Abstimmungen wurden mit dem Landesamt für Denkmalpflege, dem FB 2 Natur- und Immissionsschutz und dem FB 3 Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamt Schwäbisch Hall geführt.

Inzwischen (06.11.2020) liegt für diese Instandsetzungsmaßnahme die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor.

Weitere aktuelle Abstimmungen mit dem Baurechtsamt in der KW 51 betrafen die Materialauswahl (Kirchheimer Muschelkalk) und die Antragstellung für Zuwendungen zum Denkmalschutz. Eine erste Abschätzung ergab eine mögliche Zuwendung von ca. 50.000 €; ein vorzeitiger Baubeginn muss beantragt werden.

Da allein die Kocherabsenkung, die zur Sanierung nötig ist, ein wesentlicher Kostenfaktor bei dieser Maßnahme ist, soll die aktuelle Absenkung, die für die Fischaufstiegsanlage bis Ende Mai 2021 genehmigt ist, für die Sanierung der Kocherufermauer in diesem Bereich genutzt werden. Für die Bauzeit von drei Monaten ergibt sich damit rückgerechnet ein Baubeginn zwingend Ende Februar 2021.

Entsprechend der Corona-Verordnung (Wertgrenze 1.000.000 Euro) soll eine „Beschränkte Ausschreibung“ durchgeführt werden; es werden dabei drei - fünf Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabeunterlagen wurden bereits erarbeitet und können am 15.01.2021 ausgegeben werden, die Submission wäre dann am 29.01.2021. Die Vergabe ist im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2021 (Tischvorlage) bzw. im Gemeinderat am 10.02.2021 vorgesehen.

Finanzierung

Die Gesamtkosten betragen ca. 910.000 €. Die Maßnahme wird als Unterhaltungsmaßnahme im Ergebnishaushalt 2021 abgewickelt. Im Budget 42120000 stehen ausreichend Mittel bereit (Produkt 54.10.01.00 Sachkonto 42120000).
Es werden damit im Unterhaltungsbudget erhebliche Finanzmittel gebunden, aber die Maßnahme ist nicht aufschiebbar.

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Foto Mauer
Anlage 3: Entwurfsplanung Ansicht Mauer
Anlage 4: Stützwandschnitt mit Arbeitsschritten

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, die Sitzungsvorlage als Tischvorlage eingebracht werde, da die Thematik Bestandteil der Haushaltrede (§ 1) gewesen sei. Die Beratung und Beschlussfassung erfolge in der nächsten Gemeinderatssitzung am 20.01.2021.

Erster Bürgermeister Klink umreißt den Sachvortrag.

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass der Wegfall des Wasserdrucks auf die Kocherufermauer aufgrund der Kocherabsenkung nicht zu unterschätzen sei und die Baumaßnahme daher zügig zur Umsetzung gebracht werden sollte. Es stelle sich die Frage von Gefahr in Verzug.

Erster Bürgermeister Klink entgegnet, dass die Kocherabsenkung die gravierenden Schäden sichtbar gemacht habe und dass schnellstmöglich reagiert werden müsse, aber Gefahr in Verzug nicht bestehe. Haushaltsmittel sind für die Instandsetzung vorhanden, da die Verwaltung von Schäden ausgegangen sei und die Maßnahme ohnehin zur Umsetzung angedacht war.

Stadträtin Koch bezieht sich auf die beschränkte Ausschreibung und fragt, nach welchen Kriterien die Auswahl der angefragten Firmen getroffen worden sei.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler erklärt, dass dies in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro erfolgt sei, da die angefragten Firmen eine spezielle Fachkenntnis benötigen und mit den Bauarbeiten spätestens im März diesen Jahres begonnen werden müsse.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erkundigt sich nach den Eigentumsverhältnissen. Er könne sich an frühere Aussagen erinnern, wonach die Kocherufermauer im Eigentum des Landes Baden-Württemberg läge.

 

- Stadtrat Härtig verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Oberbürgermeister Pelgrim und Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler teilen mit, dass dies gerade für diesen Abschnitt leider nicht zuträfe. Zudem obliege der Stadt die Verkehrssicherungspflicht für die hangseitig daneben verlaufende Salinenstraße.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung abzuschließen und das Vergabeverfahren wie oben beschrieben einzuleiten.
Die Finanzierung wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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