9326323/meetingminutes/10376229/paragraph
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− | Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten | + | <em>"Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten".</em><br /> |
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:<br /> | Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:<br /> | ||
− | „Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“</p> | + | <em>„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“</em></p> |
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Im 1. Quartal 2015 wurde eine Umbuchung in Höhe von 30.000,-- € vorgenommen (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/6902013/meetingminutes/7432293/paragraph 13.04.2015]).</p> | Im 1. Quartal 2015 wurde eine Umbuchung in Höhe von 30.000,-- € vorgenommen (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/6902013/meetingminutes/7432293/paragraph 13.04.2015]).</p> | ||
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− | Im Rahmen der | + | Im Rahmen der gebäudetechnischen Sanierung des Klassenzimmerbereiches des<strong> Schulzentrum West</strong> (SZW) war beabsichtigt auch das neue Raumkonzept des Erasmus Widmann Gymnasium umzusetzen und demzufolge die Ausstattung soweit erforderlich zu erneuern ( Möblierung 8. Bauabschnitt Klassenzimmer Gymnasium 1. Abschnitt ).<br /> |
Die entsprechenden Arbeiten wurden von der Bauverwaltung beschränkt ausgeschrieben, die vom beauftragten Architekturbüro geprüfte Auftragssumme betrug rd. 54.538,-- €.<br /> | Die entsprechenden Arbeiten wurden von der Bauverwaltung beschränkt ausgeschrieben, die vom beauftragten Architekturbüro geprüfte Auftragssumme betrug rd. 54.538,-- €.<br /> | ||
Die angeschafften Möbel haben einen Einzelpreis unter 1.000,-- € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.<br /> | Die angeschafften Möbel haben einen Einzelpreis unter 1.000,-- € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.<br /> | ||
Beim SZW wurden 54.537,70 € von der investiven Maßnahme 14004 „SZW: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgenständen“ übertragen.</li> | Beim SZW wurden 54.537,70 € von der investiven Maßnahme 14004 „SZW: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgenständen“ übertragen.</li> | ||
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Aktuelle Version vom 31. März 2016, 09:23 Uhr
Sachvortrag:
Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
"Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten".
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Im 1. Quartal 2015 wurde eine Umbuchung in Höhe von 30.000,-- € vorgenommen (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 13.04.2015).
Im 2. Quartal 2015 wurden weitere Umbuchungen in Höhe von insgesamt 163.316,44 € abgewickelt (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 13.07.2015.).
Im 3. Quartal 2015 wurden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 22.393,52 € durchgeführt (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 09.11.2015).
Im 4. Quartal 2015 wurden folgende weitere Umbuchungen in Höhe von insgesamt 59.582,82 € für die nachstehenden Zwecke realisiert:
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Bei der Grundschule Hessental wurden von der investiven Maßnahme 14043 “Ausstattung 3. Gruppe Verlässliche Grundschule“ insgesamt 5.045,12 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ umgebucht.
Bei der Anmeldung der Planansätze für das Haushaltsjahr 2014 - Doppelhaushaltsplan 2014/2015 – im Sommer 2013 wurde davon ausgegangen, dass Anschaffungen mit einem Gesamtbetrag über 1.000 € netto als investive Maßnahme zu werten ist und entsprechend verbucht werden muss.
Nach dem neuen Haushaltsrecht werden Einzelgegenstände unter 1.000,-- € netto im Ergebnishaushalt bezahlt.
Die Grundschule Hessental hat für die Ausstattung der Räume für die Beratungslehrerin, für die Schulsozialarbeit und einen Mehrzweckraum für Schüler verschiedene Möblierungsgegenstände ( Trapeztische, Hoch- und Unterschränke, Langwandtafel, große und kleine Quader ) - Einzelpreis jeweils unter 1000,-- € netto beschafft.
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Im Rahmen der gebäudetechnischen Sanierung des Klassenzimmerbereiches des Schulzentrum West (SZW) war beabsichtigt auch das neue Raumkonzept des Erasmus Widmann Gymnasium umzusetzen und demzufolge die Ausstattung soweit erforderlich zu erneuern ( Möblierung 8. Bauabschnitt Klassenzimmer Gymnasium 1. Abschnitt ).
Die entsprechenden Arbeiten wurden von der Bauverwaltung beschränkt ausgeschrieben, die vom beauftragten Architekturbüro geprüfte Auftragssumme betrug rd. 54.538,-- €.
Die angeschafften Möbel haben einen Einzelpreis unter 1.000,-- € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.
Beim SZW wurden 54.537,70 € von der investiven Maßnahme 14004 „SZW: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgenständen“ übertragen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.