TOP 2 - Bahnhof Hessental - BMP II – Modul 1 „Barrierefreier Umbau der Gleise 1-3“; hier: Vorstellung Vorplanung, Freigabe Leistungsphase 3 und 4 für Finanzierungsvertrag mit DB Station & Service AG - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 312/22

Sachvortrag:

Wie am 22.07.2020 (§ 117, nichtöffentlich) beschlossen, wurde ein Finanzierungsvertrag über die ersten Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) zwischen der DB Station & Service AG und der Stadt abgeschlossen, um die Verkehrsstation am Bahnhof Hessental zu modernisieren und barrierefrei auszubauen. Grundlage der Planung ist die als Anlage beigefügte Aufgabenstellung für die Infrastrukturmaßnahme "Modernisierung der Verkehrsstation Schwäbisch Hall-Hessental" (Anlage 1).

Zwischenzeitlich wurde die Vorplanung nahezu abgeschlossen und es liegt ein Entwurf (Anlage 2 und 3) im VORABZUG vor.

In den Abstimmungen zur Vorplanung hat sich gezeigt, dass der Projektauftrag der Deutschen Bahn sehr stark an die internen Regelwerke angelehnt ist und wenig auf die örtlichen Gegebenheiten eingeht. Daher hat die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob folgende Maßnahmen angepasst oder zusätzlich aufgenommen werden können:

1. Wetterschutz Gleis 2-3:
Die Vorplanung umfasst gemäß o.g. Aufgabenstellung einen Wetterschutz, der durch zwei neue Wetterschutzhäuser hergestellt werden soll. In der täglichen Praxis reicht dieser Wetterschutz jedoch nicht aus, da durch die hohe Pendlerquote, insbesondere in den Morgenstunden, sowie durch die Vertaktung der Anschlüsse sehr viele Bahnreisende gleichzeitig auf dem Bahnsteig 2-3 auf die Züge warten. Die Verwaltung sieht daher die Notwendigkeit, einen großzügigeren Wetterschutz anzubieten, um damit ausreichend geschützte Wartemöglichkeiten anzubieten. Auch hinsichtlich eines ausreichenden Hitzeschutzes für Bahnreisende ist diese Anpassung zwingend erforderlich. Da die Treppenabgänge ohnehin überdacht werden, ist es zielführend , dieses Dach um rd. 200 m² zu vergrößern (Anlage 2 und 3).

2. Zusätzlicher Treppenaufgang in Richtung Bahnhofsvorfeld:
Um das Bahnhofsumfeld und die anderen Verkehrsmittel künftig besser an die Unterführung anzuschließen besteht die Möglichkeit, einen zweiten Treppenlauf im Rahmen der DB-Baumaßnahme herzustellen. Damit würde eine erhöhte Leistungsfähigkeít der Treppenanlage und eine optimale Fahrgastlenkung möglich werden, auch mit der zentralen Lage des Aufzugs auf dem künftigen Bahnhofsvorplatz.

Diese zwei zusätzlichen Baumaßnahmen wurden bereits mit der DB Station & Service AG vorabgestimmt und erste Kosten ermittelt, die von der Stadt zusätzlich zu tragen wären. Insgesamt ergeben sich Kosten in Höhe von rund 727.000 € inklusive der Ablöse für den künftigen Unterhalt und Wartung der Ingenieurbauwerke.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten und die städtische Beteiligung an der Baumaßnahme der DB Station & Service AG im BMP II – Modul 1 sind in der Anlage 4 näher aufgegliedert. Nach derzeitigem Planungsstand und inklusive der zwei zusätzlichen Maßnahmen belaufen sich die Projektkosten auf rund 2,54 Mio. €.

Anlagen:
Anlage 1: Aufgabenstellung für die Infrastrukturmaßnahme "Modernisierung der Verkehrsstation Schwäbisch Hall-Hessental"
Anlage 2: VORABZUG – Vorplanung Barrierefreier Ausbau Bahnhof Hessental, Müller Ingenieurplan GmbH, Karlsruhe, Stand Oktober 2022
Anlage 3: Visualisierungen Vorplanung DB
Anlage 4: Kostenaufstellung Gesamtprojekt – Beteiligung Stadt, BMP II-Modul 1, Stand 31.10.2022, Stadt Schwäbisch Hall
Anlage 5: Präsentation Vorstellung Vorplanung DB

Beschlussfassung:

ergänzter Beschlussantrag der Verwaltung:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der zusätzlichen Maßnahmen (Wetterschutz als Verlängerung Dach Treppenabgang, zusätzliche Treppe an Gleis 1, zusätzlicher Auf- und Abgang an Gleis 1 möglichst in Form einer Rampe) in der Baumaßnahme der DB Station & Service AG zu.
    (12-Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

  2. Der Gemeinderat stimmt der weiteren Planung LP 3 (Entwurf) und 4 (Genehmigungs­planung) auf Grundlage des vorgelegten Vorabzugs der Vorplanung mit einer pauschalen Kostenbeteiligung von 250.000 € zu. Die notwendigen Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 veranschlagt.
    Die Abstimmung über diesen Beschlussantrag wurde auf den Gemeinderat 19.12.2022 vertagt.

  3. Vor Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages für LP 3 und 4 mit der DB Station & Service AG ist die abgeschlossene Vorplanung inkl. dazugehöriger Kostenschätzung vorzulegen.
    (einstimmig - 15)

 

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